Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende
Eigenerklärung durch Unterschrift / digitaler
Signatur in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben. Er erklärt, dass
er die deutschen Gesetze einhält.
abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und
Geschäftsbedingungen
nicht zum Bestandteil des Vertrages werden. Hiervon ausgenommen sind
die bei
Auftragserteilung gültigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die der
Auftragnehmer
gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage B1) übermittelt.
dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und mit
anderen
Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die
Gewährung von
Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des
Angebotes getroffen werden.
er die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als
alleinverbindlich anerkennt.
er mit der Speicherung und Verarbeitung der von uns mitgeteilten
personenbezogenen
Daten für das Vergabeverfahren einverstanden ist.
keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen ihn als Bieter
vorliegen und eine
solche Eintragung auch nicht droht.
die Haftungssummen gem. Ziffer 6.2.1 der Bewerbungsbedingungen
(Anlage A1) pro
Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die
Deckungssummen wiederhergestellt werden.
dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und
Abs. 3
i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs.3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht
vorliegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung
einen aktuellen
Gewerbezentralregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde einer
zuständigen
Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, welche zum Zeitpunkt der
Einreichung nicht älter als 3 Monate ist, vorlegen zu lassen. Sofern der
Auszug nicht auf Verlangen
vorgelegt wird,kann das BAS den geforderten Auszug eigenständig beim
Bundesamt für Justiz abfragen. Der
Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden (erst nach sperater
Aufforderung).
Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den
Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben
sollen.
Darüber hinaus wird das BAS einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister
einholen.