Auftragsbekanntmachung (2026-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tischlerarbeiten | Innentüren
Referenznummer: I21-4/2026-008/IV01
Kurze Beschreibung:
“- Innentüren aus Glas mit Seitenteil ca. 99 Stck.
- Holz-Türen in Eiche hell R ́w>=32dB – 25 Stck
- Tapetentüren HPL, R ́w>=37dB – 1 Stck
- Holz-Türen...”
Kurze Beschreibung
- Innentüren aus Glas mit Seitenteil ca. 99 Stck.
- Holz-Türen in Eiche hell R ́w>=32dB – 25 Stck
- Tapetentüren HPL, R ́w>=37dB – 1 Stck
- Holz-Türen verschiedene Ausführungen – 41 Stck.
- Feucht und Nassraumtüren 30 Stck.
- WC-Trennwände
- Nurglastüren für Bestandszargen 44 Stck
- Innenfensterbänke Multiplex, weiß - 185m
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Tischlerarbeiten | Innentüren
Gesamtbaumaßnahme Neubau Verwaltungsgebäude Größe
von rd. 10.000 m² BGF in Stahlbetonbauweise”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Steinburg🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2026-08-28 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
“Preis” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-02 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-02 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreis Steinburg
Der Landrat
Langer Peter 27a
25524 Itzehoe
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle des Kreises Steinburg, keine Bieter oder deren Bevollmächtigte.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63
“Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.” Körper überprüfen
Name: VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/ vii_node.html 🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 021-070914 (2026-01-29)