Auftragsbekanntmachung (2026-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Außenjalousien, Mattenservice und Verbrauchsmaterialien in verschiedenen Objekten
Referenznummer: D460140705
Kurze Beschreibung:
“Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Außenjalousien, Mattenservice und Verbrauchsmaterialien in verschiedenen Objekten”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung:
- Grundschule Stollberg Schulgebäude;
- Grundschule Stollberg Turnhalle und
- Turnhalle das dürer.”
Zusätzliche Informationen:
“Eine Objektbesichtigung ist möglich. Bitte melden Sie sich über das Vergabeportal mit Terminvorschlägen.”
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2029-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40 Prozent)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung:
- Altstadtschule Schulgebäude;
- Altstadtschule Turnhalle und
- Turnhalle.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung:
-Rathaus inkl. Trausaal;
- Rathaus Haus 2 und
- Carl-von-Bach Haus.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung:
- Stadtbibliothek;
- Kulturbahnhof und
- Kulturbahnhof öffentliches WC.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung:
- Grundschule Beutha.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Große Kreisstadt Stollberg
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen (§ 55 Abs.2 VgV).”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 131
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt:
- Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt:
- Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer (inklusive Rückseite) oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer;eine vollständige Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung;
- unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach § 21des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren, mittels Vordruck in den Ausschreibungsunterlagen und
- zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung.
-
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie der Unternehmensform (§ 45 Abs. 4 VgV) und darüber, dass der gemäß Nr. 9 b) geforderte und vorgelegte Registerauszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt sowie
- Eigenerklärung, dass die Höhe der Betriebshaftpflicht bei eventueller Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, oder Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen:
• 5 Millionen € pauschal bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden
• 25.000 € bei Schlüsselverlustschäden (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.)
• 100.000 € bei Bearbeitungsschäden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt:
- Mindestens drei von verschiedenen Auftraggebern geeignete,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt:
- Mindestens drei von verschiedenen Auftraggebern geeignete, in den letzten 36 Monaten erbrachte, Referenzen mit folgenden Angaben:
• des Auftraggebers,
• der Objektart,
• der Auftragssumme pro Jahr in Euro,
• der erbrachten Leistungen (Reinigungsarten)
• der Jahresreinigungsfläche in m²,
• des Ansprechpartners oder der Abteilung,
• der Telefonnummer und
• der Vertragslaufzeit
gemäß dem beigefügten Vordruck (diese sollten mindestens die Größenordnung der ausgeschriebenen Leistung entsprechen und mit dieser vergleichbar sein). Bitte beachten Sie, dass mindestens drei Referenzen je erbrachte Leistungen (Reinigungsarten) aufzuführen sind. Dabei zählt die Unterhalts- und Grundreinigung als eine erbrachte Leistung (Reinigungsart) und die Glasreinigung als eine weitere. Pro Auftraggeber können mehrere erbrachte Leistungen (Reinigungsarten) aufgeführt werden.
- Kalkulation der Stundenverrechnungssätze gemäß dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Muster für die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze;
- Erklärung des Unternehmens für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technische Ausrüstung (§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck;
- Erklärung zur Umsetzung der betrieblichen Qualitätssicherung (§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck und
- Eigenerklärung zu 5. EU Sanktionspaket RUS Sanktionen) gemäß dem beigefügten Vordruck.
Wenn der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, ist folgende Erklärung mit dem Angebot vorzulegen:
- Leistungsübersicht Nachunternehmer.
Wenn Leistungsrichtwerte überschritten und/oder Richtwerte auf den jeweiligen Zuschlägen der Stundenverrechnungssätze unterschritten werden, sind folgende Erklärungen einzureichen:
- Begründung gemäß Leistungsverzeichnis, wenn die angegebenen Leistungsrichtwerte im Leistungsverzeichnis überschritten wurden;
- Begründung, wenn der Zuschlag gemäß Bewerbungsbedingungen von 70 Prozent unterschritten wurde.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: t: 03419773800
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des GesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des GesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs.1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namendes Unternehmens,dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textformzu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügunggestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch überdas E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestelltwerden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieterund Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechsMonate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 007-015679 (2026-01-09)