Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen der in der Anlage 2 (Abholstellenübersicht) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 3 Nr. 14, 15 lit. b) PostG. Die zu erbringenden Paketdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von: a) nationalen Paketen bis maximal 31,5 kg, sowie Sperrgut b) internationalen Paketen (innerhalb und außerhalb der EU) bis maximal 30 kg, sowie Sperrgut Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Pakete Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-20.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Rahmenvereinbarungen betreffend die Erbringung von Paketpostbeförderung für die Gerichte und Justizbehörden in Sachsen-Anhalt.
Referenznummer: 142 E -ZBS- R 09/2025
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen der in der Anlage 2...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen der in der Anlage 2 (Abholstellenübersicht) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 3 Nr. 14, 15 lit. b) PostG. Die zu erbringenden Paketdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von:
a) nationalen Paketen bis maximal 31,5 kg, sowie Sperrgut
b) internationalen Paketen (innerhalb und außerhalb der EU) bis maximal 30 kg, sowie Sperrgut
Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Pakete Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Paketpostdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen der in der Anlage 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen der in der Anlage 2 (Abholstellenübersicht) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 3 Nr. 14, 15 lit. b) PostG.
Die zu erbringenden Paketdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von:
a) nationalen Paketen bis maximal 31,5 kg, sowie Sperrgut
b) internationalen Paketen (innerhalb und außerhalb der EU) bis maximal 30 kg, sowie Sperrgut
Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Pakete Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen.
Das Los 1 betrifft sämtliche Paketsendungen der Gerichte und Justizbehörden Sachsen-Anhalts in den Leitregionen 29 und 39.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Paketzustellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postbeförderung auf der Straße📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Paketbeförderung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postversand📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Auftraggeber (im Folgenden AG) ist das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Präsidenten des Landgerichts Magdeburg, Halberstädter Str. 8, 39112...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Auftraggeber (im Folgenden AG) ist das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Präsidenten des Landgerichts Magdeburg, Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg. Der AG ist für die Rahmenvereinbarungen Vertragspartner des Auftragnehmers (im Folgenden AN).
Bezugsberechtigt aus den Rahmenvereinbarungen sind die in der Anlage 2 des Vertrages aufgeführten Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, die nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die entsprechende Leistung abrufen.
Die Justizlandschaft in Sachsen-Anhalt gliedert sich in:
• das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Magdeburg,
• das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau,
• das Oberlandesgericht Naumburg,
• vier Landgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal,
• 25 Amtsgerichte mit insgesamt drei Zweigstellen,
• das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg,
• zwei Verwaltungsgerichte in Halle (Saale) und Magdeburg,
• das Landessozialgericht in Halle (Saale),
• drei Sozialgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg,
• das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale),
• vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal,
• das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau,
• die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg,
• vier Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) mit einer Zweigstelle in Naumburg, Magdeburg mit einer Zweigstelle in Halberstadt und der Hansestadt Stendal,
• drei Justizvollzugsanstalten in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt,
• die Jugendanstalt in Schkopau OT Raßnitz,
• die Jugendarrestanstalt in Halle (Saale),
• den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen in Schkopau OT Raßnitz und
• den Sozialen Dienst der Justiz mit seinen sechs Dienststellen in Dessau-Roßlau mit einer Nebenstelle in Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt, Halle (Saale), Magdeburg mit einer Nebenstelle in Staßfurt, Naumburg mit zwei Nebenstellen in Merseburg und Sangerhausen und der Hansestadt Stendal.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Dienststellen kommen.
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Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenverträge werden für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027 geschlossen. Im Anschluss bestehen mehrmalige einseitige Verlängerungsoptionen...”
Beschreibung der Optionen
Die Rahmenverträge werden für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027 geschlossen. Im Anschluss bestehen mehrmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit jeweils eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt
a) bis zum 31.03.2027 für das Optionsjahr 2027/2028,
b) bis zum 31.03.2028 für das Optionsjahr 2028/2029,
c) bis zum 31.03.2029 für das Optionsjahr 2029/2030
die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen.
Die Rahmenvereinbarung endet automatisch mit Ausschöpfung der Höchstmenge, spätestens jedoch zum 30.06.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die ersten sechs Monate ab Leistungsbeginn gelten als Probezeit. Während der Probezeit werden die auszuführenden Briefdienstleistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen.
Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten.
Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 500
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistikkonzept - Schutz der Sendungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistikkonzept - Subunternehmer Hauptzustellgebiet
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistikkonzept - Lückenlose Sendungsverfolgung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistikkonzept - Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, Versandspitzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungskonzept - Überwachung der Qualität durch den Auftragnehmer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungskonzept - Aus- und Fortbildung der einzusetzenden Mitarbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungskonzept - Beschwerde- und Reklamationsmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 85
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen der in der Anlage 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen der in der Anlage 2 (Abholstellenübersicht) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 3 Nr. 14, 15 lit. b) PostG.
Die zu erbringenden Paketdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von:
a) nationalen Paketen bis maximal 31,5 kg, sowie Sperrgut
b) internationalen Paketen (innerhalb und außerhalb der EU) bis maximal 30 kg, sowie Sperrgut
Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Pakete Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen.
Das Los 2 betrifft sämtliche Paketsendungen der Gerichte und Justizbehörden Sachsen-Anhalts in den Leitregionen 06 und 38.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-02 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) oder Gewerbean-/bzw. -ummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) oder Gewerbean-/bzw. -ummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in das Anbieterverzeichnis gem. § 4 PostG oder gleichwertig i.S.d. § 112 PostG”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme in angemessener Höhe”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anzugeben ist der Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre gesamt und bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (hier: Paketpostbeförderung)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die Beschäftigung auszeichend qualifizierten Personals, sowie die Angabe der Beschäftigenzahl der letzten drei Jahre (jährlich im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Beschäftigung auszeichend qualifizierten Personals, sowie die Angabe der Beschäftigenzahl der letzten drei Jahre (jährlich im Durchschnitt) bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Paketpostbeförderung)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien/Maschinen u.ä.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe
o der Leistungsart,
o des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber und Ansprechperson mit Tel.-Nr.),
o der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Teil einer Bietergemeinschaft),
o des Ausführungsortes,
o der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen pro Jahr (Paketsendungsmenge p.a. in Stück),
o des Auftragswertes (pro Jahr) und,
o des Leistungszeitraums.
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Sendungsvolumen) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
Durch die Bekanntgabe der Ansprechperson beim Auftraggeber stimmt der Auftragnehmer zu, dass der Auftraggeber mit der Ansprechperson Kontakt aufnimmt und die Ansprechperson über die Auftragsabwicklung Auskunft erteilt.
In folgenden Aufträgen war eine Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vereinbart. Mehrere kleine Aufträge können als eine Referenz zusammengefasst werden.
“(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend...”
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 20.02.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten.
(4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen.
(5) Die Bieter haben ferner die Erklärungzur Umsetzung des SaubFahrzeug-BeschG (Anlage 6) einzureichen. Die Erklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots
vorgelegt wird, wird der AG von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Frist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Die Erklärung ist einzureichen, soweit Leistungsbestandteile, welche den Erklärungsinhalt betreffen, nicht von der Deutsche Post AG übernommen werden. Soweit erklärungsrelevante Leistungsbestandteile von der Deutsche Post AG übernommen werden, ist diese Erklärung nicht einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 03455141536📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Nationale Registrierungsnummer: 15-1304-49
Postanschrift: Halberstädter Straße 8
Postleitzahl: 39112
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zbs@justiz.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 015-047851 (2026-01-20)