Der Landkreis Germersheim hat im Rahmen seiner abfallwirtschaftlichen Verpflichtungen den Auftrag zur Übernahme und Verwertung (Vergärung) von Bioabfällen aus dem Landkreis Germersheim ab dem 01.01.2027 neu zu vergeben. Die bisherigen Verträge laufen zu diesem Zeitpunkt aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Bio- und Grünabfällen im Landkreis Germersheim
Referenznummer: J26-F33-018
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Germersheim hat im Rahmen seiner abfallwirtschaftlichen Verpflichtungen den Auftrag zur Übernahme und Verwertung (Vergärung) von Bioabfällen...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Germersheim hat im Rahmen seiner abfallwirtschaftlichen Verpflichtungen den Auftrag zur Übernahme und Verwertung (Vergärung) von Bioabfällen aus dem Landkreis Germersheim ab dem 01.01.2027 neu zu vergeben. Die bisherigen Verträge laufen zu diesem Zeitpunkt aus.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfällen im Landkreis Germersheim mit einem Umfang von ca. 11.780 Mg pro Jahr.
Unter der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfällen im Landkreis Germersheim mit einem Umfang von ca. 11.780 Mg pro Jahr.
Unter der Fraktion Bioabfall sind kompostierbare und vergärbare organische Hausabfälle, sowie Garten- und Grünabfälle aus privaten Haushaltungen wie sie über die Sammlung mittels Bioabfallsammelbehälter anfallen, zu verstehen. Die Leistungen beziehen sich somit auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummern 20 03 01 (Abfallbezeichnung: gemischte Siedlungsabfälle; hier: getrennt erfasste Bioabfälle, Biotonne aus Haushaltungen), und 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10. Dez. 2001, BGBl. Teil I, S. 3379, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juli 2020 (BGBl. I S. 3005).
Die haushaltsnahe Erfassung von Bioabfall erfolgt im Kreisgebiet als Behältersammlung 14-täglich mittels Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 80 l bis 770 l sowie in gegen Gebühr erhältlichen Bioabfallsäcken aus Kraftsackpapier, in denen Bürger Mehrmengen neben ihren Abfallsammelbehälter zur Abfuhr bereitstellen können. Im Zeitraum von April bis November findet eine wöchentliche Sammlung statt.
Im Rahmen der Sammlung hat der AG in Vergangenheit bereits einige Qualitätsmaßnahmen realisiert, um die Bioabfallerfassung positiv zu beeinflussen. Der AG wird im Laufe der Vertragslaufzeit eine neue Bioabfall Sortieranalyse durchführen lassen. Auf Basis der Ergebnisse wird der AG ggf. weitere Qualitätsmaßnahmen bspw. Sichtkontrollen, o.ä. einführen. Daneben betreibt der AG eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, um die Qualität der Bioabfallerfassung ebenfalls positiv zu beeinflussen.
Die Sammlung bzw. Abfuhr der Bioabfälle obliegt einem beauftragten Dritten im Rahmen des Vertrages über die Sammlung und Beförderung von Bioabfall aus dem Landkreis Germersheim. Die Bioabfälle werden im Anschluss an die Sammlung durch die Sammelfahrzeuge des beauftragten Dritten zur Übernahmestelle bzw. Umladestation verbracht.
Die Entwicklung der im Entsorgungsgebiet des AG erfassten Bioabfallmenge für die vergangenen Jahre ist in Anlage FB 252 aufgeführt.
Die Anlage 3 enthält die Ergebnisse einer Sortieranalyse aus dem Jahr 2021. Die Stichproben wurden im Sommer und Herbst 2021 in der vegetationsreichen Jahreszeit gezogen. Diese dienen dem AN zu Kalkulationszwecken und stellen keine zugesicherte Eigenschaft oder Garantie dar.
Allgemeine Vorgaben zum Leistungsgegenstand
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, ggf. der Nachtransport und die Verwertung der vertragsgegenständlichen Bioabfälle.
Folgende Leistungen sind vom AN durchzuführen:
Übernahme der Bioabfälle an einer vom AN eigens gewählten Übernahmestelle, die sich innerhalb des Kreisgebietes oder in einer maximalen Entfernung von 25 km von der Kreisgrenze aus, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, und linksrheinisch befindet,
Kontinuierliche Übernahme der vertragsgegenständlichen Abfallfraktion an der Übernahmestelle, entweder als Umladestation oder als Verwertungsanlage,
Durchführung sämtlicher erforderlicher Transportvorgänge bis zu der/den vom AN bestimmten Behandlungs-/Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlage/n (Nachtransport),
Notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung sowie vollständige und ordnungsgemäße Verwertung der vertragsgegenständlichen Bioabfälle inkl. ordnungsgemäße Beseitigung von Störstoffen.
Der AG übernimmt keine Garantie für die genaue Abfallzusammensetzung. Vielmehr ist Leistungsgegenstand die Verwertung des Bioabfalls aus der haushaltsnahen Erfassung so wie er anfällt. Der AN muss die Zusammensetzung aus eigener Fachkunde einschätzen. Tatsächliche Abweichungen von der Einschätzung des AN berechtigen nicht zu einer Preisanpassung. Der AN bestätigt in diesem Zusammenhang, dass er die Möglichkeit hatte, die Zusammensetzung des erfassten Bioabfalls vor Ort in Augenschein zu nehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen...”
Zusätzliche Informationen
Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§ 134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. | Bieterfragen / Mitteilungen müssen in deutscher Sprache über die Vergabeplattform subreport ELViS getätigt werden. Nachrichten auf anderen Kommunikationswegen – wie telefonisch, per Post, per E-Mail – werden nicht beantwortet. | Sämtliche zusätzliche Informationen zum Verfahren, mögliche Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Bieterfragen werden den Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform subreport ELViS zugeschickt. | Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform subreport ELViS regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Plattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Plattform und Erhalt der automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen. | Für die Erstellung eines Angebots muss stets die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform subreport ELViS eingestellten und vom Bieter abrufbaren Vergabeunterlagen verwendet werden. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Fragen beantwortet wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. | Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform subreport ELViS einzukalkulieren. Es wird zudem empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Plattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme und Verwertung von Grünabfällen, Baumstubben/-wurzeln und Rasenschnitt/Laub von kommunalen Grünabfallsammelplätzen und Wertstoffhöfen im Landkreis...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen, Baumstubben/-wurzeln und Rasenschnitt/Laub von kommunalen Grünabfallsammelplätzen und Wertstoffhöfen im Landkreis Germersheim mit einem Umfang von:
Grünabfall ca. 11.500 Mg pro Jahr
Baumstubben/-wurzeln ca. 85 Mg pro Jahr,
Rasenschnitt/Laub ca. 46 Mg pro Jahr
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein...”
Beschreibung der Optionen
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2030.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Das Öffnungsverfahren richtet sich nach § 55 VgV. Die Angebotsöffnung findet dementsprechend unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist unter Ausschluss der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Das Öffnungsverfahren richtet sich nach § 55 VgV. Die Angebotsöffnung findet dementsprechend unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist unter Ausschluss der Bieter statt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 81
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Eintragung in das Handelsregister“ zugeordnet.]
Art: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
Kriterium: Erlaubnis zur Berufsausübung;
Nachweis: Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung
(FB 124, Nr. 6) sowie auf Verlangen aktueller (nicht älter als 12
Monate) Auszug aus dem Berufsregister, dem Handelsregister oder
Nachweis auf andere Weise über die Erlaubnis zur Berufsausübung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Durchschnittlicher Jahresumsatz“ zugeordnet.]
Art: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
Kriterium: Geschäftstätigkeit;
Nachweis: Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (FB 124, Nr. 7)sowie auf Verlangen testierte Jahresabschlüsse oder Auszüge von testierten Jahresabschlüssen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist
Hinweise: Liegt für das jüngste abgeschlossene Geschäftsjahr noch kein testierter Jahresabschluss vor, so ist für dieses Geschäftsjahr stattdessen ein vorläufiger Jahresabschluss einzureichen. Liegt auch kein vorläufiger Jahresabschluss vor, ist für das Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen.
Anstatt der Jahresabschlüsse kann der Bieter auch ein externes oder bankinternes Rating vorlegen (nicht älter 12 Mon.).
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zur Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ zugeordnet.]
Eigenerklärung zur Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (FB 124, Nr. 8) sowie auf Verlangen aktuelle Zusicherung der Versicherung bzw. gültiger Versicherungsnachweis
Mindestanforderung: Versicherungssumme in Höhe von mind. 2.500.000 EUR für Personen- sowie mind. 1.000.000 EUR für Sachschäden je Schadenfalls
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen“ zugeordnet.]
Eigenerklärung, dass der Bieter in der Vergangenheit mit vergleich-baren Leistungen betraut war und Benennung von vergleichbaren Referenzen von öffentlichen Auftraggebern aus den letzten fünf Kalenderjahren mit folgenden Angaben: Öffentlicher Auftraggeber | Maßnahme / Leistung | Ausführungsort | Ausführungszeitraum | Tonnage | Auftragswert | Art der vertraglichen Bindung | stichwortartige Benennung des selbst erbrachten Leistungsumfangs | Benennung der von einem Dritten durchgeführten Teilleistungen | Ansprechpartner (FB 124, Nr. 9)
Mindestanforderung: zu erreichende Referenztonnage in Höhe von mind. 50% der ausgeschriebenen Tonnage
Los 1 (>/= 5.890 Mg) und
Los 2 (>/= 5.815 Mg).
Die Referenztonnage bzw. der -umfang ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der angegebenen Referenzaufträge größer / gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mind. drei Jahren haben. Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über einen Zeitraum von mind. drei Jahren erbracht worden sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Durchschnittliche jährliche Belegschaft“ zugeordnet.]
Art: technische und berufliche Leistungsfähigkeit;
Kriterium: Personalverfügbarkeit
Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen sowie Angabe der jahresdurchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungs-kräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (FB 124, Nr. 10) sowie auf Verlangen Benennung der für die Leitung des Auftrags vorgesehenen Personen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Umweltmanagementmaßnahmen“ zugeordnet.]
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines vergleichbaren Standards zur Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen und zur Sicherstellung der Qualität (FB 124, Nr. 11) sowie auf Verlangen entsprechende Nachweise hierzu
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ zugeordnet.]
Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Fahrzeuge und Anlagen das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt oder in Anspruch nimmt (FB 124, Nr. 12)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ zugeordnet.]
Eigenerklärungen über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (FB 633, Nr. 7 und 8) sowie bei Bedarf Erklärung zur Bietergemeinschaft (FB 234), sofern die Leistungen im Rahmen einer solchen erbracht wird und Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (FB 235), sofern die Leistungen an Nachunternehmen oder im Rahmen der Eignungsleihe weitergegeben wird, sowie auf Verlangen Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ zugeordnet.]
Art: Sonstiges;
Kriterium: Maßnahme gegen Russland
Eigenerklärung zu Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) 2022/576 (FB 124, Nr. 13)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden
Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden
die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ zugeordnet.]
Art: Sonstiges;
Kriterium: Tariftreue u. Mindestentgelt
Eigenerklärung zur Tariftreue und / oder zum Mindestentgelt (FB 124, Nr. 14)
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
“Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Es folgt den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des GWB und...”
Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Es folgt den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des GWB und der VgV.
Rein nationale Ausschlussgründe: Es greifen die Ausschlussgründe gemäß §57 VGV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: 06131 162234📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreisverwaltung Germersheim
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002630
Postanschrift: Luitpoldplatz 1
Postleitzahl: 76726
Postort: Germersheim
Region: Germersheim🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kreisverwaltung@kreis-germersheim.de📧
Telefon: 0 72 74 53 1258📞
URL: https://www.kreis-germersheim.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Absatz 1 GWB über den beabsichtigten Zuschlag informieren. Der Zuschlag darf sodann erst 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber / Bieter kommt es nicht an (§ 134 Absatz 2 Satz 3 GWB).“
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 057-198720 (2026-03-19)