Für die Kindertagesstätten der Stadt Hagenbach zeichnet sich ein Fehlbedarf an Kita-Plätzen ab. Aufgrund eines neuen Baugebietes der Stadt Hagenbach wird von einem Bedarf von zwei weiteren Gruppen ausgegangen. Die fehlende Kita-Plätze sollen künftig in der Einrichtung im ehemaligen Hauptschulgebäude untergebracht werden. Es ist geplant, die Kindertagesstätte in das erste Obergeschoss zu erweitern. Im Erdgeschoss werden die zwei bestehenden Gruppenräume neu strukturiert und jeweils mit einem Nebenraum und einem Funktionsraum verbunden. Diese Gruppenraumstruktur wird auch in das erste Obergeschoss übernommen. Somit ist die zukünftige 4-gruppige Kita auf zwei Stockwerke verteilt. Die neuen Räumlichkeiten für den Schülerhort werden im zweiten Obergeschoss realisiert. Das Gebäude wird seit über 50 Jahren genutzt und befindet sich im bauzeitlichen Zustand. Eine vollumfängliche Sanierung ist notwendig, so dass das Gebäude den heutigen Standards entspricht. Die Anforderungen an den Brandschutz, die Barrierefreiheit, die Trinkwasserhygiene sowie dem Unfallschutz und Arbeitsschutz sollen hierbei unter Beachtung der aktuell geltenden Vorschriften und Gesetze berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Hauptschule wurde als Stahlbetonskelettbau mit vorgehängten Sichtbeton-Fassadenfertigteilplatten erstellt. Teilweise wurde im Erdgeschoss auch Klinkermauerwerk realisiert. Im Jahr 1992 wurde die Westseite des Nordflügels mit einer vorgehängten Metallverkleidung saniert. Das Gebäude besteht aus 5 Stockwerken, inklusive Kellergeschoss und ist nicht barrierefrei. Die Decken sind hauptsächlich als Rippendecken erstellt. Fenster und Türen bestehen aus Aluminium und sind bauzeitlich. Das Gebäude ist mit einem Flachdach als Kaltdach erstellt worden. Auf dem Dach und an der Südfassade sind PV-Anlagen installiert. Diese erhalten noch eine Förderung bis 2026. Im Kellergeschoss befinden sich die Technikräume. Das Gebäude soll einen Aufzug über alle Geschosse erhalten, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Eine energetische Sanierung unter Einhaltung des GEG und eine Erneuerung der Gebäudetechnik sollen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und den Energieverbrauch bzw. die CO2-Emissionen reduzieren. Hier muss jedoch auch die Gebäudetechnik unterstützend mithelfen. Die komplette Gebäudefassade mit ihren vorgehängten Betonfertigteilelementen muss energetisch saniert werden. Es handelt sich hier und eine Stahlbeton-Sandwichkonstruktion mit 7 cm Vorsatzschale, 4 cm styroporartiger Dämmung und einer Tragschale unterschiedlicher Dicke, zwischen 10 und 20 cm. Im Jahr 2018 wurde bereits eine Untersuchung zur Fassadensanierung durchgeführt. Ziel ist eine langlebige Fassade mit geringem Pflegeaufwand. Die Bewertung der Betonfertigteilelemente und deren erforderliche Nachbefestigung sind Bestandteil der Planung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-09.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau HS Hagenbach - Los 04 TWP
Referenznummer: 26-04-13-1200
Kurze Beschreibung:
Für die Kindertagesstätten der Stadt Hagenbach zeichnet sich ein Fehlbedarf an Kita-Plätzen ab. Aufgrund eines neuen Baugebietes der Stadt Hagenbach wird von einem Bedarf von zwei weiteren Gruppen ausgegangen. Die fehlende Kita-Plätze sollen künftig in der Einrichtung im ehemaligen Hauptschulgebäude untergebracht werden. Es ist geplant, die Kindertagesstätte in das erste Obergeschoss zu erweitern. Im Erdgeschoss werden die zwei bestehenden Gruppenräume neu strukturiert und jeweils mit einem Nebenraum und einem Funktionsraum verbunden. Diese Gruppenraumstruktur wird auch in das erste Obergeschoss übernommen. Somit ist die zukünftige 4-gruppige Kita auf zwei Stockwerke verteilt. Die neuen Räumlichkeiten für den Schülerhort werden im zweiten Obergeschoss realisiert. Das Gebäude wird seit über 50 Jahren genutzt und befindet sich im bauzeitlichen Zustand. Eine vollumfängliche Sanierung ist notwendig, so dass das Gebäude den heutigen Standards entspricht. Die Anforderungen an den Brandschutz, die Barrierefreiheit, die Trinkwasserhygiene sowie dem Unfallschutz und Arbeitsschutz sollen hierbei unter Beachtung der aktuell geltenden Vorschriften und Gesetze berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Hauptschule wurde als Stahlbetonskelettbau mit vorgehängten Sichtbeton-Fassadenfertigteilplatten erstellt. Teilweise wurde im Erdgeschoss auch Klinkermauerwerk realisiert. Im Jahr 1992 wurde die Westseite des Nordflügels mit einer vorgehängten Metallverkleidung saniert. Das Gebäude besteht aus 5 Stockwerken, inklusive Kellergeschoss und ist nicht barrierefrei. Die Decken sind hauptsächlich als Rippendecken erstellt. Fenster und Türen bestehen aus Aluminium und sind bauzeitlich. Das Gebäude ist mit einem Flachdach als Kaltdach erstellt worden. Auf dem Dach und an der Südfassade sind PV-Anlagen installiert. Diese erhalten noch eine Förderung bis 2026. Im Kellergeschoss befinden sich die Technikräume. Das Gebäude soll einen Aufzug über alle Geschosse erhalten, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Eine energetische Sanierung unter Einhaltung des GEG und eine Erneuerung der Gebäudetechnik sollen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und den Energieverbrauch bzw. die CO2-Emissionen reduzieren. Hier muss jedoch auch die Gebäudetechnik unterstützend mithelfen. Die komplette Gebäudefassade mit ihren vorgehängten Betonfertigteilelementen muss energetisch saniert werden. Es handelt sich hier und eine Stahlbeton-Sandwichkonstruktion mit 7 cm Vorsatzschale, 4 cm styroporartiger Dämmung und einer Tragschale unterschiedlicher Dicke, zwischen 10 und 20 cm. Im Jahr 2018 wurde bereits eine Untersuchung zur Fassadensanierung durchgeführt. Ziel ist eine langlebige Fassade mit geringem Pflegeaufwand. Die Bewertung der Betonfertigteilelemente und deren erforderliche Nachbefestigung sind Bestandteil der Planung.
Für die Kindertagesstätten der Stadt Hagenbach zeichnet sich ein Fehlbedarf an Kita-Plätzen ab. Aufgrund eines neuen Baugebietes der Stadt Hagenbach wird von einem Bedarf von zwei weiteren Gruppen ausgegangen. Die fehlende Kita-Plätze sollen künftig in der Einrichtung im ehemaligen Hauptschulgebäude untergebracht werden. Es ist geplant, die Kindertagesstätte in das erste Obergeschoss zu erweitern. Im Erdgeschoss werden die zwei bestehenden Gruppenräume neu strukturiert und jeweils mit einem Nebenraum und einem Funktionsraum verbunden. Diese Gruppenraumstruktur wird auch in das erste Obergeschoss übernommen. Somit ist die zukünftige 4-gruppige Kita auf zwei Stockwerke verteilt. Die neuen Räumlichkeiten für den Schülerhort werden im zweiten Obergeschoss realisiert. Das Gebäude wird seit über 50 Jahren genutzt und befindet sich im bauzeitlichen Zustand. Eine vollumfängliche Sanierung ist notwendig, so dass das Gebäude den heutigen Standards entspricht. Die Anforderungen an den Brandschutz, die Barrierefreiheit, die Trinkwasserhygiene sowie dem Unfallschutz und Arbeitsschutz sollen hierbei unter Beachtung der aktuell geltenden Vorschriften und Gesetze berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Hauptschule wurde als Stahlbetonskelettbau mit vorgehängten Sichtbeton-Fassadenfertigteilplatten erstellt. Teilweise wurde im Erdgeschoss auch Klinkermauerwerk realisiert. Im Jahr 1992 wurde die Westseite des Nordflügels mit einer vorgehängten Metallverkleidung saniert. Das Gebäude besteht aus 5 Stockwerken, inklusive Kellergeschoss und ist nicht barrierefrei. Die Decken sind hauptsächlich als Rippendecken erstellt. Fenster und Türen bestehen aus Aluminium und sind bauzeitlich. Das Gebäude ist mit einem Flachdach als Kaltdach erstellt worden. Auf dem Dach und an der Südfassade sind PV-Anlagen installiert. Diese erhalten noch eine Förderung bis 2026. Im Kellergeschoss befinden sich die Technikräume. Das Gebäude soll einen Aufzug über alle Geschosse erhalten, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Eine energetische Sanierung unter Einhaltung des GEG und eine Erneuerung der Gebäudetechnik sollen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und den Energieverbrauch bzw. die CO2-Emissionen reduzieren. Hier muss jedoch auch die Gebäudetechnik unterstützend mithelfen. Die komplette Gebäudefassade mit ihren vorgehängten Betonfertigteilelementen muss energetisch saniert werden. Es handelt sich hier und eine Stahlbeton-Sandwichkonstruktion mit 7 cm Vorsatzschale, 4 cm styroporartiger Dämmung und einer Tragschale unterschiedlicher Dicke, zwischen 10 und 20 cm. Im Jahr 2018 wurde bereits eine Untersuchung zur Fassadensanierung durchgeführt. Ziel ist eine langlebige Fassade mit geringem Pflegeaufwand. Die Bewertung der Betonfertigteilelemente und deren erforderliche Nachbefestigung sind Bestandteil der Planung.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Fachplanung Tragwerk gemäß § 51 HOAI. --- Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 i.V.m. HOAI Anlage 14 . Darüber hinaus ist die Vergabe Besonderer Leistungen vorgesehen. --- Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Fachplanung Tragwerk gemäß § 51 HOAI. --- Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 i.V.m. HOAI Anlage 14 . Darüber hinaus ist die Vergabe Besonderer Leistungen vorgesehen. --- Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Postleitzahl: 76767
Stadt: Hagenbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Germersheim🏙️
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Fachplanung Tragwerk gemäß § 51 HOAI. --- Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 i.V.m. HOAI Anlage 14 . Darüber hinaus ist die Vergabe Besonderer Leistungen vorgesehen. --- Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Fachplanung Tragwerk gemäß § 51 HOAI. --- Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 i.V.m. HOAI Anlage 14 . Darüber hinaus ist die Vergabe Besonderer Leistungen vorgesehen. --- Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Systematische Herangehensweise an die Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätsmanagement
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-13 12:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Der Öffnungstermin wird elektronisch durchgeführt.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-04-13 12:05:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Der Öffnungstermin wird elektronisch durchgeführt.
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: -- 1.) Nachweis des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder) --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: -- 1.) Nachweis des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder) --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: -- 1.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). --- 2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen (z.B. Bilanzen, EÜ-Rechnungen, BWAs), zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Der Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Deckungssumme - für Personenschäden mindestens 2.000.000,00 EUR und - für Sach- und Vermögenschäden mindestens 2.000.000,00 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Es ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: -- 1.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). --- 2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen (z.B. Bilanzen, EÜ-Rechnungen, BWAs), zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Der Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Deckungssumme - für Personenschäden mindestens 2.000.000,00 EUR und - für Sach- und Vermögenschäden mindestens 2.000.000,00 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Es ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV); --- 2.) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV); --- 3.) Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV); --- 2.) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV); --- 3.) Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Fachplaner Tragwerk und dessen Stellvertretung: --- Der Bieter muss für den Planungsbereich der Tragwerksplanung ein Projektteam aus mindestens zwei Personen bereitstellen. Dabei muss die Person des Planers (Projektleiters) über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 8 Jahren in dem Planungsbereich der Tragwerksplanung nachweisen. Der Bieter muss darüber hinaus über mindestens einen Vertreter von mindestens gleicher Qualifikation verfügen, wobei eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren im vorstehend benannten Planungsbereich für die Vertreter nachzuweisen ist. Die geforderte Qualifikation und Berufserfahrung muss zum Einreichungstermin für die Angebote vorliegen und ist mit dem Angebot durch geeignete Unterlagen (Diplomurkunden, Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweise, Referenzen oder sonstige vergleichbare Belege) nachzuweisen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen..
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fachplaner Tragwerk und dessen Stellvertretung: --- Der Bieter muss für den Planungsbereich der Tragwerksplanung ein Projektteam aus mindestens zwei Personen bereitstellen. Dabei muss die Person des Planers (Projektleiters) über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 8 Jahren in dem Planungsbereich der Tragwerksplanung nachweisen. Der Bieter muss darüber hinaus über mindestens einen Vertreter von mindestens gleicher Qualifikation verfügen, wobei eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren im vorstehend benannten Planungsbereich für die Vertreter nachzuweisen ist. Die geforderte Qualifikation und Berufserfahrung muss zum Einreichungstermin für die Angebote vorliegen und ist mit dem Angebot durch geeignete Unterlagen (Diplomurkunden, Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweise, Referenzen oder sonstige vergleichbare Belege) nachzuweisen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen..
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Tragwerksplanung für Objekte mit vergleichbaren Anforderungen durch mindestens 3 geeignete Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen sind dann mit der Leistung vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der Größenordnung, der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlichen oder höheren Schwierigkeitsgrad ausweisen wie die beschriebenen Leistungen. Folgende Anforderungen sind nachzuweisen: - alle Referenzen müssen die Planungsleistungen für Tragwerksplanungen, und zwar die Leistungsphasen 1-6, beinhalten, - bei allen Referenzen muss die Fertigstellung (Abschluss der Leistungsphase 6) nach dem 1.1.2017 erfolgt sein, - bei mindestens einer Referenz muss ein vergleichbarer Umbau eines Bestandsgebäude nachgewiesen werden, - mindestens eine Referenz muss anrechenbare Kosten für die Tragwerksplanung in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR netto ausweisen, - mindestens eine Referenz muss aufgrund der anstehenden energetischen Fassadensanierung den Umgang / die Erfahrung mit Betonfertigteilen beinhalten, die Vergleichbarkeit zur vorliegenden Planungsaufgabe ist im Rahmen der Referenzbeschreibung gesondert darzulegen. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzprojekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten (Telefonnummer) eines zuständigen Ansprechpartners beim Referenzgeber mitzuteilen. Die vorgenannten Angaben sind mit dem Angebot einzureichen. Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Die Referenzangaben sind mit dem Angebot einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Tragwerksplanung für Objekte mit vergleichbaren Anforderungen durch mindestens 3 geeignete Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen sind dann mit der Leistung vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der Größenordnung, der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlichen oder höheren Schwierigkeitsgrad ausweisen wie die beschriebenen Leistungen. Folgende Anforderungen sind nachzuweisen: - alle Referenzen müssen die Planungsleistungen für Tragwerksplanungen, und zwar die Leistungsphasen 1-6, beinhalten, - bei allen Referenzen muss die Fertigstellung (Abschluss der Leistungsphase 6) nach dem 1.1.2017 erfolgt sein, - bei mindestens einer Referenz muss ein vergleichbarer Umbau eines Bestandsgebäude nachgewiesen werden, - mindestens eine Referenz muss anrechenbare Kosten für die Tragwerksplanung in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR netto ausweisen, - mindestens eine Referenz muss aufgrund der anstehenden energetischen Fassadensanierung den Umgang / die Erfahrung mit Betonfertigteilen beinhalten, die Vergleichbarkeit zur vorliegenden Planungsaufgabe ist im Rahmen der Referenzbeschreibung gesondert darzulegen. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzprojekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten (Telefonnummer) eines zuständigen Ansprechpartners beim Referenzgeber mitzuteilen. Die vorgenannten Angaben sind mit dem Angebot einzureichen. Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Die Referenzangaben sind mit dem Angebot einzureichen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. --- Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden ingenieur benennen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. --- Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden ingenieur benennen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-124 GWB, §§ 19, 21 MiLoG -- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: -- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. --- 5.) Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen, wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-124 GWB, §§ 19, 21 MiLoG -- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: -- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. --- 5.) Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen, wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVMCGY#
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. --- 2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen/Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes empfohlen. --- 3.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden. --- 4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen und sonstigem Schriftverkehr. --- 5.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. --- 6.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. - 7.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. --- 8.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen. --- 9.) Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. --- 2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen/Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes empfohlen. --- 3.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden. --- 4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen und sonstigem Schriftverkehr. --- 5.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. --- 6.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. - 7.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. --- 8.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen. --- 9.) Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der in dieser Auftragsbekanntmachung benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der in dieser Auftragsbekanntmachung benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 048-163788 (2026-03-09)