Bestandteil der Ausschreibung ist die Übernahme und anschließende Verwertung von Altholz (AI bis AIV) aus dem Stadtgebiet Göttingen. Die Vergabe ist in drei Lose unterteilt (Altholz AI bis AIII; Altholz AIV Mischfraktion; Altholz AIV Fenster und Türen). Zu den Leistungen des zukünftigen Auftragnehmers gehört unter anderem die Bereitstellung geeigneter Abrollcontainer, die Übernahme und der Transport der entsprechenden Altholzfraktionen und die anschließend möglichst hochwertige Verwertung. Zeitraum vom 01.06.2026 - 31.05.2027, längstens bis zum 31.05.2028 (einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate in beiderseitigem Einvernehmen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Altholz
Referenznummer: 20_2026
Kurze Beschreibung:
“Bestandteil der Ausschreibung ist die Übernahme und anschließende Verwertung von Altholz (AI bis AIV) aus dem Stadtgebiet Göttingen.
Die Vergabe ist in drei...”
Kurze Beschreibung
Bestandteil der Ausschreibung ist die Übernahme und anschließende Verwertung von Altholz (AI bis AIV) aus dem Stadtgebiet Göttingen.
Die Vergabe ist in drei Lose unterteilt (Altholz AI bis AIII; Altholz AIV Mischfraktion; Altholz AIV Fenster und Türen).
Zu den Leistungen des zukünftigen Auftragnehmers gehört unter anderem die Bereitstellung geeigneter Abrollcontainer, die Übernahme und der Transport der entsprechenden Altholzfraktionen und die anschließend möglichst hochwertige Verwertung. Zeitraum vom 01.06.2026 - 31.05.2027,
längstens bis zum 31.05.2028 (einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate in beiderseitigem Einvernehmen).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus
privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus
privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A I-III auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz
aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet. Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2025 bei Kategorie A I-III bei rund 3.500 Mg. Bei 250 Werktagen ist somit bei der Fraktion A I-III eine Übernahmekapazität von durchschnittlich ca. 14 Mg pro Werktag sicherzustellen. Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch. Zu den
Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten. Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren. Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den
Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion gemäß den Losen 1-3 sind durch den Auftragnehmer zwei mindestens 30 m³ große, niederschlagsdichte Abrollcontainer (i.d.R. Planen-System) zu stellen. Die Niederschlagsdichtigkeit muss so gestaltet sein, dass der Wassereintrag in die Container bei Niederschlägen (Schnee, Hagel, Regen) effektiv verhindert wird. Dies dient auch dem Schutz vor etwaigen
Schadstoffausträgen aus den beladenen Containern z.B. durch Auswaschungen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt. Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten
Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in Kap. 4 beschrieben, sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptort der Ausführung: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA) Königsbühl 98,
37079 Göttingen”
Ort der Leistung: Göttingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 02/202, spätestens 02/2028” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Mehrmengen von bis zu 20 % sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen (siehe Kapitel 4 des Leistungsverzeichnisses).”
Beschreibung der Optionen
Mehrmengen von bis zu 20 % sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen (siehe Kapitel 4 des Leistungsverzeichnisses).
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Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus
privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus
privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A IV auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz
aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet. Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2025 bei A IV Mischfraktion im Mittel bei rund 600 Mg. Die Fraktion A IV muss abgefahren werden, sobald zwei Container befüllt sind. Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils
benannten Behandlungsanlage(n) durch. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten. Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren. Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion
vergütet. Für jede Altholzfraktion gemäß den Losen 1-3 sind durch den Auftragnehmer zwei mindestens 30 m³ große, niederschlagsdichte Abrollcontainer (i.d.R. Planen-System) zu stellen. Die Niederschlagsdichtigkeit muss so gestaltet sein, dass der Wassereintrag in die Container bei Niederschlägen (Schnee, Hagel, Regen) effektiv verhindert wird. Dies dient auch dem Schutz vor etwaigen Schadstoffausträgen aus den beladenen Containern
z.B. durch Auswaschungen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt. Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in Kap. 4 beschrieben, sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 02/2027, spätestens 02/2028” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus
privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus
privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt.
Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet. Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2025 bei A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz im Mittel bei rund 140 Mg. Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose
Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten. Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren. Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion
vergütet. Für jede Altholzfraktion gemäß den Losen 1-3 sind durch den Auftragnehmer zwei mindestens 30 m³ große, niederschlagsdichte Abrollcontainer (i.d.R. Planen-System) zu stellen. Die Niederschlagsdichtigkeit muss so gestaltet sein, dass der Wassereintrag in die Container bei Niederschlägen (Schnee, Hagel, Regen) effektiv verhindert wird. Dies dient auch dem Schutz vor etwaigen Schadstoffausträgen aus den beladenen Containern z.B. durch Auswaschungen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt.
Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt. Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in Kap. 4 beschrieben, sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Göttingen Zentrale Vergabestelle Zimmer 102 Hiroshimaplatz 14 37083 Göttingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Handels bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der
Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der
Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich
entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten,
einschließlich einer darauf bezogenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten,
einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung (UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. €
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen
in den letzten drei Geschäftsjahren.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die Durchführung der Verwertung von Altholz in Kommunen, Landkreisen oder
Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Durchführung der Verwertung von Altholz in Kommunen, Landkreisen oder
Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben zu Ansprechpartner, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg(en) unter Benennung
der Verwertungs- bzw. Sortieranlagen. Angabe, für welche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg(en) unter Benennung
der Verwertungs- bzw. Sortieranlagen. Angabe, für welche Kapazität die Behandlungsanlage genehmigt ist. Angabe der im Leistungszeitraum bereits fest kontrahierten Mengen. • Eigenerklärung des Auftragnehmers bzw. seines beauftragten Unterauftragnehmers, dass für den Auftragsgegenstand Fahrzeuge (LKW-Fahrgestelle) eingesetzt werden, welche mindestens über eine Abgasklasse gemäß EURO VI verfügen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
“1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten
Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich,...”
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten
Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten
die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der
Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang
rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/
Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 26.02.2026, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht
berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten
bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter bzw.
Nachauftragnehmer. 9) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der
Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB)
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 020-067346 (2026-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A I-III auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet. Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2025 bei Kategorie A I-III bei rund 3.500 Mg. Bei 250 Werktagen ist somit bei der Fraktion A I-III eine Übernahmekapazität von durchschnittlich ca. 14 Mg pro Werktag sicherzustellen. Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten. Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren. Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion gemäß den Losen 1-3 sind durch den Auftragnehmer zwei mindestens 30 m³ große, niederschlagsdichte Abrollcontainer (i.d.R. Planen-System) zu stellen. Die Niederschlagsdichtigkeit muss so gestaltet sein, dass der Wassereintrag in die Container bei Niederschlägen (Schnee, Hagel, Regen) effektiv verhindert wird. Dies dient auch dem Schutz vor etwaigen Schadstoffausträgen aus den beladenen Containern z.B. durch Auswaschungen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt. Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in Kap. 4 beschrieben, sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptort der Ausführung: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA) Königsbühl 98, 37079 Göttingen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A IV auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet. Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2025 bei A IV Mischfraktion im Mittel bei rund 600 Mg. Die Fraktion A IV muss abgefahren werden, sobald zwei Container befüllt sind. Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten. Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren. Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion gemäß den Losen 1-3 sind durch den Auftragnehmer zwei mindestens 30 m³ große, niederschlagsdichte Abrollcontainer (i.d.R. Planen-System) zu stellen. Die Niederschlagsdichtigkeit muss so gestaltet sein, dass der Wassereintrag in die Container bei Niederschlägen (Schnee, Hagel, Regen) effektiv verhindert wird. Dies dient auch dem Schutz vor etwaigen Schadstoffausträgen aus den beladenen Containern z.B. durch Auswaschungen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt. Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in Kap. 4 beschrieben, sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet. Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2025 bei A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz im Mittel bei rund 140 Mg. Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten. Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren. Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion gemäß den Losen 1-3 sind durch den Auftragnehmer zwei mindestens 30 m³ große, niederschlagsdichte Abrollcontainer (i.d.R. Planen-System) zu stellen. Die Niederschlagsdichtigkeit muss so gestaltet sein, dass der Wassereintrag in die Container bei Niederschlägen (Schnee, Hagel, Regen) effektiv verhindert wird. Dies dient auch dem Schutz vor etwaigen Schadstoffausträgen aus den beladenen Containern z.B. durch Auswaschungen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt. Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in Kap. 4 beschrieben, sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen.
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-14 📅
Titel: Übernahme und Verwertung von Altholz
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Veolia Umweltservice Nord GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE814781269
Postanschrift: Werner-Siemens-Straße 20
Postleitzahl: 22113
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: de.vusnord.ausschreibungen@veolia.com📧
Telefon: 000📞
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PreZero Service Mitte GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE115698961
Postanschrift: Kreisstraße 30
Postleitzahl: 30629
Postort: Hannover
Region: Region Hannover🏙️
E-Mail: kommunalvertrieb-psm@prezero.com📧
“Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des...”
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen. Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2026/S 073-256721 (2026-04-14)