Die bestehenden Lizenzen der KVB sollen im Rahmen eines offiziellen Trade-Up-/Upgrade-Prozesses in das aktuelle Maximo-Lizenzmodell überführt werden. Die Umstellung umfasst sowohl die Lizenzmigration als auch die Bereitstellung von Wartung für drei Jahre. Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine gültige Herstellerautorisierung zur Vermarktung und Bereitstellung der Software IBM Maximo verfügen. Hierfür ist der Status als autorisierter Business Partner / Reseller der IBM nachzuweisen. Ein entsprechender Nachweis der Herstellerzertifizierung ist dem Angebot beizufügen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-17.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trade-Up bestehender IBM Maximo-Lizenzen inkl. Wartung (36 Monate)
Kurze Beschreibung:
“Die bestehenden Lizenzen der KVB sollen im Rahmen eines offiziellen Trade-Up-/Upgrade-Prozesses in das aktuelle Maximo-Lizenzmodell überführt werden. Die...”
Kurze Beschreibung
Die bestehenden Lizenzen der KVB sollen im Rahmen eines offiziellen Trade-Up-/Upgrade-Prozesses in das aktuelle Maximo-Lizenzmodell überführt werden. Die Umstellung umfasst sowohl die Lizenzmigration als auch die Bereitstellung von Wartung für drei Jahre.
Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine gültige Herstellerautorisierung zur Vermarktung und Bereitstellung der Software IBM Maximo verfügen. Hierfür ist der Status als autorisierter Business Partner / Reseller der IBM nachzuweisen.
Ein entsprechender Nachweis der Herstellerzertifizierung ist dem Angebot beizufügen
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die bestehenden Lizenzen der KVB sollen im Rahmen eines offiziellen Trade-Up-/Upgrade-Prozesses in das aktuelle Maximo-Lizenzmodell überführt werden. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die bestehenden Lizenzen der KVB sollen im Rahmen eines offiziellen Trade-Up-/Upgrade-Prozesses in das aktuelle Maximo-Lizenzmodell überführt werden. Die Umstellung umfasst sowohl die Lizenzmigration als auch die Bereitstellung von Wartung für drei Jahre.
Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine gültige Herstellerautorisierung zur Vermarktung und Bereitstellung der Software IBM Maximo verfügen. Hierfür ist der Status als autorisierter Business Partner / Reseller der IBM nachzuweisen.
Ein entsprechender Nachweis der Herstellerzertifizierung ist dem Angebot beizufügen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 74
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine gültige Herstellerautorisierung zur Vermarktung und Bereitstellung der Software IBM Maximo...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine gültige Herstellerautorisierung zur Vermarktung und Bereitstellung der Software IBM Maximo verfügen. Hierfür ist der Status als autorisierter Business Partner / Reseller der IBM nachzuweisen.
Ein entsprechender Nachweis der Herstellerzertifizierung ist dem Angebot beizufügen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“-” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine gültige Herstellerautorisierung zur Vermarktung und Bereitstellung der Software IBM Maximo...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine gültige Herstellerautorisierung zur Vermarktung und Bereitstellung der Software IBM Maximo verfügen. Hierfür ist der Status als autorisierter Business Partner / Reseller der IBM nachzuweisen.
Ein entsprechender Nachweis der Herstellerzertifizierung ist dem Angebot beizufügen
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05315-03002-81
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2026/S 055-190793 (2026-03-17)