Der Stadtbetrieb Freizeit und Sport Euskirchen (nachfolgend Auftraggeber - AG) verwaltet und betreibt die städtischen Sport- und Freizeitanlagen im Stadtgebiet der Stadt Euskirchen. Im Rahmen dieser Funktion soll das Waldfreibad Steinbachtalsperre zu einem Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung umgebaut werden. Dieses unterliegt seit der Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 keiner Nutzung, da es in wesentlichen Teilen zerstört oder beschädigt wurde. Zudem entfiel aufgrund der Trockenlegung der Talsperre die Option der für den Badebetrieb notwendigen Wasserentnahme. Begründet durch den politischen und gesellschaftlichen Wunsch nach einer schnellen Wiedereröffnung des Bades wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Infolgedessen wurde sich dafür entschieden, das Wasser des Freibades biologisch aufzubereiten. Ein entsprechender Planungsauftrag erging im Juli 2023. Nach umfangreichen Planungen und Abstimmungen soll das Bauvorhaben nun umgesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-14.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau Waldfreibad Steinbachtalsperre, Abdichtungsarbeiten
Referenznummer: 05-3008-25
Kurze Beschreibung:
Der Stadtbetrieb Freizeit und Sport Euskirchen (nachfolgend Auftraggeber - AG) verwaltet und betreibt die städtischen Sport- und Freizeitanlagen im Stadtgebiet der Stadt Euskirchen. Im Rahmen dieser Funktion soll das Waldfreibad Steinbachtalsperre zu einem Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung umgebaut werden. Dieses unterliegt seit der Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 keiner Nutzung, da es in wesentlichen Teilen zerstört oder beschädigt wurde. Zudem entfiel aufgrund der Trockenlegung der Talsperre die Option der für den Badebetrieb notwendigen Wasserentnahme. Begründet durch den politischen und gesellschaftlichen Wunsch nach einer schnellen Wiedereröffnung des Bades wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Infolgedessen wurde sich dafür entschieden, das Wasser des Freibades biologisch aufzubereiten. Ein entsprechender Planungsauftrag erging im Juli 2023. Nach umfangreichen Planungen und Abstimmungen soll das Bauvorhaben nun umgesetzt werden.
Der Stadtbetrieb Freizeit und Sport Euskirchen (nachfolgend Auftraggeber - AG) verwaltet und betreibt die städtischen Sport- und Freizeitanlagen im Stadtgebiet der Stadt Euskirchen. Im Rahmen dieser Funktion soll das Waldfreibad Steinbachtalsperre zu einem Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung umgebaut werden. Dieses unterliegt seit der Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 keiner Nutzung, da es in wesentlichen Teilen zerstört oder beschädigt wurde. Zudem entfiel aufgrund der Trockenlegung der Talsperre die Option der für den Badebetrieb notwendigen Wasserentnahme. Begründet durch den politischen und gesellschaftlichen Wunsch nach einer schnellen Wiedereröffnung des Bades wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Infolgedessen wurde sich dafür entschieden, das Wasser des Freibades biologisch aufzubereiten. Ein entsprechender Planungsauftrag erging im Juli 2023. Nach umfangreichen Planungen und Abstimmungen soll das Bauvorhaben nun umgesetzt werden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 05-3008-25
Beschreibung der Beschaffung:
Das LV umfasst folgende Positionen: 01 Abdichtung 02 Überlaufrinnen 03 Stundenlohnarbeiten Wesentliche Leistungen - ca. 14.000 m2 Schutzvlies - ca. 4.000 m2 PE-HD Dichtungsbahn - ca. 6.500 m2 FPP Dichtungsbahn - ca. 500 m2 FPP Dichtungsbahn, rutschfest - ca. 3.000 m Folienbleche - ca. 70 m Überlaufrinnen PP mit Schwimmbadroste
Das LV umfasst folgende Positionen: 01 Abdichtung 02 Überlaufrinnen 03 Stundenlohnarbeiten Wesentliche Leistungen - ca. 14.000 m2 Schutzvlies - ca. 4.000 m2 PE-HD Dichtungsbahn - ca. 6.500 m2 FPP Dichtungsbahn - ca. 500 m2 FPP Dichtungsbahn, rutschfest - ca. 3.000 m Folienbleche - ca. 70 m Überlaufrinnen PP mit Schwimmbadroste
Zusätzliche Informationen: Ausführungszeitraum Juli bis Dezember 2026
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Talsperrenstraße 125
Postleitzahl: 53881
Stadt: Euskirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Euskirchen
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Euskirchen Zentrale Vergabestelle (ZVS) Altes Rathaus Baumstraße 2 53879 Euskirchen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Beim Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-02-17 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Zusätzliche Informationen: Beim Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-11 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Siehe Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bei den Vergabeunterlagen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Siehe Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bei den Vergabeunterlagen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Siehe Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bei den Vergabeunterlagen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu Arbeitskräften Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Siehe Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bei den Vergabeunterlagen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer etc.) Siehe Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bei den Vergabeunterlagen.
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Siehe Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bei den Vergabeunterlagen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Siehe Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bei den Vergabeunterlagen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Siehe Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bei den Vergabeunterlagen.
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Siehe Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bei den Vergabeunterlagen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Siehe Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bei den Vergabeunterlagen.
Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Siehe Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bei den Vergabeunterlagen.
Geforderte Kautionen und Garantien:
5 % Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) 3 % Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärungen -...zur Eignung - Formblatt 124 -...zu Sanktionen - Formblatt 523 EU -...über Informationen zum Bieter - Formblatt csx 59
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLY2PC#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 20
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473-045📞
Fax: +49 2211472-889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 010-029120 (2026-01-14)