Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Durchführung der Luftrettung im 24-Stunden-Betrieb mittels eines Dual-Use-Hubschraubers an der Luftrettungsstation in Westmecklenburg
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Träger der Luftrettung . Nach Überplanung der Luftrettungsstandorte unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern ist südlich der Landeshauptstadt Schwerin in der Gemeinde Pampow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ein Luftrettungsstandort mit einem sog. Dual-Use-Hubschrauber (nachfolgend „RTH“) im 24-Stunden-Betrieb zu errichten. Nach erfolgreichem Vergabeverfahren soll dem erstplatzierten Luftfahrtunternehmen die Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Luftrettungsstandortes erteilt werden.Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Konzession für den RTH für 20 Jahre (Betriebszeit) zu erteilen. Der Konzessionsgeber behält sich ausdrücklich vor, im Einklang mit seiner gesetzlichen Sicherstellungspflicht gemäß § 18 Abs. 2 RDG M-V entsprechend der Bedarfsentwicklung auch während der genannten Laufzeit weitere Konzessionen/Genehmigungen für Rettungs- und oder Intensivtransporthubschrauber zu erteilen. Versorgungsgebiet des RTH ist primär der westliche Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und der Stadt Schwerin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-03.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Durchführung der Luftrettung im 24-Stunden-Betrieb mittels eines Dual-Use-Hubschraubers an der Luftrettungsstation in Westmecklenburg
Referenznummer: MV EU 9/2025
Kurze Beschreibung:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Träger der Luftrettung . Nach Überplanung der Luftrettungsstandorte unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern ist südlich der Landeshauptstadt Schwerin in der Gemeinde Pampow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ein Luftrettungsstandort mit einem sog. Dual-Use-Hubschrauber (nachfolgend „RTH“) im 24-Stunden-Betrieb zu errichten. Nach erfolgreichem Vergabeverfahren soll dem erstplatzierten Luftfahrtunternehmen die Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Luftrettungsstandortes erteilt werden.Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Konzession für den RTH für 20 Jahre (Betriebszeit) zu erteilen. Der Konzessionsgeber behält sich ausdrücklich vor, im Einklang mit seiner gesetzlichen Sicherstellungspflicht gemäß § 18 Abs. 2 RDG M-V entsprechend der Bedarfsentwicklung auch während der genannten Laufzeit weitere Konzessionen/Genehmigungen für Rettungs- und oder Intensivtransporthubschrauber zu erteilen.
Versorgungsgebiet des RTH ist primär der westliche Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und der Stadt Schwerin.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Träger der Luftrettung . Nach Überplanung der Luftrettungsstandorte unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern ist südlich der Landeshauptstadt Schwerin in der Gemeinde Pampow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ein Luftrettungsstandort mit einem sog. Dual-Use-Hubschrauber (nachfolgend „RTH“) im 24-Stunden-Betrieb zu errichten. Nach erfolgreichem Vergabeverfahren soll dem erstplatzierten Luftfahrtunternehmen die Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Luftrettungsstandortes erteilt werden.Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Konzession für den RTH für 20 Jahre (Betriebszeit) zu erteilen. Der Konzessionsgeber behält sich ausdrücklich vor, im Einklang mit seiner gesetzlichen Sicherstellungspflicht gemäß § 18 Abs. 2 RDG M-V entsprechend der Bedarfsentwicklung auch während der genannten Laufzeit weitere Konzessionen/Genehmigungen für Rettungs- und oder Intensivtransporthubschrauber zu erteilen.
Versorgungsgebiet des RTH ist primär der westliche Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und der Stadt Schwerin.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 115 477 257 EUR 💰
Zusätzliche Art des Auftrags: Bauleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: MV EU 9/2025
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten an Gebäuden für Not- und Rettungsdienste📦
Postleitzahl: 19075
Stadt: Pampow
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim
🏙️
Dauer: 20 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-26 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Konzessionsgeber wird den Zuschlag auf das Angebot erteilen, für das er einen wirtschaftlichen Gesamtvorteil ermittelt hat (§ 152 Abs. 3 S. 1 GWB). Dies beurteilt sich anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) aufgeführten Bewertungskriterien.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Vergabe der Konzessionen erfolgt gemäß §§ 153, 151 GWB, § 12 Abs. 1 Satz 1 KonzVgV (freie Ausgestaltung des Verfahrens zur Vergabe von Konzessionen) angelehnt an einem offenen Verfahren. Folgende Vorschriften der VgV finden ergänzend Anwendung: §§ 15 Abs. 1 S. 2 VgV (offenes Verfahren), 48 VgV (Beleg der Eignung), 48 Abs. 7 VgV (Erläuterung erhaltener Unterlagen), 56 (Prüfung der Angebote, Nachfordern von Unterlagen), 57 VgV (Ausschluss von Angeboten). Soweit sich aus der ergänzenden Anwendung einzelner Vorschriften der VgV Widersprüche zu Bestimmungen der KonzVgV bzw. Vorgaben in den Konzessionsvergabeunterlagen ergeben, tritt die jeweilige Regelung der VgV zurück. Weitere Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus den veröffentlichten Vergabeunterlagen, insbesondere den Verfahrensbedingungen.
Die Vergabe der Konzessionen erfolgt gemäß §§ 153, 151 GWB, § 12 Abs. 1 Satz 1 KonzVgV (freie Ausgestaltung des Verfahrens zur Vergabe von Konzessionen) angelehnt an einem offenen Verfahren. Folgende Vorschriften der VgV finden ergänzend Anwendung: §§ 15 Abs. 1 S. 2 VgV (offenes Verfahren), 48 VgV (Beleg der Eignung), 48 Abs. 7 VgV (Erläuterung erhaltener Unterlagen), 56 (Prüfung der Angebote, Nachfordern von Unterlagen), 57 VgV (Ausschluss von Angeboten). Soweit sich aus der ergänzenden Anwendung einzelner Vorschriften der VgV Widersprüche zu Bestimmungen der KonzVgV bzw. Vorgaben in den Konzessionsvergabeunterlagen ergeben, tritt die jeweilige Regelung der VgV zurück. Weitere Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus den veröffentlichten Vergabeunterlagen, insbesondere den Verfahrensbedingungen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-17 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-07 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises für eine
a) Halterhaftpflichtversicherung: Deckungshöhe gemäß gesetzlicher Mindestdeckung
b) Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden: Mindestdeckungssumme 250.000 Sonderziehungsrechte
c) Personen- und Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestdeckung für Personenschäden 5 Mio Euro je Versicherungsfall, für Sachschäden 3 Mio Euro je Versicherungsfall, für Sachschäden 500.000 Euro je Versicherungsfalle, insgesamt aber mindestens 10 Mio Euro
d) Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung: Mindestdeckung 5 Mio Euro mind. zweifach maximiert pro Jahr
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises für eine
a) Halterhaftpflichtversicherung: Deckungshöhe gemäß gesetzlicher Mindestdeckung
b) Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden: Mindestdeckungssumme 250.000 Sonderziehungsrechte
c) Personen- und Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestdeckung für Personenschäden 5 Mio Euro je Versicherungsfall, für Sachschäden 3 Mio Euro je Versicherungsfall, für Sachschäden 500.000 Euro je Versicherungsfalle, insgesamt aber mindestens 10 Mio Euro
d) Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung: Mindestdeckung 5 Mio Euro mind. zweifach maximiert pro Jahr
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: - Berufs- oder Handelsregisterauszug des Bieters nicht älter als drei Monate
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Allgemeinerlaubnis des zuständigen Landesluftfahrtamtes
- Betriebsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes für das Luftfahrtunternehmen
- Luftverkehrsbetreiberzeugnis
- Nachweis der Genehmigung zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Nachweis eines Unfallverhütungs- und Flugsicherheitsprogramms
- Nachweis eines medizinischen Qualitätsmanagements
- Nachweis eines betrieblichen Qualitätsmanagements
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen über mindestens zwei seit 01.01.2016 durchgeführte Aufträge zur Errichtung/Bau einer Luftrettungsstation
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- mindestens drei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Auf-träge der Luftrettung zum Betrieb eines Rettungshubschrauber mit einem Einsatzaufkommen von mind. 1.000 Einsätzen pro Jahr;
- Mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Auf-träge der Luftrettung zum Betrieb eines Intensivtransporthubschrauber mit einem Einsatzaufkommen von mind. 100 Einsätzen pro Jahr;
- mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Aufträge der Luftrettung zum Betrieb eines Dual-Use-Hubschraubers;
- mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Aufträge der Luftrettung zum Betrieb eines Hubschraubers im 24h-Betrieb;
- mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Aufträge zum Betrieb eines Luftrettungsstandortes als Landeplatzbetreiber;
- mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Aufträge der Luftrettung zum Betrieb eines Hubschraubers in einem Flächenbundesland.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- mindestens drei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Auf-träge der Luftrettung zum Betrieb eines Rettungshubschrauber mit einem Einsatzaufkommen von mind. 1.000 Einsätzen pro Jahr;
- Mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Auf-träge der Luftrettung zum Betrieb eines Intensivtransporthubschrauber mit einem Einsatzaufkommen von mind. 100 Einsätzen pro Jahr;
- mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Aufträge der Luftrettung zum Betrieb eines Dual-Use-Hubschraubers;
- mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Aufträge der Luftrettung zum Betrieb eines Hubschraubers im 24h-Betrieb;
- mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Aufträge zum Betrieb eines Luftrettungsstandortes als Landeplatzbetreiber;
- mindestens zwei Referenzen für seit 01.01.2021 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführte Aufträge der Luftrettung zum Betrieb eines Hubschraubers in einem Flächenbundesland.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Eigenerklärung Entlohnung und Abgaben
- Verpflichtungen nach TVgG M-V
- Eigenerklärung Sanktionen
- Eigenerklärung zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz
- Schutzerklärung zur Technologie des L. Ron Hubbard
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorzulegen sind:
- eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB, 22 LkSG
- für alle gesetzliche Vertreter und alle zur Führung der Geschäfte als bestellt benannte Personen ein Auszug aus dem Bundeszentralregister nicht älter als drei Monate bzw. Nachweis der Antragstellung
- für alle im Angebot benannte Piltoten eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister nicht älter als drei Monate.
Ausgeschlossen werden Unternehmen, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Ein Unternehmen kann ausgeschlossen werden, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ein Unternehmen wird weiter ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Abs. 2 LkSG belegt wurde.
Vorzulegen sind:
- eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB, 22 LkSG
- für alle gesetzliche Vertreter und alle zur Führung der Geschäfte als bestellt benannte Personen ein Auszug aus dem Bundeszentralregister nicht älter als drei Monate bzw. Nachweis der Antragstellung
- für alle im Angebot benannte Piltoten eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister nicht älter als drei Monate.
Ausgeschlossen werden Unternehmen, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Ein Unternehmen kann ausgeschlossen werden, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ein Unternehmen wird weiter ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Abs. 2 LkSG belegt wurde.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertr. d.d. das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 13-L90010000000-72
Abteilung: Abt. Gesundheit
Postleitzahl: 19055
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@sm.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385-588 0📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Art des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffer fungiert als ein Auftraggeber
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0UMCSM🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0UMCSM🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 385 5885160📞
Fax: +49 385 5884855817 📠
URL: http://www.regierung-mv.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-03+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 045-154921 (2026-03-03)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 115 477 257 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-16+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text:
Verlängerung der Frist zur Abgabe der Angebote von bisher dem 17. April 2026, 09.00 Uhr auf den 4. Mai 2026, 23:59 Uhr
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-04-02 📅
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist zur Berücksichtigung allfälliger feiertags- und urlaubsbedingter Abwesenheiten bei den Bietern
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 779abe0e-f819-444b-9058-338cd764cbbf-01
Quelle: OJS 2026/S 076-265956 (2026-04-16)