Auftragsbekanntmachung (2026-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TGA Planung - OGS-Anbau Oesetalschule
Referenznummer: 2026/0007
Kurze Beschreibung:
“TGA-Planung - OGS Anbau Oesetalschule”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Oesetalschule ist eine 2-zügige Grundschule im Hemeraner Stadtteil Becke.
In Anbetracht des ab 2026 bestehenden gesetzlichen Anspruchs auf einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Oesetalschule ist eine 2-zügige Grundschule im Hemeraner Stadtteil Becke.
In Anbetracht des ab 2026 bestehenden gesetzlichen Anspruchs auf einen OGS-Platz an der Grundschule beabsichtigt die Stadt Hemer nunmehr, auch an der Grundschule Oesetal einen
OGS einzurichten.
Um den notwendigen Flächenbedarf zur Einrichtung einer OGS sowie zur Beseitigung weiterer flächenmäßigen vorhandenen Defizite im Bestandsgebäude zu erreichen, ist für diese Flächen eine Erweiterung des Bestandsgebäudes um ca. 180 m2 NUF vorgesehen.
Zur fachlichen Begleitung der Planungsphase wird mit dieser Ausschreibung ein Büro zur
Vergabe der Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI gesucht (Anlagengruppen 1 bis 8).
Die Stadt Hemer ist öffentlicher Auftraggeber und beabsichtigt daher, die Planungsleistungen
für die Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) nach den Vorgaben der
Vergabeverordnung (VgV) europaweit auszuschreiben und zu vergeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-12 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufsregistereintragung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Berufsregistereintragung ist vorzulegen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe "7-26_Anlage 7.1 - Planungsvertrag_Entwurf_04.02.2026"” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“-siehe "7-26_Anlage 7.1 - Planungsvertrag_Entwurf_04.02.2026"
&
- Die Stadt Hemer hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
-siehe "7-26_Anlage 7.1 - Planungsvertrag_Entwurf_04.02.2026"
&
- Die Stadt Hemer hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns.
Hierzu wird die Stadt Hemer Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 029-097318 (2026-02-09)