Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von zwei Ultraschall-Chirurgiesystemen zur selektiven und gewebeschonenden Dissektion von Leberparenchym für die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie (AVGC) des Universitätsklinikums Jena. Die Systeme müssen für offene und minimalinvasive (laparoskopische) Leberresektionen geeignet sein und eine präzise Gewebedissektion unter Schonung kritischer Gefäß- und Gewebestrukturen ermöglichen. Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Lieferung einschließlich sämtlicher erforderlicher Gerätekomponenten, Handinstrumente und Zubehörteile sowie Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-10-20.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ultraschall-Chirurgiegeräte
Referenznummer: 835.O.26.136
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von zwei Ultraschall-Chirurgiesystemen zur selektiven und gewebeschonenden Dissektion von Leberparenchym für die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie (AVGC) des Universitätsklinikums Jena. Die Systeme müssen für offene und minimalinvasive (laparoskopische) Leberresektionen geeignet sein und eine präzise Gewebedissektion unter Schonung kritischer Gefäß- und Gewebestrukturen ermöglichen. Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Lieferung einschließlich sämtlicher erforderlicher Gerätekomponenten, Handinstrumente und Zubehörteile sowie Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von zwei Ultraschall-Chirurgiesystemen zur selektiven und gewebeschonenden Dissektion von Leberparenchym für die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie (AVGC) des Universitätsklinikums Jena. Die Systeme müssen für offene und minimalinvasive (laparoskopische) Leberresektionen geeignet sein und eine präzise Gewebedissektion unter Schonung kritischer Gefäß- und Gewebestrukturen ermöglichen. Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Lieferung einschließlich sämtlicher erforderlicher Gerätekomponenten, Handinstrumente und Zubehörteile sowie Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Geräte📦 Beschreibung
Interne Kennung: 835.O.26.136
Beschreibung der Beschaffung:
Das Universitätsklinikum Jena beabsichtigt die Beschaffung von zwei Ultraschall-Chirurgiesystemen für die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie (AVGC). Die Systeme werden zur selektiven, präzisen und gewebeschonenden Parenchymdissektion bei offenen und laparoskopischen Leberresektionen benötigt. Wesentliche Anforderungen sind die Schonung von Blutgefäßen und Gallengängen, eine effiziente Spül- und Absaugfunktion, eine geeignete Koagulationsmöglichkeit sowie eine einfache und sichere Handhabung im OP-Betrieb. Die Beschaffung umfasst die vollständige betriebsbereite Lieferung von zwei Systemen einschließlich aller erforderlichen Handinstrumente, Gerätekomponenten und Zubehörteile sowie Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung. Ergänzend sind Betriebswartungsleistungen sowie eine optionale Vollwartung anzubieten.
Das Universitätsklinikum Jena beabsichtigt die Beschaffung von zwei Ultraschall-Chirurgiesystemen für die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie (AVGC). Die Systeme werden zur selektiven, präzisen und gewebeschonenden Parenchymdissektion bei offenen und laparoskopischen Leberresektionen benötigt. Wesentliche Anforderungen sind die Schonung von Blutgefäßen und Gallengängen, eine effiziente Spül- und Absaugfunktion, eine geeignete Koagulationsmöglichkeit sowie eine einfache und sichere Handhabung im OP-Betrieb. Die Beschaffung umfasst die vollständige betriebsbereite Lieferung von zwei Systemen einschließlich aller erforderlichen Handinstrumente, Gerätekomponenten und Zubehörteile sowie Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung. Ergänzend sind Betriebswartungsleistungen sowie eine optionale Vollwartung anzubieten.
Postanschrift: Am Klinikum 1
Postleitzahl: 07747
Stadt: Jena
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Jena, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 48 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der 24-monatigen Gewährleistungszeit eine Betriebswartung für die beiden Ultraschall-Chirurgiesysteme für einen Zeitraum von weiteren 24 Monaten gesondert zu beauftragen. Alternativ kann eine Vollwartung bzw. ein Voll-Service-Vertrag für denselben Zeitraum beauftragt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der 24-monatigen Gewährleistungszeit eine Betriebswartung für die beiden Ultraschall-Chirurgiesysteme für einen Zeitraum von weiteren 24 Monaten gesondert zu beauftragen. Alternativ kann eine Vollwartung bzw. ein Voll-Service-Vertrag für denselben Zeitraum beauftragt werden.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die Durchführung eines beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV erfolgt aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit der Beschaffung. Die vollständige Lieferung der beiden Systeme einschließlich des erforderlichen Zubehörs muss spätestens bis Ende KW 51/2026 erfolgen, um die vorgesehene Beschaffung und Abrechnung noch im Haushaltsjahr 2026 sicherzustellen. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Angebotsprüfung, der vergaberechtlichen Informations- und Wartefristen sowie der anschließenden Liefer- und Abnahmeprozesse würde die Einhaltung der regulären Angebotsfrist die fristgerechte Umsetzung gefährden. Aus diesen Gründen ist eine Verkürzung der Angebotsfrist vorgesehen.
Die Durchführung eines beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV erfolgt aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit der Beschaffung. Die vollständige Lieferung der beiden Systeme einschließlich des erforderlichen Zubehörs muss spätestens bis Ende KW 51/2026 erfolgen, um die vorgesehene Beschaffung und Abrechnung noch im Haushaltsjahr 2026 sicherzustellen. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Angebotsprüfung, der vergaberechtlichen Informations- und Wartefristen sowie der anschließenden Liefer- und Abnahmeprozesse würde die Einhaltung der regulären Angebotsfrist die fristgerechte Umsetzung gefährden. Aus diesen Gründen ist eine Verkürzung der Angebotsfrist vorgesehen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-30 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des AG unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Abgabe Eigenerklärung nach ThürVgG und Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YYAMWT7#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt (ThLVwA)
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99432
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 36137737276📞
Fax: +49 36137739354 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer Vl.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. Vl.4.1 )). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer Vl.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. Vl.4.1 )). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 205-730465 (2026-10-20)