Gegenstand des Vergabeverfahrens ist – in drei Teillosen - die Verwertung von Grünabfällen (Ast- und Strauchschnitt, Gras, Laub und andere Grünabfälle; nicht jedoch von Bioabfällen aus der „Biotonne“), das im Bringsystem an Grünabfallannahmestellen im Landkreis Nienburg/Weser erfasst wird. Der Grünabfall ist vom Auftragnehmer des jeweiligen Loses an derzeit drei bis fünf dem Los zugeordneten Annahmestellen/Übernahmestellen unbehandelt, insbesondere ungeschreddert, zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung in einer oder mehreren Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers zuzuführen. An einzelnen Übernahmestellen hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, dem ihm übergebenen Grünabfall vor Ort selbst zu schreddern. Die Behandlung und Verwertung des Grünabfalls hat unter Einhaltung aller gesetzlichen Maßgaben und des Standes der Technik zu erfolgen; im Übrigen wird ein konkretes Verwertungsverfahren aber nicht vorgegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-25.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen
Reference number: n. vorhanden
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist – in drei Teillosen - die Verwertung von Grünabfällen (Ast- und Strauchschnitt, Gras, Laub und andere Grünabfälle;...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist – in drei Teillosen - die Verwertung von Grünabfällen (Ast- und Strauchschnitt, Gras, Laub und andere Grünabfälle; nicht jedoch von Bioabfällen aus der „Biotonne“), das im Bringsystem an Grünabfallannahmestellen im Landkreis Nienburg/Weser erfasst wird. Der Grünabfall ist vom Auftragnehmer des jeweiligen Loses an derzeit drei bis fünf dem Los zugeordneten Annahmestellen/Übernahmestellen unbehandelt, insbesondere ungeschreddert, zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung in einer oder mehreren Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers zuzuführen. An einzelnen Übernahmestellen hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, dem ihm übergebenen Grünabfall vor Ort selbst zu schreddern. Die Behandlung und Verwertung des Grünabfalls hat unter Einhaltung aller gesetzlichen Maßgaben und des Standes der Technik zu erfolgen; im Übrigen wird ein konkretes Verwertungsverfahren aber nicht vorgegeben.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 umfasst die Übernahme und Verwertung der Grünabfallmengen, die an den Übernahmestellen
• Zentraler Wertstoffhof Leese (ohne...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1 umfasst die Übernahme und Verwertung der Grünabfallmengen, die an den Übernahmestellen
• Zentraler Wertstoffhof Uchte (ohne Schreddermöglichkeit) und
• Wertstoffhof Rehburg
anfallen.
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Ort der Leistung: Nienburg (Weser)🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 umfasst die Übernahme und Verwertung der Grünabfallmengen, die an den Übernahmestellen
• Entsorgungszentrum Nienburg/Krähe (ohne...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2 umfasst die Übernahme und Verwertung der Grünabfallmengen, die an den Übernahmestellen
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3 umfasst die Übernahme und Verwertung der Grünabfallmengen, die an den Übernahmestellen
• Zentraler Wertstoffhof Hoya,
• Wertstoffhof...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 3 umfasst die Übernahme und Verwertung der Grünabfallmengen, die an den Übernahmestellen
• Zentraler Wertstoffhof Hoya,
• Wertstoffhof Eystrup-Doenhausen und
• Wertstoffhof Lemke
anfallen.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-31 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-31 12:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für das Bieterunternehmen, sofern eine Registerpflicht besteht; im Falle von Kommanditgesellschaften auch für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für das Bieterunternehmen, sofern eine Registerpflicht besteht; im Falle von Kommanditgesellschaften auch für die Komplementärin. Bei ausländischen Bietern ist ein Auszug aus dem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens über denjenigen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, den der Bieter mit Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens über denjenigen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, den der Bieter mit Leistungen erzielt hat, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Aussagekräftige Darstellung der zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen im Unternehmen vorhandenen Ressourcen (Personal, Maschinen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Aussagekräftige Darstellung der zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen im Unternehmen vorhandenen Ressourcen (Personal, Maschinen, Fahrzeuge).
• Betriebsgenehmigung(en) der zur Auftragserfüllung vorgesehenen Anlage(n); den vorgelegten Genehmigungsdokumenten müssen alle für die Beurteilung der vollumfänglichen Genehmigung der Tätigkeit wesentlichen Angaben zu entnehmen sein (Lage und Kapazität der Anlagen, zur Behandlung zugelassene Abfälle, ggf. Befristung etc.); im Falle noch nicht genehmigter Anlagen ist eine überschlägige Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage durch die zuständige Genehmigungsbehörde vorzulegen; in allen Fällen behält sich der AG die Forderung weiterer Dokumente zum Nachweis der umfassenden Genehmigung bzw. Genehmigungsfähigkeit der zur Auftragserfüllung vorgesehenen Anlagen vor.
• Umfassendes und aussagekräftiges Konzept zur beabsichtigten Durchführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen. Das Leistungskonzept, das der Prüfung der Plausibilität einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung dient und im Zuschlagsfalle Vertragsbestandteil wird, hat in aussagekräftiger, nachvollziehbarer und hinreichend detaillierter Form die vorgesehenen Schritte zur Leistungserbringung und die hierfür eingesetzten Ressourcen darzustellen. Insbesondere sind die zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Schritte der Übernahme, des Transportes und der Verwertung des Grünabfalls, einschließlich der zur Verwertung zum Einsatz kommenden Anlagen (Art und Belegenheit der Anlagen, vorhandene Aggregate, verbindlich zur Verfügung stehende Restkapazitäten) und der vorgesehenen Vermarktung, Verwertung oder Beseitigung der verschiedenen im Rahmen der Behandlung anfallenden Folgeprodukte und Behandlungsreste eingehend darzustellen. Im Falle mehrstufiger Behandlungskonzepte hat dies alle Teilschritte (insbesondere auch Läger, Umschlag- und Vorbehandlungsanlagen) und die wesentlichen Verfahrensschritte der eigentlichen Behandlung zu umfassen. Die unterschiedlichen Outputströme und ihre weitere Behandlung (einschließlich der etwaigen energetischen Nutzung von Behandlungsprodukten) sind ebenfalls eingehend darzustellen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung bei ausländischen Bietern. Der Nachweis der Anerkennung bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung bei ausländischen Bietern. Der Nachweis der Anerkennung bzw. Zertifizierung dient auch der Sicherstellung der Zuverlässigkeit. Die Zertifizierung hat sich mindestens auf eine der hier relevanten Tätigkeiten des Beförderns, des Verwertens oder des Behandelns und auf die hier relevante Abfallschlüsselnummer AVV 20 02 01 zu erstrecken (für die Anforderungen an die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung im Falle der Zuschlagserteilung vgl. § 4.1 des Vertrages, Teil D.).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“•Eigenerklärung über eine etwaige Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bieters (wenn zutreffend).
•Eigenerklärung über das Vorliegen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
•Eigenerklärung über eine etwaige Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bieters (wenn zutreffend).
•Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls zu Maßnahmen der Selbstreinigung (§ 125 GWB). Die Erklärung hat auf dem Angebotsvordruck zu erfolgen.
•Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen zur Sozialversicherung und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft uneingeschränkt erfüllt. Die Erklärung hat auf dem Angebotsvordruck zu erfolgen.
•Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Hierfür ist der den Vergabeunterlagen beiliegende Vordruck zu verwenden.
•Eigenerklärung zu Mindestlohn und Tariftreue gemäß NTVergG. Hierfür ist der den Vergabeunterlagen beiliegende Vordruck zu verwenden.
•Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen. Hierfür ist der den Vergabeunterlagen beiliegende Vordruck zu verwenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage von Referenzen für vergleichbare Tätigkeiten im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und/oder für vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage von Referenzen für vergleichbare Tätigkeiten im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und/oder für vergleichbare eigenwirtschaftliche Tätigkeiten. Als Mindestanforderung gilt, dass der Bieter für jedes Los, auf das er sich bewirbt, Leistungen der Verwertung von Grünabfall und/oder Bioabfällen in einem Umfang von mindestens 3.000 Mg/a für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten drei Kalenderjahre vor Beginn der vorliegenden Ausschreibung (2023 bis 2025) erbracht haben muss. Dabei muss in jedem Falle mindestens eine Referenz über einen Leistungsumfang von mindestens 3.000 Mg/a vorgelegt werden; im Übrigen genügt es, wenn die für die Bewerbung um weitere Lose notwendige Referenzmenge durch Nachweis erbrachter Leistungen verschiedener Aufträge nachgewiesen wird, die kumuliert die erforderliche Gesamtmenge abdecken.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: e684597d-d97c-4146-a768-93e44d97a738
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Nienburg (Weser)🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 040-137326 (2026-02-25)