Auftragsbekanntmachung (2026-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport und thermische Verwertung von Sieb- und Rechenrückständen
Referenznummer: SOG_BS-2026-0034
Kurze Beschreibung:
“Transport und thermische Verwertung von Sieb- und Rechenrückständen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Transport und thermische Verwertung von ca. 608 t Sieb- und Rechenrückstände pro Jahr.”
Zusätzliche Informationen:
“Es wird eine Sicherheitsleistung gefordert: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 %” Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind ausschließlich digitale Angebote zugelassen. Angebote in Papierform müssen nach EU-Recht ausgeschlossen werden.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zertifikat "Entsorgungsfachbetrieb"”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahren;”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre;”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren eröffnet wurde; Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren eröffnet wurde; Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; Bestätigungen, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden; Bestätigung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß entrichtet wurden;
Angabe zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft; Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten;
Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen;
Im Falle vom Einsatz von Nachunternehmen bzw. bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die o. g. Eignungsanforderungen von allen nachzuweisen;
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre;”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis und Vorlage der Genehmigungen zum Betrieb der Anlagen, in denen die Sieb- und Rechenrückstände thermisch verwertet werden sollen, unter Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis und Vorlage der Genehmigungen zum Betrieb der Anlagen, in denen die Sieb- und Rechenrückstände thermisch verwertet werden sollen, unter Angabe des Ortes und des Ansprechpartners der entsprechenden zuständigen Dienststelle;
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe zum Eintrag Berufsregister;” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eine elektronische Rechnungsstellung ist derzeit noch nicht möglich.”
“Bieterfragen können bis zum 16.03.2026 über das Vergabeportal gestellt werden.” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811 469974
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 811469974
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den
geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. (1) Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2026/S 035-120193 (2026-02-18)