Umbau und Sanierung der Nikolaikirche Anklam zur Integration des Lilienthal Flight Museum (LFM)

Hansestadt Anklam

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen der denkmalgeschützten Nikolaikirche in Anklam. Die Stadt Anklam beabsichtigt die Umnutzung, Umstrukturierung und Instandsetzung der Nikolaikirche Anklam. Ziel des Vorhabens ist es, parallel zur Wiederherstellung der städtebaulichen Fassung des zentralen Marktplatzes, das Kirchengebäude einer dauerhaften Nutzung als Lilienthal Flight Museum (LFM) zuzuführen und den Turmhelm in seiner ursprünglichen Höhe von ca. 103 m in Anlehnung an seine bauzeitliche Form wiederaufzurichten. Gekennzeichnet ist der Mauerwerksbestand der Nikolaikirche Anklam durch eine Vielzahl unterschiedlicher Schadbilder, die sich in unterschiedlich starker Ausprägung und Verteilung überlagern. An vielen Bereichen liegen stärkere Schädigungsgrade an den Maueroberflächen vor, das betrifft den Innenraum und die Fassade. Im Innenraum ist zu beachten, dass historische Fassungsbefunde vorhanden sind, die aus denkmalpflegerischer Sicht als sehr wertvoll einzuordnen sind. Der vergleichsweise hohe Schädigungsgrad der Architekturoberflächen ist überwiegend auf die Kriegszerstörung des Gebäudes und die lange nachfolgende Standzeit in ruinösem Zustand zurückzuführen. Aus den Untersuchungsergebnissen in Zusammenhang mit der Betrachtung der Schadbilder ist zu ersehen, dass leichtlösliche Salze, Gips und erhöhte Feuchtegehalte gemeinsam mit bauklimatischen Gegebenheiten als Schadfaktoren wirksam sind. Grundsätzlich soll der jetzt sichtbare Bestand der Maueroberflächen in seinem gealterten Erscheinungsbild erhalten und stabilisiert werden. Dabei verwendete neue Materialien sollen sich ohne Störungen in den vorhandenen Bestand einfügen. Für den Innenraum wird eine Erhaltung des vorhandenen Erscheinungsbildes mit Sichtbarkeit aller Befunde und Alterungsspuren favorisiert. Rekonstruierende Eingriffe sind nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Forderung nach Erhaltung der historischen Substanz wird je nach deren Wertigkeit mit technologisch differenzierten Methoden der restauratorischen Konservierung umgesetzt. Höchste Anforderungen werden an den Bereichen mit Befunden figürlicher Malerei und polychromer Fassungen an den oberen Bereichen im Innenraum an die Substanzerhaltung gestellt. Generell wird die Erhaltung der historischen Fassungs- und Oberflächenbefunden an den weiteren Flächen im Innenraum angestrebt. Nach Bedarf erfolgen Sicherungen an mechanisch gefährdeten Bereichen und Partien. Das betrifft Materialrisse unterschiedlicher Dimensionen und starke Materialverluste an Fugen und am Mauerfuß.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau und Sanierung der Nikolaikirche Anklam zur Integration des Lilienthal Flight Museum (LFM)
Kurze Beschreibung:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen der denkmalgeschützten Nikolaikirche in Anklam. Die Stadt Anklam beabsichtigt die Umnutzung, Umstrukturierung und Instandsetzung der Nikolaikirche Anklam. Ziel des Vorhabens ist es, parallel zur Wiederherstellung der städtebaulichen Fassung des zentralen Marktplatzes, das Kirchengebäude einer dauerhaften Nutzung als Lilienthal Flight Museum (LFM) zuzuführen und den Turmhelm in seiner ursprünglichen Höhe von ca. 103 m in Anlehnung an seine bauzeitliche Form wiederaufzurichten. Gekennzeichnet ist der Mauerwerksbestand der Nikolaikirche Anklam durch eine Vielzahl unterschiedlicher Schadbilder, die sich in unterschiedlich starker Ausprägung und Verteilung überlagern. An vielen Bereichen liegen stärkere Schädigungsgrade an den Maueroberflächen vor, das betrifft den Innenraum und die Fassade. Im Innenraum ist zu beachten, dass historische Fassungsbefunde vorhanden sind, die aus denkmalpflegerischer Sicht als sehr wertvoll einzuordnen sind. Der vergleichsweise hohe Schädigungsgrad der Architekturoberflächen ist überwiegend auf die Kriegszerstörung des Gebäudes und die lange nachfolgende Standzeit in ruinösem Zustand zurückzuführen. Aus den Untersuchungsergebnissen in Zusammenhang mit der Betrachtung der Schadbilder ist zu ersehen, dass leichtlösliche Salze, Gips und erhöhte Feuchtegehalte gemeinsam mit bauklimatischen Gegebenheiten als Schadfaktoren wirksam sind. Grundsätzlich soll der jetzt sichtbare Bestand der Maueroberflächen in seinem gealterten Erscheinungsbild erhalten und stabilisiert werden. Dabei verwendete neue Materialien sollen sich ohne Störungen in den vorhandenen Bestand einfügen. Für den Innenraum wird eine Erhaltung des vorhandenen Erscheinungsbildes mit Sichtbarkeit aller Befunde und Alterungsspuren favorisiert. Rekonstruierende Eingriffe sind nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Forderung nach Erhaltung der historischen Substanz wird je nach deren Wertigkeit mit technologisch differenzierten Methoden der restauratorischen Konservierung umgesetzt. Höchste Anforderungen werden an den Bereichen mit Befunden figürlicher Malerei und polychromer Fassungen an den oberen Bereichen im Innenraum an die Substanzerhaltung gestellt. Generell wird die Erhaltung der historischen Fassungs- und Oberflächenbefunden an den weiteren Flächen im Innenraum angestrebt. Nach Bedarf erfolgen Sicherungen an mechanisch gefährdeten Bereichen und Partien. Das betrifft Materialrisse unterschiedlicher Dimensionen und starke Materialverluste an Fugen und am Mauerfuß.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 51102-1023-20
Titel: Zimmermann
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Zimmermannarbeiten. Diese umfassen die tragende Holzkonstruktion aus Brettschichtholz (BSH) der einzubauenden Holzemporen, die dazugehörigen Deckenplatten aus Brettsperrholz (BSP) sowie die Holzbrüstungen der Emporen in Holzrahmenbauweise, welche mit Dreischichtplatten in Sichtqualität verkleidet werden. Aufgrund des Bauens im denkmalgeschützten Kontext sowie im Bestand der Kirche werden die Arbeiten auf der Baustelle von einem Restaurator, dem zuständigen Denkmalamt sowie einem Umweltschutzbeauftragten begleitet. Die Leistungen sind unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen auszuführen. Hieraus ergeben sich keine zusätzlichen Leistungen, sofern diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis beschrieben sind. Die Bauabfolge ist planerisch so festgelegt, dass zunächst die 3. Empore oberhalb der Arkadenbögen eingebaut wird. Nach Fertigstellung der 3. Empore folgen anschließend – von unten nach oben aufzubauen – die 1. und 2. Empore. Die Bauabfolge ist darüberhinaus in enger Abstimmung mit den parallel laufenden Stahlbauarbeiten der Treppen (die größtenteils parallel zur 1. und 2. Empore laufen) sowie mit der Bauleitung Hochbau zu planen und auszuführen. Die für die Arbeiten erforderlichen Gerüste werden teilweise bauseitig gestellt. Die entsprechenden Gerüstbaupläne für die verschiedenen Einbauphasen liegen der Ausschreibung bei. Gerüste, die darüber hinaus für die Ausführung der Leistungen erforderlich sind, sind durch den Auftragnehmer im Rahmen der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Die Einbauhöhen der Bauteile über OKFF Kirchenschiff sind daher in den Leistungsbeschreibungen angegeben.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Nikolaikirchstraße
Postleitzahl: 17389
Stadt: Anklam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-21 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
elektronische Angebotsöffnung Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-21 09:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
elektronische Angebotsöffnung Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt; Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die Eröffnung beantragt/ mangels Masse abgelehnt wurde bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens Präqualifikationsnachweis: Der Eignungsnachweis bei präqualifizierten Unternehmen erfolgt anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweisen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der Eigenerklärung zur Eignung sowie der ggf. geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweisen oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Beim Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen nicht präqualifiziert, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen; Angabe vergleichbarer Referenzen.
Ausschlussgrund: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Konkurs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Korruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vergleichsverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Betrugsbekämpfung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Entrichtung von Steuern: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Hansestadt Anklam
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 13075005-K000-62
Postanschrift: Markt 3
Postleitzahl: 17389
Postort: Anklam
Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: stadtverwaltung@anklam.de 📧
Telefon: 03971 83520 📞
URL: https://www.anklam.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E74369216 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E74369216 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: 03855885160 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 055-192759 (2026-03-17)