Fragen/Einwändungen müssen bis 17.04.2026 beim
Vergabeportal eingehen. Die Vergabeunterlagen
sind bei der Vergabeplattform
https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nr. herunterladbar. Es ist
vom
Bieter eine E-Mailadresse für die Kommunikation
anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der
Anfordernde
der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die
Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle
bereitstellt,
rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir
empfehlen
die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen.
Bieter,
die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit
rechnen,
dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen
erhalten und
dass der Auftraggeber auf Ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert,
wenn
keine ausreichende Zeit für
die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht
mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten,
die
der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich
schriftlich
über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch
wenn er
den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder
Einwände müssen
unverzüglich, spätestens bis zum oben genannten Termin bei der zuvor genannten
Plattform
eingegangen sein.
Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle,
Montag -
Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht
telefonisch)
auf zuvor genannter Plattform. Die Angebote
sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform
an
die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Nachreichungen
oder Aufklärungen
und sonstige Nachrichten (außer Anmeldung zur Besichtigung) nach Submission,
sind
ausschließlich über die Nachrichtenfunktion zu senden. Aufwändungen der
Angebotserstellung
und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Der Auftraggeber behält sich vor
die
Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der
Aufklärung
ist: Der Name und eine E-Mailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der
Auftraggeber
wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per E-Mail,
zur Bestätigung
der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die
Referenz
nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden
Referenzbestätigung
ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende
Bestätigung
der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen
vorzulegen.
Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu
ist
zu verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des
Angebotes. Einhaltung
des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG - Bei der
Auftragsausführung sind
die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und
einzuhalten.
Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen
verwiesen
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 3 VgV für den Fall, dass
der
zunächst beauftragte Auftragnehmer innerhalb der ersten sechs Monate nach
Vertragsbeginn
ausfällt oder das Vertragsverhältnis endet (z. B. durch Kündigung oder sonstige
Beendigungsgründe)
vor, den im Vergabeverfahren zweitplatzierten Bieter auf
Grundlage seines Angebotes mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Näheres
siehe
Vergabeunterlagen.