Umgestaltung Europaplatz Hameln - Los 1 Uferwand inkl. Fertigteilstufen etc.

Stadt Hameln - Der Oberbürgermeister

Entwicklung und Umgestaltung des Europaplatzes in Hameln mit Neuplanung der Uferausbildung - Los 1 Uferwand inkl. Fertigteilstufen, Böschungsabfangung (Trägerbohlwand), Tiefgaragen Luftschachtsanierung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umgestaltung Europaplatz Hameln - Los 1 Uferwand inkl. Fertigteilstufen etc.
Referenznummer: 323-C053-2026/03
Kurze Beschreibung:
Entwicklung und Umgestaltung des Europaplatzes in Hameln mit Neuplanung der Uferausbildung - Los 1 Uferwand inkl. Fertigteilstufen, Böschungsabfangung (Trägerbohlwand), Tiefgaragen Luftschachtsanierung
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Wasserbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 323-C053-2026/03
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Hameln vertreten durch die Abteilung 53 Stadtgrün plant die Entwicklung und Umgestaltung des Europaplatzes. Dabei werden die vorhandenen Wegeverbindungen umgeordnet, die Grünanlage angepasst sowie eine Treppenanlage am Weserufer neu geplant. Im Zuge der landschaftsarchitektonischen Umgestaltung des Europaplatzes in Hameln ist die Uferlinie neu auszubilden. Hierzu werden rückverankerte Spundwände zur Abfangung des Geländesprunges und eine Treppenanlage vorgesehen. Im Zuge der Neugestaltung ist auch der Abbruch einer Natursteinmauer und der Teilabbruch einer bestehenden Schwergewichtswand sowie des sich im südlichen Bereich liegenden Anlegers vorgesehen. Der Europaplatz / Stockhof befindet sich an der Weser in einem Überschwemmungsgebiet. Im Bereich der neu zu errichtenden Uferwand befindet sich zurzeit eine z.T. mit Natursteinquadern (als Sitzfläche) befestigte Böschung. Weiterhin besteht die aktuelle Uferlinie aus z.T. bewachsenen, nicht definierten Böschungen/Anlandungen. Im Planungsgebiet befindet sich eine Schwergewichtsmauer, die nördlich der neuen Treppenanlage als Uferwand dient. Im Bereich des Europlatzes wurde die Schwergewichtsmauer im Zuge vorheriger Maßnahmen oberflächennah abgebrochen. Der genaue Verlauf der Schwergewichtsmauer und die Querschnittsgeometrie sind nicht bekannt. Südlich des beplanten Bereiches schließt ein Schiffsanleger an. Die dortige Uferwand wurde mittels Spundwänden vor einen älteren Anleger aus Beton gebaut. In unmittelbarer Umgebung des Europaplatzes befinden sich die Rattenfängerhalle Hameln (Veranstaltungsort mit Restaurant und Tiefgarage), ein Fahrgastschiffanleger (2014 ertüchtigt), die Handelslehranstalt, die Hochschule Weserbergland, das Restau rant MeLounge, das Hotel Hameln, die Altstadt sowie der Weserradweg. Der Europaplatz bzw. die Grünanlage sind im Zuge des Baus der Rattenfänger-Tiefgarage in den 1980er Jahren entstanden. Die Tiefgarage liegt an der engsten Stelle ca. 14 m von der neuen Uferlinie entfernt. Im Jahr 1988 wurde am Weserufer bereits eine Treppenanlage aus Natursteinquadern errichtet. An die geplante Baumaßnahme grenzen im nördlichen Bereich eine Schwergewichtswand als Ufersicherung und im südlichen Bereich der Fahrgastschiffanleger mit durch Uferwände und Stahlbetonholm eingefassten Verkehrs- bzw. Aufenthaltsflächen. Die Arbeiten an der Grünanlage und der Wegeführung sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und werden in einem separaten Baulos vergeben. Hauptbestandteil dieser Ausschreibung ist die Herstellung der neuen Uferwand inkl. dem Einbau der wasserseitigen Treppenanlage sowie der Herstellung einer Trägerbohlwand als Böschungsabfangung. Im nördlichen Anschlussbereich ist eine Winkelstützwand zu errichten. Vor der Uferwand ist abschließend eine konstruktive Ufersicherung aus Was serbausteinen zu erstellen. Weiterhin ist ein Luftschacht der Tiefgarage mittels einer Stahlbetondecke zu verschließen.
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Postanschrift: Europaplatz
Postleitzahl: 31785
Stadt: Hameln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hameln-Pyrmont 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GOS mbH, Humboldtstraße 4, 24116 Kiel
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2026-04-27 12:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: GOS mbH, Humboldtstraße 4, 24116 Kiel
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-20 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle fordert von Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Dem Bieter müssen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Bieter muss, soweit er gesetzlich dazu verpflichtet ist, in das Handelsregister, die Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer eingetragen sein. Gegen den Bieter darf ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden sein oder ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden sein und sich das Unternehmen darf sich nicht in Liquidation befinden. Gegen den Bieter darf grundsätzlich kein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. Zu beachten sind etwaige Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A. Der Bieter darf in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sein. Der Bieter muss seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt haben. Der Bieter muss Mitglied bei der Berufsgenossenschaft sein. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe entweder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (VHB Formblatt 124) einzureichen oder seine Präqualifikationsnummer anzugeben. Nachweise werden von nicht präqualifizierten Bietern, die in die engere Auswahl kommen, entsprechend VHB-Formblatt 124 abgefordert.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
GbR oder andere Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtem Vertreter
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Hameln - Der Oberbürgermeister
Nationale Registrierungsnummer: 032520006006-0-70
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 31785
Postort: Hameln
Region: Hameln-Pyrmont 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als Treuhänder der Stadt Hameln für die Sanierungsmaßnahme "Altstadt Hameln und Erneuerung Weserpromenade"
E-Mail: recht@gos-mbh.de 📧
Telefon: 040593636217 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYBML45/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYBML45 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYBML45 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DYBML45#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe möglich
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 062-216751 (2026-03-27)