Ausstattung Veranstaltungssaal Lieferung, Montage und Inbetriebnahme aller Komponenten Systemtest und Funktionsprüfung Einweisung des Betreiberpersonals Übergabe vollständiger Dokumentation
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-27.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Ausstattung Veranstaltungssaal
Referenznummer: ZVS 2026/04-KTM
Kurze Beschreibung:
“Ausstattung Veranstaltungssaal
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme aller Komponenten
Systemtest und Funktionsprüfung
Einweisung des...”
Kurze Beschreibung
Ausstattung Veranstaltungssaal
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme aller Komponenten
Systemtest und Funktionsprüfung
Einweisung des Betreiberpersonals
Übergabe vollständiger Dokumentation
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Beschallungsanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Leistungsverzeichnis”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Für jedes angebotene Produkt ist ein aussagekräftiges Datenblatt...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Für jedes angebotene Produkt ist ein aussagekräftiges Datenblatt einzureichen, aus dem die technischen Merkmale eindeutig hervorgehen. Die Datenblätter müssen erkennen lassen, dass die angebotenen Produkte die in der Ausschreibung festgelegten Anforderungen vollständig erfüllen. Die fehlende Vorlage entsprechender Produktdatenblätter kann zum Ausschluss des Angebots führen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Audiovisuelle Geräte📦
Ort der Leistung: Spree-Neiße🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-04 📅
Datum des Endes: 2026-07-03 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 47
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sämtliche gelieferten Komponenten müssen CE?konform sein.
Der Auftragnehmer gewährleistet die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für mindestens 5 Jahre ab...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Sämtliche gelieferten Komponenten müssen CE?konform sein.
Der Auftragnehmer gewährleistet die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für mindestens 5 Jahre ab Lieferung.
Die Lieferung und Inbetriebnahme haben gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen und normativen Vorgaben zu erfolgen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXVHYH1YTULCJSU1#
Für Bieteranfragen ist ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des...”
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYH1YTULCJSU1#
Für Bieteranfragen ist ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu nutzen. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf das Unternehmen des Bieters sind daher zu vermeiden.
Der Bieter ist verpflichtet, sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen bzw. zusätzliche Informationen und Änderungen regelmäßig und selbstständig zu informieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
URL: https://mwaek.brandenburg.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabever-stöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 019-063639 (2026-01-27)