Die Ortsgemeinde beabsichtigt einen Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an gleicher Stelle. Das aktuelle Gebäude – Hausnummer 12A – sowie das gekaufte Gebäude – Hausnummer 10 – wurden durch das Hochwasserereignis im Jahr 2021 stark beschädigt und sind seither nicht mehr nutzbar. Untersuchungen zur Sanierung und Erweiterung der Kita ergaben, dass das Gebäude auf Grund seiner Bauweise nicht hochwassersicher saniert bzw. umgebaut werden kann. Diese Gegebenheit führt dazu, dass die Ortsgemeinde das KiTa Gebäude zurückbauen muss und ein Neubau entstehen soll. Dieser Neubau soll an die mögliche Hochwassersituation auf dem Grundstück angepasst werden. Dies bedeutet es muss ein baulicher Schutz des Gebäudes entstehen. Als mögliche Beispiele könnten hier Einfriedung, Aufständerung oder ein durchflutbares Untergeschoss genannt werden. Die Planung muss jedoch eine geeignete Variante angepasst an das zu planende Gebäude ergeben mit den eingebundenen Erkenntnissen der Flut. Des Weiteren sollen zusätzlich eigenständig erschlossenen Gemeinderäumlichkeiten in der Maßnahme mit erbaut werden. Diese Räumlichkeiten sollen sich auf dem angekauften Grundstück neben der aktuellen Kita befinden. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um zwei Vereinsräume, einen Medienraum, einen Jugendraum, das Gemeindearchiv sowie eine Teeküche und Sanitäranlagen. Ob die Gemeinderäumlichkeiten und die Kindertagesstätte in einem Gebäude oder in einzelnen Gebäuden untergebracht werden, wird der Planung überlassen. Die genaue Festlegung des Raumprogrammes des Gemeinderäume erfolgt im Planungsprozess mit der Ortsgemeinde. Die Ergebnisse der Dorfmoderation sind verbindlich zu berücksichtigen. Zeitschiene: Da der Neubau der KiTa aus Fluthilfemittel gefördert wird ist es zwingend notwendig, den Abschluss der Leistungsphase 2 bis Ende April 2026 abzuschließen, da diese Planung als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel dient. Eine lückenlose Fortführung der Planung und Ausführung im Anschluss der Leistungsphase 2 wird angestrebt. Besonderheiten im Bauvorhaben: - Hochwassersichere Bauweise - Wasser- und Abwasserentsorgung sowie der elektrische Hausanschluss von Pfarrhaus und KiTa müssen getrennt werden. Die KiTa übernimmt den Anschlusspunkt der Schulstraße 10 - das Abwasser des Pfarrhauses muss entlang der Grundstücksgrenze über das Grundstück der KiTa – Parzelle 1098/501 – in die Straße „Im Städtchen“ geführt werden. - möglicherweise Schimmelpilze und gefährdende Stoffe in den Abrissgebäuden bedingt durch das Flutereignis – ein Schadstoffgutachten befindet sich gerade in der Erstellung - Bestand ist ein Anbau an Pfarrhaus, neue Grenzvermessung und einhergehende Engstelle im Übergang KiTa Grundstück und Erworbenes Grundstück
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-07.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tragwerksplanung für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte in Kordel
Kurze Beschreibung:
Die Ortsgemeinde beabsichtigt einen Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an gleicher Stelle. Das aktuelle Gebäude – Hausnummer 12A – sowie das gekaufte Gebäude – Hausnummer 10 – wurden durch das Hochwasserereignis im Jahr 2021 stark beschädigt und sind seither nicht mehr nutzbar. Untersuchungen zur Sanierung und Erweiterung der Kita ergaben, dass das Gebäude auf Grund seiner Bauweise nicht hochwassersicher saniert bzw. umgebaut werden kann. Diese Gegebenheit führt dazu, dass die Ortsgemeinde das KiTa Gebäude zurückbauen muss und ein Neubau entstehen soll. Dieser Neubau soll an die mögliche Hochwassersituation auf dem Grundstück angepasst werden. Dies bedeutet es muss ein baulicher Schutz des Gebäudes entstehen. Als mögliche Beispiele könnten hier Einfriedung, Aufständerung oder ein durchflutbares Untergeschoss genannt werden. Die Planung muss jedoch eine geeignete Variante angepasst an das zu planende Gebäude ergeben mit den eingebundenen Erkenntnissen der Flut. Des Weiteren sollen zusätzlich eigenständig erschlossenen Gemeinderäumlichkeiten in der Maßnahme mit erbaut werden. Diese Räumlichkeiten sollen sich auf dem angekauften Grundstück neben der aktuellen Kita befinden. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um zwei Vereinsräume, einen Medienraum, einen Jugendraum, das Gemeindearchiv sowie eine Teeküche und Sanitäranlagen. Ob die Gemeinderäumlichkeiten und die Kindertagesstätte in einem Gebäude oder in einzelnen Gebäuden untergebracht werden, wird der Planung überlassen. Die genaue Festlegung des Raumprogrammes des Gemeinderäume erfolgt im Planungsprozess mit der Ortsgemeinde. Die Ergebnisse der Dorfmoderation sind verbindlich zu berücksichtigen.
Zeitschiene:
Da der Neubau der KiTa aus Fluthilfemittel gefördert wird ist es zwingend notwendig, den Abschluss der Leistungsphase 2 bis Ende April 2026 abzuschließen, da diese Planung als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel dient. Eine lückenlose Fortführung der Planung und Ausführung im Anschluss der Leistungsphase 2 wird angestrebt.
Besonderheiten im Bauvorhaben:
- Hochwassersichere Bauweise
- Wasser- und Abwasserentsorgung sowie der elektrische Hausanschluss von Pfarrhaus und KiTa müssen getrennt werden. Die KiTa übernimmt den Anschlusspunkt der Schulstraße 10
- das Abwasser des Pfarrhauses muss entlang der Grundstücksgrenze über das Grundstück der KiTa – Parzelle 1098/501 – in die Straße „Im Städtchen“ geführt werden.
- möglicherweise Schimmelpilze und gefährdende Stoffe in den Abrissgebäuden bedingt durch das Flutereignis – ein Schadstoffgutachten befindet sich gerade in der Erstellung
- Bestand ist ein Anbau an Pfarrhaus, neue Grenzvermessung und einhergehende Engstelle im Übergang KiTa Grundstück und Erworbenes Grundstück
Die Ortsgemeinde beabsichtigt einen Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an gleicher Stelle. Das aktuelle Gebäude – Hausnummer 12A – sowie das gekaufte Gebäude – Hausnummer 10 – wurden durch das Hochwasserereignis im Jahr 2021 stark beschädigt und sind seither nicht mehr nutzbar. Untersuchungen zur Sanierung und Erweiterung der Kita ergaben, dass das Gebäude auf Grund seiner Bauweise nicht hochwassersicher saniert bzw. umgebaut werden kann. Diese Gegebenheit führt dazu, dass die Ortsgemeinde das KiTa Gebäude zurückbauen muss und ein Neubau entstehen soll. Dieser Neubau soll an die mögliche Hochwassersituation auf dem Grundstück angepasst werden. Dies bedeutet es muss ein baulicher Schutz des Gebäudes entstehen. Als mögliche Beispiele könnten hier Einfriedung, Aufständerung oder ein durchflutbares Untergeschoss genannt werden. Die Planung muss jedoch eine geeignete Variante angepasst an das zu planende Gebäude ergeben mit den eingebundenen Erkenntnissen der Flut. Des Weiteren sollen zusätzlich eigenständig erschlossenen Gemeinderäumlichkeiten in der Maßnahme mit erbaut werden. Diese Räumlichkeiten sollen sich auf dem angekauften Grundstück neben der aktuellen Kita befinden. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um zwei Vereinsräume, einen Medienraum, einen Jugendraum, das Gemeindearchiv sowie eine Teeküche und Sanitäranlagen. Ob die Gemeinderäumlichkeiten und die Kindertagesstätte in einem Gebäude oder in einzelnen Gebäuden untergebracht werden, wird der Planung überlassen. Die genaue Festlegung des Raumprogrammes des Gemeinderäume erfolgt im Planungsprozess mit der Ortsgemeinde. Die Ergebnisse der Dorfmoderation sind verbindlich zu berücksichtigen.
Zeitschiene:
Da der Neubau der KiTa aus Fluthilfemittel gefördert wird ist es zwingend notwendig, den Abschluss der Leistungsphase 2 bis Ende April 2026 abzuschließen, da diese Planung als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel dient. Eine lückenlose Fortführung der Planung und Ausführung im Anschluss der Leistungsphase 2 wird angestrebt.
Besonderheiten im Bauvorhaben:
- Hochwassersichere Bauweise
- Wasser- und Abwasserentsorgung sowie der elektrische Hausanschluss von Pfarrhaus und KiTa müssen getrennt werden. Die KiTa übernimmt den Anschlusspunkt der Schulstraße 10
- das Abwasser des Pfarrhauses muss entlang der Grundstücksgrenze über das Grundstück der KiTa – Parzelle 1098/501 – in die Straße „Im Städtchen“ geführt werden.
- möglicherweise Schimmelpilze und gefährdende Stoffe in den Abrissgebäuden bedingt durch das Flutereignis – ein Schadstoffgutachten befindet sich gerade in der Erstellung
- Bestand ist ein Anbau an Pfarrhaus, neue Grenzvermessung und einhergehende Engstelle im Übergang KiTa Grundstück und Erworbenes Grundstück
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 VGTL_069_2025_23_2
Titel: Ingenieurleistung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schulstraße 12a, 54306 Kordel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier-Saarburg
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-09 08:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-09 08:45:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-09 08:45:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Alle Nachweise, welche nicht das Ergebnis beeinflussen, dürfen nachgereicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Rein nationale Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem
Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein
Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist,
keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. ---
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des
Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers
/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende
Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso
zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als
vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind
durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen
Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein
darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung
der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige
Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die
ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die
Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur
Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die
Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten
bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Rein nationale Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem
Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein
Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist,
keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. ---
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des
Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers
/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende
Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso
zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als
vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind
durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen
Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein
darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung
der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige
Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die
ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die
Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur
Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die
Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten
bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestkriterien: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden mit mind. 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall, für sonstige Schäden mind. 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall. Weiter ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Es ist eine aktuelle Deckungsbestätigung – nicht älter als 1 Jahr – einzureichen. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft/des Versicherungsmaklers abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied eine ausreichende Versicherungsdeckung nachweisen oder eine Bestätigung durch die Versicherung einreichen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestkriterien: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden mit mind. 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall, für sonstige Schäden mind. 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall. Weiter ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Es ist eine aktuelle Deckungsbestätigung – nicht älter als 1 Jahr – einzureichen. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft/des Versicherungsmaklers abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied eine ausreichende Versicherungsdeckung nachweisen oder eine Bestätigung durch die Versicherung einreichen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre. Angabe des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der letzten drei Jahre, siehe Eigenerklärung Formblatt 124 LD
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens 2 Referenzen bereits erbrachter Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren für reali-sierte Bauaufgaben im Sinne der Ausschreibung
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Rein nationale Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem
Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein
Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist,
keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. ---
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des
Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers
/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende
Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso
zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als
vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind
durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen
Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein
darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung
der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige
Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die
ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die
Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur
Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die
Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten
bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Rein nationale Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem
Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein
Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist,
keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. ---
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des
Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers
/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende
Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso
zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als
vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind
durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen
Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein
darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung
der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige
Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die
ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die
Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur
Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die
Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten
bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ortsgemeinde Kordel c/o Verbandsgemeinde Trier-Land
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072355007000-001-48
Postanschrift: Gartenfeldstr. 12
Postleitzahl: 54295
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@trier-land.de📧
Telefon: +4906519798135📞
URL: https://trier-land.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E95358356🌏
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Pfalz Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Nach VgV
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 006-012889 (2026-01-07)