Die ubiquitäre Verbreitung von PFAS (Per- oder Polyfluorierte Alkylsubstanzen) ist aktuell ei-nes der bestimmenden Themen in Umwelt, Politik und Gesellschaft weltweit. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat vor die-sem Hintergrund das rheinland-pfälzische Landesamt für Umwelt (LfU) beauftragt, im Bundes-land Rheinland-Pfalz industrielle und gewerbliche Abwassereinleitungen auf PFAS zu unter-suchen, ebenso bei Bedarf in Oberflächengewässern oder im Ablauf von kommunalen Klär-anlagen. Aufgrund der unüberschaubaren Anzahl möglicher PFAS-Verbindungen liegt der Fo-kus des Messprogramms auf rechtlich-verankerten PFAS mit Anlehnung an die EU-Trinkwas-serrichtlinie (2020/2184). Konkret werden die Summe der PFAS gemäß EU-Amtsblatt C/2024/4910 (PFAS 20), der Summenparameter Adsorbierbares organisch gebundenes Fluor (AOF) sowie der Einzelstoff Trifluoressigsäure (TFA) im Messprogramm berücksichtigt. Es wird gemäß Paramterumfang je Einzelbeauftragung vergütet und durch den Auftragnehmer (AN) mit Sammelrechnung quar-talsweise beim Auftraggeber (AG) in Rechnung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-12.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Untersuchung von PFAS (20), AOF und TFA in industriellen und gewerblichen Abwassereinleitungen
Referenznummer: LfU_13_01/2026
Kurze Beschreibung:
“Die ubiquitäre Verbreitung von PFAS (Per- oder Polyfluorierte Alkylsubstanzen) ist aktuell ei-nes der bestimmenden Themen in Umwelt, Politik und...”
Kurze Beschreibung
Die ubiquitäre Verbreitung von PFAS (Per- oder Polyfluorierte Alkylsubstanzen) ist aktuell ei-nes der bestimmenden Themen in Umwelt, Politik und Gesellschaft weltweit. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat vor die-sem Hintergrund das rheinland-pfälzische Landesamt für Umwelt (LfU) beauftragt, im Bundes-land Rheinland-Pfalz industrielle und gewerbliche Abwassereinleitungen auf PFAS zu unter-suchen, ebenso bei Bedarf in Oberflächengewässern oder im Ablauf von kommunalen Klär-anlagen. Aufgrund der unüberschaubaren Anzahl möglicher PFAS-Verbindungen liegt der Fo-kus des Messprogramms auf rechtlich-verankerten PFAS mit Anlehnung an die EU-Trinkwas-serrichtlinie (2020/2184). Konkret werden die Summe der PFAS gemäß EU-Amtsblatt C/2024/4910 (PFAS 20), der Summenparameter Adsorbierbares organisch gebundenes Fluor (AOF) sowie der Einzelstoff Trifluoressigsäure (TFA) im Messprogramm berücksichtigt. Es wird gemäß Paramterumfang je Einzelbeauftragung vergütet und durch den Auftragnehmer (AN) mit Sammelrechnung quar-talsweise beim Auftraggeber (AG) in Rechnung gestellt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Inhalt der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahmeverpflichtung über die Bestimmung Summe PFAS gemäß...”
Beschreibung der Beschaffung
Inhalt der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahmeverpflichtung über die Bestimmung Summe PFAS gemäß EU-Amtsblatt C/2024/4910 (PFAS 20), des Summenparameters "Adsorbierbares organisch gebundenes Fluor" (AOF) sowie des Einzelstoffs Trifluoressigsäure (TFA) über den Zeitraum von 4 Jahren ab Zuschlagserteilung. Der AN verpflichtet sich, jede Probe verbindlich auf die Parameter PFAS(20), AOF und TFA zu untersuchen. Das geschätzte Probenaufkommen beträgt jährlich max. 300 Proben und wöchentlich 10-15 Proben. Die Rahmenvereinbarung in Form eines Werkvertrags (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit gemäß der in Tabelle 1 genannten jährlichen Obergrenzen geschlossen. Die in 2026 genommenen Proben sind im Gesamtprobenkontingent der Proben des Jahres 2026 bereits berücksichtigt. Für alle Folgejahre gilt die Obergrenze gleichermaßen. Da es sich bei der genannten Probenanzahl nur um eine Schätzung des AG handelt und unter gewissen Umständen zusätzliche Analysen sinnvoll und notwendig sein können, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragspar-teien eine entsprechende Aufstockung der Obergrenzen auf Basis der bestehenden Vergütungssätze und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 25 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 25 Prozent, bezogen auf die Probenanzahl und Einzelabrufe der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens, möglich.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Tests, Analysen und Beratung📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-11 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die vorstehend genannte Dauer der Bindefrist beginnt ab Angebotsschluss. Ort der Eröffnung: Mainz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung findet durch zwei Vertreter der Vergabestelle statt. Bieter und dessen Vertreter sind nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 26
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1. er über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1. er über ausreichende Laborpersonalkapazitäten sowie qualitativ/technisch geeignete Gerätschaften zur Erfüllung des Auftrags verfügt, 2. er über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005-08 oder DIN EN ISO/IEC 17025: 2018-03 (oder vergleichbar) verfügt. Als Nachweis ist mit Angebotsabgabe ein Scan der gültigen Zertifizierungsurkunde mit einzureichen. Die Zertifizierungsurkunde darf am Tag der Angebotsabgabe maximal vier (4) Jahre alt sein. 4. er einer Kontrolle / Begehung seiner zum Einsatz kommenden Laboratorien durch den Auftraggeber zustimmt. Die Kontrolle / Begehung bezieht sich auf die technische Leistungsfähigkeit, die Untersuchungsmöglichkeit und die Vorkehrungen im Rahmen des Qualitätsmanagementverfahrens. Sofern der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern plant, bezieht sich die Kontrolle/ Begehung auf diese Bereiche; hierzu hat der Bieter im Vorfeld seiner Angebotsabgabe auch die Zustimmung des zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmers einzuholen. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, eine Kontrolle durchzuführen, sondern der Auftraggeber behält es sich hiermit vor, eine solche Kontrolle / Begehung unter Einhaltung der wettbewerblichen Gesichtspunkte durchzuführen. Eine Kontrolle / Begehung kommt nur bei den Bietern zum Tragen, deren Angebote bezuschlagt werden sollen. Eine generelle Kontrolle / Begehung aller Bieter, welche ein Angebot abgegeben haben, ist nicht vorgesehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 3. er mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 3. er mindestens zwei (2) vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2023 vorweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, a. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2023 liegt, b. die abgeschlossen sind oder bei laufenden Projekten deren Leistungsbeginn mindestens 6 Monate vor dem Zeitpunkt dieser Angebotsfrist war, c. deren Probenanzahl - bzw. bei mehrjährigen Verträgen die durchschnittliche jährliche Probenanzahl - mind. 150 Proben aufweisen und bei laufenden Projekten vor Angebotsfrist mindestens 150 Proben analysiert und die Ergebnisse abgenommen wurden, d. die im Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen, die Bestimmung der Parameter - PFAS (20) DIN 38407-42 - AOF DIN 38409-59 - TFA DIN 38407-53 enthalten. Eine Referenz kann auch nur einen Parameter enthalten, wenn in Summe über alle eingereichten Referenzen jeder Parameter mit mindestens zwei Referenzprojekten über einen Umfang von mind. 150 Proben je Referenz nachgewiesen ist. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
“#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYN8C#
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von...”
#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYN8C#
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 07.04.2026 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0011801100100-43
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 051-177758 (2026-03-12)