Auftragsbekanntmachung (2026-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: UKM Marienhospital GmbH - Geb. 9910 Standort Steinfurt - Neubau Bettenhaus 1. und 2. BA - G28 Technische Wärmedämmung
Referenznummer: M-017-G28
Kurze Beschreibung:
“Technische Wärmedämmung”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abdichtungs- und Dämmarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projekt "Neubau Bettenhaus" ist einTeil der Konzeptplanung "Neustrukturierung Marienhospital Steinfurt" und wird durch das Land NRW und die Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projekt "Neubau Bettenhaus" ist einTeil der Konzeptplanung "Neustrukturierung Marienhospital Steinfurt" und wird durch das Land NRW und die Stadt Steinfurt in Teilen gefördert. Im 1. Bauabschnitt wurde zunächst der Nordflügel (BT X) abgerissen und ein viergeschossiger Baukörper mit zentraler Notaufnahme, zwei Pflegestationen, sowie Technik- und Logistikflächen geschaffen.
ca. 1.200 m Dämmung für Trinkwasserleitungen DN 15-DN 65 liefern und montieren
ca. 80 m Dämmung für Regenwasserleitungen DN 100-DN 150 liefern und montieren
ca. 1.500 m Dämmung für Heizungsleitungen DN 15-DN 100 liefern und montieren
ca. 600 m Kältedämmung / WRG-Dämmung DN 20-DN 125 liefern und montieren
ca. 1.300 m2 Wärmedämmung für Lüftungsleitungen liefern und montieren
ca. 200 m2 Kältedämmung für Lüftungsleitungen liefern und montieren
ca. 10 m2 Brandschutzverkleidung liefern und montieren
Anschluss- und Demontagearbeiten
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wärmedämmarbeiten📦
Ort der Leistung: Steinfurt🏙️
Dauer: 15 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-14 11:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignungsnachweise zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bewerber/Bieter hat zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungsnachweise zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bewerber/Bieter hat zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der Bewerber/Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der Bewerber/Bieter hat eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge im Formblatt - VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung - anzugeben.
Auf Anforderung ist eine Bestätigung der Umsätze eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber/Bieter hat nachzuweisen, dass die für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber/Bieter hat nachzuweisen, dass die für die Leistungserbringung erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Als Nachweis sind Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bewerber/Bieter hat drei Referenzen über die Ausführung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bewerber/Bieter hat drei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen aus den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren nachzuweisen mit folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur technischen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Eignungsnachweise vorzulegen. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Nachweise zu fordern. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYTQWBJUZ1#
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die "Besonderen...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYTQWBJUZ1#
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.04.2022
Bezug: 5. Sanktionspaket, Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514110📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 051-175426 (2026-03-12)