Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-14.
Wer? Wie? Wo?- • Dresden › Meißen
- • Dresden › Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Leipzig › Leipzig, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-01-14 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: Region Meißen [Mei]
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Verwertung von Bioabfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Postleitzahl: 01662
Stadt: Meißen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Meißen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr, bis spätestens 30. September 2030
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: Region Riesa-Großenhain [RG]
Beschreibung der Beschaffung:
Postleitzahl: 01558
Stadt: Großenhain
Titel
Los-Identifikationsnummer:
3️⃣
Interne Kennung:
Titel: Region Sächsische Schweiz [SäS]
Beschreibung der Beschaffung:
Postleitzahl: 01796
Stadt: Pirna
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer:
4️⃣
Interne Kennung:
Titel: Region Weißeritzkreis [Wk]
Beschreibung der Beschaffung:
Postleitzahl: 01705
Stadt: Freital
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Postleitzahl: 01445
Stadt: Radebeul
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-17 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-17 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es gilt der § 55 VgV.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 103 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-17 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 55 VgV.
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: 2014/24/EU
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Postleitzahl: 01445
Postort: Radebeul
Region: Meißen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de 📧
Telefon: +493514040450 📞
URL: https://www.zaoe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b98dd-7c37-465b-a3d1-287997e8227f/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b98dd-7c37-465b-a3d1-287997e8227f/zustellweg-auswaehlen 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +493419773800 📞
URL: https://www.lds.sachsen.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 011-030668 (2026-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet
Referenznummer:
2026-02-GF-EU
Kurze Beschreibung: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung:
LOT-0001
Titel: Region Meißen [Mei]
Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Meißen [Mei]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG getrennt zu sammeln sind.
Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen (Vergärung und/oder Kompostierung).
Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären Dauerbetrieb sein.
Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen, genügen.
Prognostizierte Menge an zu verwertenden Bioabfällen - Region Meißen: 11.100 t/a
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Verwertung von Bioabfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Postleitzahl: 01662
Stadt: Meißen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Meißen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr, bis spätestens 30. September 2030
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
LOT-0002
Titel: Region Riesa-Großenhain [RG]
Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Riesa-Großenhain [RG]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG getrennt zu sammeln sind.
Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen (Vergärung und/oder Kompostierung).
Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären Dauerbetrieb sein.
Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen, genügen.
Prognostizierte Menge an zu verwertendem Bioabfall - Region Riesa-Großenhain: 7.200 t/a
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Stadt: Großenhain
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung:
LOT-0003
Titel: Region Sächsische Schweiz [SäS]
Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Sächsische Schweiz [SäS]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG getrennt zu sammeln sind.
Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen (Vergärung und/oder Kompostierung).
Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären Dauerbetrieb sein.
Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen, genügen.
Prognostizierte Menge an zu verwertendem Bioabfall - Region Sächsische Schweiz: 8.400 t/a
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Stadt: Pirna
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung:
LOT-0004
Titel: Region Weißeritzkreis [Wk]
Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Weißeritzkreis [Wk]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG getrennt zu sammeln sind.
Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen (Vergärung und/oder Kompostierung).
Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären Dauerbetrieb sein.
Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen, genügen.
Prognostizierte Menge an zu verwertendem Bioabfall - Region Weißeritzkreis: 11.000 t/a
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Stadt: Freital
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0004
Beschreibung
Postleitzahl: 01445
Stadt: Radebeul
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-17 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-17 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es gilt der § 55 VgV.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 103 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-17 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 55 VgV.
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Es gilt der § 56 VgV.
Es gilt § 56 VgV.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: 2014/24/EU
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Nationale Registrierungsnummer:
14627-ZV01-06
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Postleitzahl: 01445
Postort: Radebeul
Region: Meißen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de 📧
Telefon: +493514040450 📞
URL: https://www.zaoe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b98dd-7c37-465b-a3d1-287997e8227f/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b98dd-7c37-465b-a3d1-287997e8227f/zustellweg-auswaehlen 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer:
ID
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +493419773800 📞
URL: https://www.lds.sachsen.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 011-030668 (2026-01-14)
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