Laufende Unterhaltsreinigung inklusive Reinigung der Übernachtungszimmer sowie jährliche Grundreinigung und zusätzliche Sonderreinigung in den Gebäuden und Außenflächen des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin Brandenburg im Jagdschloss Glienicke ab Juli 2026.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Gästezimmerreinigung des SFBB
Reference number: SenBJF_SFBBAVL_300326
Kurze Beschreibung:
“Laufende Unterhaltsreinigung inklusive Reinigung der Übernachtungszimmer sowie jährliche Grundreinigung und zusätzliche Sonderreinigung in den Gebäuden und...”
Kurze Beschreibung
Laufende Unterhaltsreinigung inklusive Reinigung der Übernachtungszimmer sowie jährliche Grundreinigung und zusätzliche Sonderreinigung in den Gebäuden und Außenflächen des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin Brandenburg im Jagdschloss Glienicke ab Juli 2026.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Laufende Unterhaltsreinigung inklusive Reinigung der Übernachtungszimmer sowie jährliche Grundreinigung und zusätzliche Sonderreinigung in den Gebäuden und...”
Beschreibung der Beschaffung
Laufende Unterhaltsreinigung inklusive Reinigung der Übernachtungszimmer sowie jährliche Grundreinigung und zusätzliche Sonderreinigung in den Gebäuden und Außenflächen des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin Brandenburg im Jagdschloss Glienicke ab Juli 2026.
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Zusätzliche Informationen:
“Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Objektbesichtigung zwingend erforderlich. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Zentrale Vergabestelle....”
Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Objektbesichtigung zwingend erforderlich. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Zentrale Vergabestelle. Bitte stellen Sie bei Interesse eine Bieterfrage, in der Sie ihre Kontaktdaten mitteilen.
1. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Referenzgebern durch den Auftraggeber zu.
2. Datenschutz: Der Bieter hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung. Er hat sicherzustellen, dass die Übermittlung rechtmäßig ist (z.B. durch Einholung der entsprechenden Einwilligungen bei der Angabe von natürlichen Personen).
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Vergabe und Durchführung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen wird im Übrigen auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwiesen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Vertragslaufzeit kann maximal auf 4 Jahre verlängert werden. In jedem Fall endet der Reini-gungsvertrag spätestens am 30.06.2030, ohne dass es einer...”
Beschreibung der Optionen
Die Vertragslaufzeit kann maximal auf 4 Jahre verlängert werden. In jedem Fall endet der Reini-gungsvertrag spätestens am 30.06.2030, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslauf-zeit über das Eintreten der Option zur Verlängerung. Hält der Auftraggeber diese Mitteilungsfrist nicht ein, endet der bestehende Vertrag automatisch zum Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne dass eine gesonderte Kündigung erforderlich ist.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
“Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich...”
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die vorgegebene Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Wirt-238) ist zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Insbesondere ist in einer kurzen Begründung anzugeben, aus welchen (kaufmännischen oder technischen) Gründen eine Bietergemeinschaft eingegangen wird. Parallele Angebote (eigenes Angebot und als Mitglied einer BieGe) sind grds. unzulässig.
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben. Im Auftragsfall sind neben den Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und Tariftreue auch die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 064-225076 (2026-03-31)