Auftragsbekanntmachung (2026-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Urologisches Röntgen
Reference number: 2021_B_01_GS3a_WZ_MT_03.2_1
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Einbau eines urologischen Röntgens”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Röntgengeräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung eines urlogischen Röntgensystems”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für urologische Untersuchungen📦
Ort der Leistung: Lahn-Dill-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-08 📅
Datum des Endes: 2027-01-29 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Kostenkriterium (Name): Investitionskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 30.00
Kostenkriterium (Name): Instandhaltungskosten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-06 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 006-012549 (2026-01-07)