Der Südwestrundfunk (SWR) sendet aus dem Studio E in Mainz seine tägliche Nachrichtensendung SWR Aktuell Rheinland-Pfalz. Dort ist ein Schienen-Kamerarobotik-System des Herstellers Ross eingebaut. Einige Teile dieses Systems sind inzwischen End of Life und dadurch ist auch der Support nur noch eingeschränkt möglich. Um einen betriebssicheren Zustand gewährleisten zu können, müssen die entsprechenden Komponenten ausgetauscht werden. Dieser Austausch muss im laufenden Betrieb durchgeführt werden, da ein Umzug in ein Interim-Studio zu aufwändig wäre. Durch das Kamerarobotik-System hat der Südwestrundfunk (SWR) die Möglichkeit, verschiedene Kamerapositionen und Kamerafahrten für die Nachrichtensendung durchzuführen, ohne hierfür extra Personal einsetzen zu müssen. Die Positionen sind im Robotik-Steuersystem gespeichert und werden über die Automation (Mosart) aufgerufen. Diese Arbeitsweise hat sich bewährt und muss erhalten bleiben. Aus wirtschaftlichen Gründen werden nur die Komponenten erneuert, die End of Life sind und alle weiteren Komponenten müssen erhalten werden. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Lieferung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der technischen Erneuerung des Studios E mit Kamerarobotik des Herstellers ROSS in den Räumlichkeiten des SWR am Standort Mainz. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer mit den Leistungen zur Integration zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Funktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen. Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 01.04.2026. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Inbetriebnahme des beauftragten Liefer- und Integrationsumfangs, analog zur im Dokument „2. Vertragsunterlagen“ beschriebenen Zeitplanung. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant die technische Teilerneuerung der Kamerarobotik mit folgenden Leistungen: - Lieferleistungen • 3 x Ross Dolly passend zum vorhandenen Schienensystem • 3 x Ross Lift passend zum vorhandenen Schwenk-/Neigekopf • Austausch der Positionierungs-Sensoren von Seil- auf Barcodetechnik • Upgrade der SmartShell-Software und Austausch der Hardwarebedienteile - Dienstleistungen • Austausch bzw. Upgrade der oben aufgeführten Komponenten durch den Ross Professional Service • Übernahme der vorhandenen Kamerapositionen und ggf. Anpassungen, um diese an der gleichen Position zu erhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-27.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Teilerneuerung der Kamerarobotik im Studio E am Standort Mainz
Referenznummer: EU-I/T 10/2025
Kurze Beschreibung:
Der Südwestrundfunk (SWR) sendet aus dem Studio E in Mainz seine tägliche Nachrichtensendung SWR Aktuell Rheinland-Pfalz. Dort ist ein Schienen-Kamerarobotik-System des Herstellers Ross eingebaut. Einige Teile dieses Systems sind inzwischen End of Life und dadurch ist auch der Support nur noch eingeschränkt möglich. Um einen betriebssicheren Zustand gewährleisten zu können, müssen die entsprechenden Komponenten ausgetauscht werden. Dieser Austausch muss im laufenden Betrieb durchgeführt werden, da ein Umzug in ein Interim-Studio zu aufwändig wäre. Durch das Kamerarobotik-System hat der Südwestrundfunk (SWR) die Möglichkeit, verschiedene Kamerapositionen und Kamerafahrten für die Nachrichtensendung durchzuführen, ohne hierfür extra Personal einsetzen zu müssen. Die Positionen sind im Robotik-Steuersystem gespeichert und werden über die Automation (Mosart) aufgerufen. Diese Arbeitsweise hat sich bewährt und muss erhalten bleiben. Aus wirtschaftlichen Gründen werden nur die Komponenten erneuert, die End of Life sind und alle weiteren Komponenten müssen erhalten werden.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Lieferung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der technischen Erneuerung des Studios E mit Kamerarobotik des Herstellers ROSS in den Räumlichkeiten des SWR am Standort Mainz. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer mit den Leistungen zur Integration zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Funktionalität aller Systemteile herstellt
und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen. Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 01.04.2026. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Inbetriebnahme des beauftragten Liefer- und Integrationsumfangs, analog zur im Dokument „2. Vertragsunterlagen“ beschriebenen Zeitplanung.
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant die technische Teilerneuerung der Kamerarobotik mit folgenden Leistungen:
- Lieferleistungen
• 3 x Ross Dolly passend zum vorhandenen Schienensystem
• 3 x Ross Lift passend zum vorhandenen Schwenk-/Neigekopf
• Austausch der Positionierungs-Sensoren von Seil- auf Barcodetechnik
• Upgrade der SmartShell-Software und Austausch der Hardwarebedienteile
- Dienstleistungen
• Austausch bzw. Upgrade der oben aufgeführten Komponenten durch den Ross Professional Service
• Übernahme der vorhandenen Kamerapositionen und ggf. Anpassungen, um diese an der gleichen Position zu erhalten.
Der Südwestrundfunk (SWR) sendet aus dem Studio E in Mainz seine tägliche Nachrichtensendung SWR Aktuell Rheinland-Pfalz. Dort ist ein Schienen-Kamerarobotik-System des Herstellers Ross eingebaut. Einige Teile dieses Systems sind inzwischen End of Life und dadurch ist auch der Support nur noch eingeschränkt möglich. Um einen betriebssicheren Zustand gewährleisten zu können, müssen die entsprechenden Komponenten ausgetauscht werden. Dieser Austausch muss im laufenden Betrieb durchgeführt werden, da ein Umzug in ein Interim-Studio zu aufwändig wäre. Durch das Kamerarobotik-System hat der Südwestrundfunk (SWR) die Möglichkeit, verschiedene Kamerapositionen und Kamerafahrten für die Nachrichtensendung durchzuführen, ohne hierfür extra Personal einsetzen zu müssen. Die Positionen sind im Robotik-Steuersystem gespeichert und werden über die Automation (Mosart) aufgerufen. Diese Arbeitsweise hat sich bewährt und muss erhalten bleiben. Aus wirtschaftlichen Gründen werden nur die Komponenten erneuert, die End of Life sind und alle weiteren Komponenten müssen erhalten werden.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Lieferung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der technischen Erneuerung des Studios E mit Kamerarobotik des Herstellers ROSS in den Räumlichkeiten des SWR am Standort Mainz. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer mit den Leistungen zur Integration zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Funktionalität aller Systemteile herstellt
und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen. Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 01.04.2026. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Inbetriebnahme des beauftragten Liefer- und Integrationsumfangs, analog zur im Dokument „2. Vertragsunterlagen“ beschriebenen Zeitplanung.
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant die technische Teilerneuerung der Kamerarobotik mit folgenden Leistungen:
- Lieferleistungen
• 3 x Ross Dolly passend zum vorhandenen Schienensystem
• 3 x Ross Lift passend zum vorhandenen Schwenk-/Neigekopf
• Austausch der Positionierungs-Sensoren von Seil- auf Barcodetechnik
• Upgrade der SmartShell-Software und Austausch der Hardwarebedienteile
- Dienstleistungen
• Austausch bzw. Upgrade der oben aufgeführten Komponenten durch den Ross Professional Service
• Übernahme der vorhandenen Kamerapositionen und ggf. Anpassungen, um diese an der gleichen Position zu erhalten.
Die geforderten Lieferungen und Leistungen zur „Technische Teilerneuerung der Kamerarobotik im Studio E am Standort Mainz“ sind am Standort des Südwestrundfunks in Mainz zu erbringen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-29 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.11.2 vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“, muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots eingereicht werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnach-weise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung §47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.11.2 vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“, muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots eingereicht werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnach-weise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung §47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss mit jedem Angebot die „Anlage 09 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die „Anlage 03 – Erklärung zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe“ ausgefüllt beizulegen.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss mit jedem Angebot die „Anlage 09 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die „Anlage 03 – Erklärung zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe“ ausgefüllt beizulegen.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Mindestanforderung:
- für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
- für Vermögensschäden mind. 1.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Mindestanforderung:
- für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
- für Vermögensschäden mind. 1.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.1 - Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.1 - Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.2 - Nachweis von einer Referenz mit „Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme von Kamerarobotik“ in vergleichbarer Art und Größe innerhalb der vergangenen vier Jahre mit den geforderten Angaben.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.2 - Nachweis von einer Referenz mit „Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme von Kamerarobotik“ in vergleichbarer Art und Größe innerhalb der vergangenen vier Jahre mit den geforderten Angaben.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 09 Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de📧
Telefon: +49 721174290📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 019-062597 (2026-01-27)