Der Donnersbergkreis, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis Alzey-Worms und der ZÖPNV beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 01.01.2027 für das VRN-Linienbündel Donnersbergkreis einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-26.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Linienbündel Donnersbergkreis
Referenznummer: E27126851
Kurze Beschreibung:
“Der Donnersbergkreis, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis Alzey-Worms und der ZÖPNV beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der...”
Kurze Beschreibung
Der Donnersbergkreis, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis Alzey-Worms und der ZÖPNV beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 01.01.2027 für das VRN-Linienbündel Donnersbergkreis einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch.
Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der
Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von
Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen
und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die
Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:
Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV)...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber. Die zu vergebenden Leistungen sind
auf folgenden Linien zu erbringen.
Leistungsbaustein A Linienverkehr (Grundangebot, alternativer Antrieb [HVO-100 Diesel]):
- Linie 900: Donnersberglinie: Winnweiler – Donnersberg – Kirchheimbolanden (Saisonverkehr an den Wochenenden von 01.04.-31.10.)
- Linie 901: Rockenhausen – Dannenfels – Kirchheimbolanden
- Linie 902: Wendelsheim – Kriegsfeld – Kirchheimbolanden – Marnheim – Göllheim – Eisenberg
- Linie 903: Winnweiler – Imsbach – Münchweiler – Sippersfeld – Dreisen – Kirchheimbolanden
- Linie 904: Kirchheimbolanden – Zellertal – Göllheim – Eisenberg (nur zu Schulzeiten)
- Linie 905: Falkenstein – Imsbach – Winnweiler – Lohnsfeld – Wartenberg-Rohrbach – Sembach – Enkenbach-Alsenborn (nur zu Schulzeiten)
- Linie 906: Rockenhausen – Dannenfels – Dreisen – Eisenberg (nur zu Schulzeiten)
- Linie 907: Kirchheimbolanden – Stetten – Ilbesheim – Morschheim (nur zu Schulzeiten)
- Linie 908/909: Obermoschel – Alsenz – Rockenhausen – Winnweiler
- Linie 910: Winnweiler – Steinbach – Dreisen – Bolanden – Kirchheimbolanden
- Linie 911: Rockenhausen – Gundersweiler – Gehrweiler – Lohnsfeld – Winnweiler
- Linie 912: Rockenhausen – Imsweiler – Reichsthal – Reipoltskirchen – Nußbach – Hefersweiler (nur zu Schulzeiten)
- Linie 913: Alsenz – Obermoschel – Finkenbach-Gehrsweiler – Dörrmoschel – Rockenhausen (nur zu Schulzeiten)
- Linie 914: Alsenz – Münsterappel – Gaugrehweiler – Gerbach – Rockenhausen
- Linie 915: Alsenz – Obermoschel – Finkenbach-Gehrsweiler – Ransweiler – Rockenhausen (nur zu Schulzeiten)
- Linie 921: Bischheim – Kirchheimbolanden – Marnheim – Albisheim – Zellertal – Monsheim
- Linie 923: Winnweiler – Sippersfeld – Dreisen – Göllheim – Eisenberg (nur zu Schulzeiten)
- Linie 927: Stadtverkehr Kirchheimbolanden
Option: Leistungsbaustein D1 - On-Demand-Verkehr (Grundangebot, alternative Antriebe (Elektro)
Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden.
Wesentliche Grundlage für die Konzeption neuer Angebote ist der aktuell gültige Nahverkehrsplan Donnersbergkreis.
Im gesamten Linienbündel ist der Einsatz von Bussen mit alternativen Antriebsformen umzusetzen.
Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:startup#
Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift)finden Sie...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:startup#
Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift)finden Sie unter: https://www.vrn.de
/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2023.pdf Auf die Fristsetzung des
§ 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen
und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/landestariftreue-nach-dem-lttg
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den
Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Donnersbergkreis”
Ort der Leistung: Alzey-Worms🏙️
Ort der Leistung: Donnersbergkreis🏙️
Ort der Leistung: Kaiserslautern, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Kusel🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2036-12-13 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 69
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis- und Qualitätswertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 31
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-09 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-09 13:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 83
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.1
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.1
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2
Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2
Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach:
a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 5.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2
Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2
Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach:
b) Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach
dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2
Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2
Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach:
c) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungs-summe. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt 6
Mindestanforderung: Mindest-Deckungssumme für Personen- und Sachschäden 7,5 Millionen Euro
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2
Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2
Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach:
d) Vorlage einer Bankauskunft, mit der seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf ausreichend verfügbare Finanzmittel bestätigt werden, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.3
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.3
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in vorstehender Ziffer 13.2 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit einen Verfügbarkeitsnachweis einreicht, z.B. über eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß Formblatt 4. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen, etwa im Rahmen des Formblatts
4. Die vorgenannten Verpflichtungen des Dritten darf für die Dauer des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages ohne Einverständnis des Auftraggebers nicht aufgelöst / widerrufen werden können. 14.4 Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.1
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.1
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. 15.2 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (Eignungsleihe), so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in verlangten Nachweisen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit der Angebotsabgabe– etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten gem. Formblatt 4 nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers aufgelöst / widerrufen werden können.
15.3 Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines
Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen
Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit der Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein
Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.4
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen:
a) Bescheinigung der Genehmigungsbehörde...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.4
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen:
a) Bescheinigung der Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 15
15.4 Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen:
b) Kopie einer zum Zeitpunkt der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 15
15.4 Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen:
b) Kopie einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. – bei ausländischen Bietern – eine Kopie einer EU-Lizenz (vgl. Anhang II der
Verordnung (EG) Nr. 1073/2009).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 15
15.4 Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen:
c) Referenzen über durchgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 15
15.4 Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen:
c) Referenzen über durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV zwischen dem 01.01.2018 und dem Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote, Formblatt 7.
Mindestanforderung:
Mindestens 1 Referenz über die Erbringung von ÖPNV-Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr im Zeitraum von mind. 5 Jahren entweder als Konzessionsnehmer oder als Subunternehmer im Linienverkehr.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 13
Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
a) Angaben zur Person...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 13
Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
a) Angaben zur Person des Bieters, Formblatt 1a bzw. bei einer Bietergemeinschaft Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1b
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 13
Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
b) Vorlage eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 13
Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
b) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der Angebotsabgabe). Bei Bietergemeinschaften sind neben der Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1b) die Erklärungen gemäß vorstehender lit. b)-d) von jedem Mitglied vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 13
Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
c) Eigenerklärung gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 13
Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
c) Eigenerklärung gemäß Formblatt 2 „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ als Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen
• Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen.
• Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
• Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
• Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1b) die Erklärungen gemäß vorstehender lit. b)-d) von jedem Mitglied vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 13
Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
d) Eigenerklärung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 13
Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
d) Eigenerklärung des Bieters zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 3 Bei Bietergemeinschaften sind neben der Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1b) die Erklärungen gemäß vorstehender lit. b)-d) von jedem Mitglied vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angebotsbedingungen Ziffer 13
Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
e) Im Falle einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angebotsbedingungen Ziffer 13
Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
e) Im Falle einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten, Muster bereitgestellt als Formblatt 4 Bei Bietergemeinschaften sind neben der Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1b) die Erklärungen gemäß vorstehender lit. b)-d) von jedem Mitglied vorzulegen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Nach Zuschlag muss diese ein GmbH gründen.”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Alzey-Worms
Nationale Registrierungsnummer: 073310000000-001
Postanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36
Postleitzahl: 55232
Postort: Alzey
Region: Alzey-Worms🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@vrn.de📧
Telefon: 0621107700📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E83457296🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E83457296🌏
“Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:
Aufgrund der...”
Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:
Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-Aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft.
Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen.
Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen.
Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert.
Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:
Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
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Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00011998
Postanschrift: B 1, 3-5
Postleitzahl: 68159
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@vrn.de📧
Telefon: 0621107700📞
URL: https://www.vrn.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein
bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 019-061140 (2026-01-26)