Die Stadt Ruhland plant den Ersatzneubau einer Mehrzweckhalle für sportliche und kulturelle Zwecke. Die hiesige Ausschreibung hat die Beschaffung im Folgenden beschriebenen Planungsleistungen zum Gegenstand. Die Stadt Ruhland mit rund 3.800 Einwohnern ist amtsangehörige Gemeinde des Amtes Ruhland und grundfunktionaler Schwerpunkt für die rund 7.200 Einwohner des Amtes Ruhland. Weder in der Stadt Ruhland noch im weiteren Amtsgebiet sind Gebäude zur uneingeschränkten Nutzung für Sport, Vereine und Öffentlichkeit vorhanden. Die alte Turnhalle ist derzeit einsturzgefährdet und damit nicht nutzbar. Aufgrund des nördlich an Ruhland angrenzenden Industriekomplexes wächst die Attraktivität Ruhlands und anderer amtsangehöriger Gemeinden als Wohnort. Damit wächst auch die Nachfrage nach einer Sporteinrichtung. Mit dem Projekt sollen die Wohnumfeldbedingungen deutlich aufgewertet werden. Der Fokus liegt dabei auf einer Schaffung von generationsübergreifenden Freizeitmöglichkeiten. Die Mehrzweckhalle soll den Sportvereinen des Amtes Ruhland moderne Trainings- und Wettkampfstätte sein. Zusätzlich werden durch das Projekt die Bedingung für den Schulsport deutlich aufgewertet, was indirekt zur Sicherung der Schulstandorte im Amt Ruhland beiträgt. Auch dies ist für die Entwicklung von "Wohnquartieren" ein bedeutender Standortfaktor. Mit Blick auf den Anteil der Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Gebäudes, welche in der Regel ein Vielfaches der Investition betragen werden, wird es ein wesentliches Ziel der Planung sein, ressourcenschonend und damit klimaschonend zu bauen. Der Einsatz einer Wärmepumpe unter Verwendung einer Flächenheizung ist eine von vielen Möglichkeiten. Dabei ist die Unterstützung der Stromversorgung und der Warmwasserbereitung durch solare Gewinne obligatorisch. Ein wenig gegliederter Baukörper soll unterstützen helfen, die gewonnene Energie effizient einzusetzen. Eine wesentliche Planungsaufgabe wird es sein müssen, mit einem Minimum am technischer Gebäudeausrüstung den Nutzungsanforderungen in ausreichendem Maß gerecht zu werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-05.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TGA-Fachplanung Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 - Ersatzneubau für eine Mehrzweckhalle in Ruhland
Referenznummer: 583/25, Los 104
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Ruhland plant den Ersatzneubau einer Mehrzweckhalle für sportliche und kulturelle Zwecke. Die hiesige Ausschreibung hat die Beschaffung im...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Ruhland plant den Ersatzneubau einer Mehrzweckhalle für sportliche und kulturelle Zwecke. Die hiesige Ausschreibung hat die Beschaffung im Folgenden beschriebenen Planungsleistungen zum Gegenstand. Die Stadt Ruhland mit rund 3.800 Einwohnern ist amtsangehörige Gemeinde des Amtes Ruhland und grundfunktionaler Schwerpunkt für die rund 7.200 Einwohner des Amtes Ruhland. Weder in der Stadt Ruhland noch im weiteren Amtsgebiet sind Gebäude zur uneingeschränkten Nutzung für Sport, Vereine und Öffentlichkeit vorhanden. Die alte Turnhalle ist derzeit einsturzgefährdet und damit nicht nutzbar. Aufgrund des nördlich an Ruhland angrenzenden Industriekomplexes wächst die Attraktivität Ruhlands und anderer amtsangehöriger Gemeinden als Wohnort. Damit wächst auch die Nachfrage nach einer Sporteinrichtung. Mit dem Projekt sollen die Wohnumfeldbedingungen deutlich aufgewertet werden. Der Fokus liegt dabei auf einer Schaffung von generationsübergreifenden Freizeitmöglichkeiten. Die Mehrzweckhalle soll den Sportvereinen des Amtes Ruhland moderne Trainings- und Wettkampfstätte sein. Zusätzlich werden durch das Projekt die Bedingung für den Schulsport deutlich aufgewertet, was indirekt zur Sicherung der Schulstandorte im Amt Ruhland beiträgt. Auch dies ist für die Entwicklung von "Wohnquartieren" ein bedeutender Standortfaktor. Mit Blick auf den Anteil der Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Gebäudes, welche in der Regel ein Vielfaches der Investition betragen werden, wird es ein wesentliches Ziel der Planung sein, ressourcenschonend und damit klimaschonend zu bauen. Der Einsatz einer Wärmepumpe unter Verwendung einer Flächenheizung ist eine von vielen Möglichkeiten. Dabei ist die Unterstützung der Stromversorgung und der Warmwasserbereitung durch solare Gewinne obligatorisch. Ein wenig gegliederter Baukörper soll unterstützen helfen, die gewonnene Energie effizient einzusetzen. Eine wesentliche Planungsaufgabe wird es sein müssen, mit einem Minimum am technischer Gebäudeausrüstung den Nutzungsanforderungen in ausreichendem Maß gerecht zu werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Grundleistungen der Fachplanung technische Anlagen gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1. zur HOAI der Leistungsphasen 5-9 sowie besondere...”
Beschreibung der Beschaffung
Grundleistungen der Fachplanung technische Anlagen gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1. zur HOAI der Leistungsphasen 5-9 sowie besondere Leistungen in stufenweisem Abruf für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, vgl. C.0_Leistungsverzeichnis.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heizungsplanung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Sanitärinstallation📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Belüftung📦
Ort der Leistung: Oberspreewald-Lausitz🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Zeitliche Vorgaben aus Fördermittelbescheid. Auftragnehmerwechsel im laufenden Verfahren.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-20 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 3 bis 5 LBauO wird ausdrücklich hingewiesen; - bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen sowie die Übersendung von Urkunden (Hochschule, Kammer). Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich Fachplanung Technische Anlagen in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen durchschnittlichen spezifischen Umsatzerlös in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 120.000,00 EUR pro Jahr. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR, Sachschäden mindestens 500.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die Referenz Leistungen der Fachplanung für technische Anlagen der Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 i. S. d. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1. und 15.2 zur HOAI gewesen sind, die sich auf eine Sport- oder Kultureinrichtung in Form einer Mehrzweckhalle oder eines vergleichbaren Objekts bezogen haben, und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 5-8 umfasst haben. Zwei der drei Referenzaufträge müssen einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne der § 98f GWB als Referenzgeber vorweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Abgabe der ausgefüllten Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz. -Abgabe der ausgefüllten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Abgabe der ausgefüllten Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz. -Abgabe der ausgefüllten Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz -Abgabe der ausgefüllten Erklärung Frauenförderverordnung Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YBSHFA5#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: 121096894457006
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661617📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 027-091039 (2026-02-05)