Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2026 und 2027 mit der Option der einmaligen Verlängerung für die Jahre 2028 und 2029 für die Universität zu Köln
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-16.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Universität zu Köln - Wirtschaftsprüfungsleistungen
Reference number: 2025_64_0156
Kurze Beschreibung:
“Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2026 und 2027 mit der Option der einmaligen Verlängerung für die Jahre 2028 und 2029 für die...”
Kurze Beschreibung
Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2026 und 2027 mit der Option der einmaligen Verlängerung für die Jahre 2028 und 2029 für die Universität zu Köln
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-17 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 72
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderungen_Personal (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der Eignung ist das beigefügte Dokument...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderungen_Personal (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der Eignung ist das beigefügte Dokument "Mindestanforderungen_Personal" auszufüllen und mit dem Angebot zu übermitteln
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 012-038708 (2026-01-16)