Auftragsbekanntmachung (2026-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren 72219 SKU36 Luxemburger Str.
Referenznummer: SWH-2025-11-032
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistung für einen neuen Stauraumkanal mit untenliegender Entlastung (SKU).”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Planungsleistung für einen neuen Stauraumkanal mit untenliegender Entlastung (SKU).
Das Vorhaben befindet sich im...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planungsleistung für einen neuen Stauraumkanal mit untenliegender Entlastung (SKU).
Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Luxemburger Straße zwischen den Straßen Jägerpfad und Kölnstraße.
Die Maßnahme soll der Entlastung des Kanalnetzes der Stadtwerke Hürth dienen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-16 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“B05 gemäß Übersicht.xls (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Liste der eingesetzten Personen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine Losaufteilung vorgesehen”
“#Bekanntmachungs-ID: CXT2YYMYTZ30ASCM#
Beachten Sie die Hinweise zur Einlegung von Rechtsbehelfen nachstehend.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 02211470📞
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Stadtwerke Hürth AöR weist auf die besonderen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Stadtwerke Hürth AöR weist auf die besonderen Vorschriften des deutschen Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere die Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin. Es sind anzuwenden: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. weiter: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 024-082057 (2026-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 337317.41 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 396044.97 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 337317.41 💰
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptbewertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-16 📅
Titel: DÜPLAN planende & beratende Ingenieurgesellschaft mbH, 53909 Zülpich
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 396044.97 💰
Niedrigstes Angebot: 337317.41 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 337317.41 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DÜPLAN planende & beratende Ingenieurgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 24268 AG Euskirchen
Postanschrift: Neffeltalstraße 9 a
Postleitzahl: 53909
Postort: Zülpich
Region: Euskirchen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@dueplan.de📧
Telefon: +492252839340📞
Fax: +4922528393410 📠
URL: http://www.dueplan.de🌏
“#Bekanntmachungs-ID: CXT2YYMYT8V3FRYT#
Beachten Sie die Hinweise zur Einlegung von Rechtsbehelfen nachstehend.”
Quelle: OJS 2026/S 075-265594 (2026-04-16)