Auftragsbekanntmachung (2026-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SÜVO LSA TV-Befahrung Barleben und Meitzendorf - WWAZ
Referenznummer: 1.WWAZ-VgV-2026.Hey
Kurze Beschreibung:
“Kanal TV-Befahrung SÜVO LSA 2026 in Barleben und Meitzendorf - WWAZ”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Kanal TV-Befahrung SÜVO LSA 2026 in Barleben und Meitzendorf - WWAZ”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦
Ort der Leistung: Börde🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-04 📅
Datum des Endes: 2026-09-04 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabestelle
Gemeinde Barleben
Ernst-Thälmann-Straße 22
39179 Barleben
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Der Eröffnungstermin findet bei EU-weitem offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der Bieter statt. Die Teilnahme am Eröffnungstermin ist daher nicht gestattet.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Vergabestelle der Gemeinde Barleben i. A. des Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WWAZ)
Nationale Registrierungsnummer: t: 0392035653325
Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 22
Postleitzahl: 39179
Postort: Barleben
Region: Börde🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@barleben.de📧
Telefon: +49 39203 565-3325📞
Fax: +49 39203 5655-3325 📠
URL: https://www.barleben.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c049270ac-520116a5d2399dac🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t: 03455141529
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: 06112 Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t: 03455141529
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 021-071372 (2026-01-28)