Vergabe Linienbündel Neckargemünd

Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH

Der Rhein-Neckar-Kreis, die Stadt Heidelberg sowie die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2026 für das VRN-Linienbündel Neckargemünd einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Linienbündel Neckargemünd
Kurze Beschreibung:
Der Rhein-Neckar-Kreis, die Stadt Heidelberg sowie die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2026 für das VRN-Linienbündel Neckargemünd einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E22524786
Titel: Buslinienverkehr gemäß § 42 PBefG im Linienbündel Neckargemünd
Menge: 1539000 Kilometer
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
• Linie 735: Heidelberg - Neckargemünd - Schönau – Heiligkreuzsteinach • Linie 736: Schulverkehr Kleingemünd - Neckargemünd • Linie 737: Wiesenbach - Reilsheim - Gauangelloch – Gaiberg • Linie 743: Meckesheim - Mönchzell - Lobenfeld - Waldwimmersbach • Linie 744: Schulverkehr Lobenfeld – Waldwimmersbach • Linie 746: Schulverkehr Neckargemünd GHS • Linie 748: Neckargemünd – Elsenztal – Meckesheim (– Lobbach/Zuzenhausen) • Linie 752: Heidelberg - Neckargemünd - Dilsberg - Mückenloch • Linie 753: Mückenloch - Dilsberg - Neckargemünd – Kleingemünd • Linie 754: Heidelberg - Neckargemünd - Waldwimmersbach - Schönbrunn • Linie 755: Heidelberg - Neckargemünd - Waldhilsbach - Bammental (-Sinsheim) • Linie 817: Grein - Darsberg - Neckarsteinach
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter:https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023- satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr- Tarift_MindLohnGBWrahmen. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg (LTMG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle. Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über ihre Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Nicht registrierte Bieter können Fragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Durchführung von ÖPNV im Rhein-Neckar-Kreis im Rahmen des Linienbündels Neckargemünd
Stadt: Rhein-Neckar-Kreis
Heidelberg
Kreis Bergstraße
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-13 📅
Datum des Endes: 2036-12-13 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Folgeausschreibung des Linienbündels in 10 Jahren geplant
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Im Leistungsbaustein B wird die anteilige Umstellung des Fuhrparks (ca. 1/3 der Fahrzeugflotte) auf emissionsfreie Fahrzeuge ausgeschrieben. Im Leistungsbaustein A1 wird ein an die ab 2028 geplante Neuordnung der S-Bahn Rhein-Neckar angepasstes Betriebskonzept ausgeschrieben.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis- und Qualitätswertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg sowie die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
Mehr anzeigen
Rechtsgrundlage:
vgv - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB für das Linienbündel Neckargemünd
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-09 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 83 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-09 10:15:00 📅
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die VRN Vergabestelle behält sich gemäß §56 Absatz 2 VgV (Nachforderungsrecht) das Recht vor, unzureichende Unterlagen nachzufordern.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.1 Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 5.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 b) Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist).
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 c) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungs-summe. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt 6
Mehr anzeigen
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 d) Vorlage einer Bankauskunft, mit der seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf ausreichend verfügbare Finanzmittel bestätigt werden, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.
Mehr anzeigen
Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.3 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in vorstehender Ziffer 14.2 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit einen Verfügbarkeitsnachweis einreicht, z.B. über eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß Formblatt 4. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Aufgabenträgers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen, etwa im Rahmen des Formblatts 4. Die vorgenannten Verpflichtungen des Dritten darf für die Dauer des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages ohne Einverständnis des Aufgabenträgers nicht aufgelöst / wider-rufen werden können.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.1 Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. 15.2 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (Eignungsleihe), so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in verlangten Nachweisen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit der Angebotsabgabe– etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten gem. Formblatt 4 nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages nicht ohne Zustimmung des Aufgabenträgers aufgelöst / widerrufen werden können. 15.3 Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit der Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.4 Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen: a) Bescheinigung der Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar.
Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.4 b) Kopie einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. – bei ausländischen Bietern – eine Kopie einer EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009).
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.4 c) Referenzen über durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV zwischen dem 01.01.2020 und dem Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote, Formblatt 7. Mindestanforderung: Mindestens 1 Referenz über die Erbringung von ÖPNV-Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr im Zeitraum von mind. 5 Jahren entweder als Konzessionsnehmer oder als Subunternehmer im Linienverkehr.
Mehr anzeigen
Angebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Er-klärungen vorzulegen: a) Angaben zur Person des Bieters, Formblatt 1a bzw. bei einer Bietergemeinschaft Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1b
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw.
Erklärungen vorzulegen: b) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der Angebotsabgabe).
Erklärungen vorzulegen: c) Eigenerklärung gemäß Formblatt 2 „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen“ als Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen • Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 8). • Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. • Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. • Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen.
Erklärungen vorzulegen: d) Eigenerklärung des Bieters zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 3
Erklärungen vorzulegen: e) Im Falle einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten, Muster bereitgestellt als Formblatt 4
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 15 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 123 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
§ 123 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
§ 123 Absatz 1 Ziffer 6,7,8 und 9 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
§ 123 Absatz 1 Ziffer 10 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
§ 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
§ 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
§ 124 Absatz 1 Ziffer 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
§ 124 Absatz 1 Ziffer 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
§ 124 Absatz 1 Ziffer 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
§ 124 Absatz 1 Ziffer 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
§ 124 Absatz 1 Ziffer 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
§ 124 Absatz 1 Ziffer 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
§ 124 Absatz 1 Ziffer 8 und 9 GWB (fakultative Ausschlussgründe)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00011998
Postanschrift: B 1, 3-5
Postleitzahl: 68159
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@vrn.de 📧
Telefon: 0 62 1107 700 📞
URL: https://www.vrn.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergaben.vrn.de/E22524786 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E22524786 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr.:DE811469974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 07219268730 📞
URL: https://rpk.baden-wuerttemberg.de/abt1/referat-15-vergabekammer/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00011998
Postanschrift: B 1, 3-5
Postleitzahl: 68159
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
E-Mail: info@vrn.de 📧
Telefon: 0 62 1107 700 📞
URL: https://www.vrn.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung er Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 020-065295 (2026-01-27)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕