Die vorliegende Ausschreibung für die Pflege öffentlicher Friedhöfe ist in zwei Lose aufgeteilt, um den unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Pflegebereiche gerecht zu werden und eine flexible Vergabe zu ermöglichen. Bieter haben die Möglichkeit, sich für ein oder beide Lose zu bewerben. Los A umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Norden vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden Friedhöfen: o Friedhof Eythstraße o Friedhof Priesterweg o Friedhof Stubenrauchstraße o Friedhof Eisackstraße Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen. Los B umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Süden vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden Friedhöfen: o Tempelhofer Parkfriedhof o Heidefriedhof Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen. Für jedes Los sind die spezifischen Anforderungen und Leistungsbeschreibungen separat aufgeführt. Angebote müssen jeweils für jedes Los einzeln eingereicht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltung und Grünpflege der Friedhöfe und Opfergräber, Los A und B, 2026 optional 2027 und 2028
Referenznummer: 26-0421
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung für die Pflege öffentlicher Friedhöfe ist in zwei Lose aufgeteilt, um
den unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Pflegebereiche gerecht zu werden und eine flexible Vergabe zu ermöglichen. Bieter haben die Möglichkeit, sich für ein oder beide Lose zu bewerben.
Los A umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Norden vom Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden
Friedhöfen:
o Friedhof Eythstraße
o Friedhof Priesterweg
o Friedhof Stubenrauchstraße
o Friedhof Eisackstraße
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der
Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen.
Los B umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Süden vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den
folgenden Friedhöfen:
o Tempelhofer Parkfriedhof
o Heidefriedhof
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der
Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen.
Für jedes Los sind die spezifischen Anforderungen und Leistungsbeschreibungen separat aufgeführt. Angebote müssen jeweils für jedes Los einzeln eingereicht werden.
Die vorliegende Ausschreibung für die Pflege öffentlicher Friedhöfe ist in zwei Lose aufgeteilt, um
den unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Pflegebereiche gerecht zu werden und eine flexible Vergabe zu ermöglichen. Bieter haben die Möglichkeit, sich für ein oder beide Lose zu bewerben.
Los A umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Norden vom Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden
Friedhöfen:
o Friedhof Eythstraße
o Friedhof Priesterweg
o Friedhof Stubenrauchstraße
o Friedhof Eisackstraße
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der
Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen.
Los B umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Süden vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den
folgenden Friedhöfen:
o Tempelhofer Parkfriedhof
o Heidefriedhof
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der
Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen.
Für jedes Los sind die spezifischen Anforderungen und Leistungsbeschreibungen separat aufgeführt. Angebote müssen jeweils für jedes Los einzeln eingereicht werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Pflege von Friedhofsanlagen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los A
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Los A umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Norden vom Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden
Friedhöfen:
o Friedhof Eythstraße
o Friedhof Priesterweg
o Friedhof Stubenrauchstraße
o Friedhof Eisackstraße
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der
Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen.
Los A umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Norden vom Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden
Friedhöfen:
o Friedhof Eythstraße
o Friedhof Priesterweg
o Friedhof Stubenrauchstraße
o Friedhof Eisackstraße
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der
Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 12099
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Eine Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr für die Zeiträume vom 01.05.2027 bis 30.11.2027 sowie vom 01.05.2028 bis 30.11.2028 ist möglich.
Die Vertragsverlängerung erfolgt nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Die Vereinbarung über die jeweilige Vertragsverlängerung muss spätestens bis zum 30.11. des laufenden Vertragsjahres schriftlich getroffen werden.
Eine Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr für die Zeiträume vom 01.05.2027 bis 30.11.2027 sowie vom 01.05.2028 bis 30.11.2028 ist möglich.
Die Vertragsverlängerung erfolgt nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Die Vereinbarung über die jeweilige Vertragsverlängerung muss spätestens bis zum 30.11. des laufenden Vertragsjahres schriftlich getroffen werden.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los B
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Süden vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden Friedhöfen:
o Tempelhofer Parkfriedhof
o Heidefriedhof
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der
Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen.
Los 2 umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Süden vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden Friedhöfen:
o Tempelhofer Parkfriedhof
o Heidefriedhof
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der
Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-26 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-03-26 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-18 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: gem. § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungsnachweise Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gemäß § 46 VgV)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter mit dem Angebot folgende Unterlagen und Erklärungen einzureichen:
1. Referenz über vergleichbare Leistungen:
Der Bieter hat mindestens eine (1) geeignete Referenz
aus den letzten fünf (5) Jahren vorzulegen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Die Referenz muss insbesondere belegen, dass: Pflege- und Unterhaltungsarbeiten auf Friedhofsanlagen fachgerecht ausgeführt wurden, die Pflege von Opfergräbern Bestandteil der Leistung war, Grünpflegeleistungen in einem dem ausgeschriebenen Auftragsvolumen vergleichbaren Umfang erbracht wurden.
Als vergleichbar gelten insbesondere Leistungen mit ähnlichem Flächenumfang, Leistungsinhalt und organisatorischem Aufwand. Zur Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse,
Art und Umfang der ausgeführten Leistungen, Ausführungszeitraum, jährliches Auftragsvolumen (netto) oder betreute Flächengröße.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen.
2. Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat darzulegen, dass für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen ausreichend
qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung steht. Hierzu ist eine Eigenerklärung über die im Unternehmen beschäftigten Fachkräfte einzureichen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass ausgebildete Gärtnerinnen und Gärtner (z. B. Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder vergleichbare anerkannte Berufsausbildung) beschäftigt werden.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Qualifikationsnachweise (z. B. Gesell- oder Masterbrief) vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungsnachweise Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gemäß § 46 VgV)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter mit dem Angebot folgende Unterlagen und Erklärungen einzureichen:
1. Referenz über vergleichbare Leistungen:
Der Bieter hat mindestens eine (1) geeignete Referenz
aus den letzten fünf (5) Jahren vorzulegen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Die Referenz muss insbesondere belegen, dass: Pflege- und Unterhaltungsarbeiten auf Friedhofsanlagen fachgerecht ausgeführt wurden, die Pflege von Opfergräbern Bestandteil der Leistung war, Grünpflegeleistungen in einem dem ausgeschriebenen Auftragsvolumen vergleichbaren Umfang erbracht wurden.
Als vergleichbar gelten insbesondere Leistungen mit ähnlichem Flächenumfang, Leistungsinhalt und organisatorischem Aufwand. Zur Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse,
Art und Umfang der ausgeführten Leistungen, Ausführungszeitraum, jährliches Auftragsvolumen (netto) oder betreute Flächengröße.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen.
2. Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat darzulegen, dass für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen ausreichend
qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung steht. Hierzu ist eine Eigenerklärung über die im Unternehmen beschäftigten Fachkräfte einzureichen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass ausgebildete Gärtnerinnen und Gärtner (z. B. Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder vergleichbare anerkannte Berufsausbildung) beschäftigt werden.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Qualifikationsnachweise (z. B. Gesell- oder Masterbrief) vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-23+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 038-128193 (2026-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung für die Pflege öffentlicher Friedhöfe ist in zwei Lose aufgeteilt, um
den unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Pflegebereiche gerecht zu werden und eine flexible Vergabe zu ermöglichen. Bieter haben die Möglichkeit, sich für ein oder beide Lose zu bewerben. Los A umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Norden vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden Friedhöfen: o Friedhof Eythstraße o Friedhof Priesterweg o Friedhof Stubenrauchstraße o Friedhof Eisackstraße. Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen. Los B umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Süden vom Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden Friedhöfen:
o Tempelhofer Parkfriedhof o Heidefriedhof. Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen. Für jedes Los sind die spezifischen Anforderungen und Leistungsbeschreibungen separat aufgeführt.
Angebote müssen jeweils für jedes Los einzeln eingereicht werden.
Die vorliegende Ausschreibung für die Pflege öffentlicher Friedhöfe ist in zwei Lose aufgeteilt, um
den unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Pflegebereiche gerecht zu werden und eine flexible Vergabe zu ermöglichen. Bieter haben die Möglichkeit, sich für ein oder beide Lose zu bewerben. Los A umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Norden vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden Friedhöfen: o Friedhof Eythstraße o Friedhof Priesterweg o Friedhof Stubenrauchstraße o Friedhof Eisackstraße. Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen. Los B umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Süden vom Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden Friedhöfen:
o Tempelhofer Parkfriedhof o Heidefriedhof. Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen. Für jedes Los sind die spezifischen Anforderungen und Leistungsbeschreibungen separat aufgeführt.
Angebote müssen jeweils für jedes Los einzeln eingereicht werden.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 105299.98 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Los A umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Norden vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden Friedhöfen: o Friedhof Eythstraße o Friedhof Priesterweg o Friedhof Stubenrauchstraße o Friedhof Eisackstraße. Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen.
Los A umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Norden vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden Friedhöfen: o Friedhof Eythstraße o Friedhof Priesterweg o Friedhof Stubenrauchstraße o Friedhof Eisackstraße. Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen.
Los B umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Süden vom Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden Friedhöfen:
o Tempelhofer Parkfriedhof o Heidefriedhof. Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen.
Los B umfasst die Pflegemaßnahmen der Friedhöfe im Süden vom Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg. Dies beinhaltet die Pflege der Grünanlagen auf den folgenden Friedhöfen:
o Tempelhofer Parkfriedhof o Heidefriedhof. Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung sowie zur Sicherstellung der gesundheitlichen und ästhetischen Qualität der Grünflächen.
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 26-0421 Los A
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-28 📅
Titel: Unterhaltung und Grünpflege der Friedhöfe und Opfergräber, Los A und B, 2026 optional 2027 und 2028
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 18
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 60109.80 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Seda Özgün EUROVA
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Seda Özgün EUROVA
Nationale Registrierungsnummer: DE296640525
Postanschrift: Teichrosenpfad 28
Postleitzahl: 12347
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: soe.eurovaservice@gmail.com📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 45190.18 EUR 💰
Kennung des Angebots: Grünkreativ Garten- und Landschaftsbau GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Grünkreativ Garten- und Landschaftsbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE333989633
Postanschrift: Kruseweg 5
Postleitzahl: 12279
E-Mail: info@gruenkreativ.de📧
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 091-323030 (2026-05-11)