Für die Durchführung der Abfallwirtschaft im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist der Fach- dienst Abfallwirtschaft zuständig, ein Regiebetrieb des Landkreises. Sperrmüll (AVV 200307) wird im Landkreis einerseits durch ein beauftragtes Unterneh- men (Abholung auf Anmeldung) vor Ort abgeholt andererseits aber auch auf dem Wert- stoffhof angenommen. Die weitere Verwertung ist an einen beauftragten Dritten verge- ben. Da dessen Entsorgungsvertrag zum Ende des Jahres ausläuft, schreibt der Landkreis die Übernahme und Verwertung des erfassten Sperrmülls auf dem Entsorgungszentrum Woltersdorf hiermit erneut aus. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027 bzw. der erste Werktag 2027.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-05.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport und Verwertung von Sperrmüll
Referenznummer: 09/2026
Kurze Beschreibung:
Für die Durchführung der Abfallwirtschaft im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist der Fach-
dienst Abfallwirtschaft zuständig, ein Regiebetrieb des Landkreises.
Sperrmüll (AVV 200307) wird im Landkreis einerseits durch ein beauftragtes Unterneh-
men (Abholung auf Anmeldung) vor Ort abgeholt andererseits aber auch auf dem Wert-
stoffhof angenommen. Die weitere Verwertung ist an einen beauftragten Dritten verge-
ben. Da dessen Entsorgungsvertrag zum Ende des Jahres ausläuft, schreibt der Landkreis
die Übernahme und Verwertung des erfassten Sperrmülls auf dem Entsorgungszentrum
Woltersdorf hiermit erneut aus.
Leistungsbeginn ist der 01.01.2027 bzw. der erste Werktag 2027.
Für die Durchführung der Abfallwirtschaft im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist der Fach-
dienst Abfallwirtschaft zuständig, ein Regiebetrieb des Landkreises.
Sperrmüll (AVV 200307) wird im Landkreis einerseits durch ein beauftragtes Unterneh-
men (Abholung auf Anmeldung) vor Ort abgeholt andererseits aber auch auf dem Wert-
stoffhof angenommen. Die weitere Verwertung ist an einen beauftragten Dritten verge-
ben. Da dessen Entsorgungsvertrag zum Ende des Jahres ausläuft, schreibt der Landkreis
die Übernahme und Verwertung des erfassten Sperrmülls auf dem Entsorgungszentrum
Woltersdorf hiermit erneut aus.
Leistungsbeginn ist der 01.01.2027 bzw. der erste Werktag 2027.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 09/2026
Titel: Transport und Verwertung von Sperrmüll im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Beschreibung der Beschaffung:
Transport und Verwertung von Sperrmüll im Landkreis Lüchow-
Dannenberg (AVV 200307)
Postleitzahl: 29497
Stadt: Woltersdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lüchow-Dannenberg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-22 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-22 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-22 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die gefor-
derten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden.
Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Anga-
ben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder
zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzu-
reichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von
dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht; siehe auch Kap. 2.3.1.
Landkreis Lüchow-Dannenberg: Ausschreibung Verwertung von Sperrmüll
Leistungsbeschreibung
Seite 10 von 44
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewer-
tung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von die-
sem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. An-
gebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und
Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststel-
lung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere
Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls
wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind
unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1
Nr. 4 VgV).
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die gefor-
derten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden.
Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Anga-
ben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder
zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzu-
reichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von
dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht; siehe auch Kap. 2.3.1.
Landkreis Lüchow-Dannenberg: Ausschreibung Verwertung von Sperrmüll
Leistungsbeschreibung
Seite 10 von 44
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewer-
tung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von die-
sem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. An-
gebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und
Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststel-
lung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere
Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls
wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind
unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1
Nr. 4 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-1334📞
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Nie-
dersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339
Lüneburg.
Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekam-
mer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung
der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit
Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse
zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche
Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen
zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergrei-
fen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Nie-
dersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339
Lüneburg.
Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekam-
mer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung
der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit
Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse
zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche
Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen
zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergrei-
fen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 047-160397 (2026-03-05)