Auftragsbekanntmachung (2026-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren einer Rahmenvereinbarung für die Steuerberatungsleistungen für die BwFuhrparkService GmbH
Referenznummer: 26/Steuerberatung/05
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Steuerberatungsleistungen.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Steuerwesen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 532 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für den Eigenbetrieb des Unternehmens hat die BwFPS Bedarf an steuerlicher Beratung und Unterstützung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Behandlung...”
Beschreibung der Beschaffung
Für den Eigenbetrieb des Unternehmens hat die BwFPS Bedarf an steuerlicher Beratung und Unterstützung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Behandlung sämtlicher Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuerarten inklusive der erforderlichen Erklärungen zu den Steuerarten Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuer. Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Steuerberatung für die BwFPS abgeschlossen werden. Dieser beinhaltet die - steuerliche, während der Vertragsdauer permanent durchgeführte Beratung (umfasst Tätigkeiten gemäß § 21 StBVV), - steuerliche, während der Vertragsdauer permanent durchgeführte Unterstützung (umfasst Tätigkeiten gemäß §§ 23 - 31; 38 und 40 ff. StBVV) und - Erstellung von steuerlichen, während der Vertragsdauer adhoc erforderlichen gutachterlichen Stellungnahmen (umfasst Tätigkeiten gemäß § 22 StBVV) zu allen Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuerarten einschließlich Lohnsteuer.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Steuerberatung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Standort / die Niederlassung des Kernteams sollte sich bei Leistungsbeginn in räumlicher Nähe zu den Geschäftsräumen der BwFPS (Am Turm 42, 53721...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Standort / die Niederlassung des Kernteams sollte sich bei Leistungsbeginn in räumlicher Nähe zu den Geschäftsräumen der BwFPS (Am Turm 42, 53721 Siegburg) befinden, damit Abstimmungen, die einen persönlichen Austausch erfordern, kurzfristig durchgeführt werden können. Dem Angebot ist eine Auflistung mit Ort und Straße des bereits vorhandenen oder beabsichtigen Standortes / der Niederlassung des Kernteams beizufügen. Bieter, deren Standort / Niederlassung näher an den Geschäftsräumen der BwFPS liegen, erhalten eine höhere Bewertung (siehe Anlage Bewertungsmatrix).
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2030-04-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unternehmensdarstellung (Siehe Leistungs-beschreibung Ziffer 5.1)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Örtliche Nähe (Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anlage Weltweite Aufstellung (Siehe Leistungs-beschreibung Ziffer 5.3)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation und Fachkenntnis des eingesetzten Kernteams sowie theoretische sowie praktische Erfahrungen im internationalen Beratungsbereich (Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 5.4)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Langjährige Erfahrungen als Steuerberater (Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 5.4)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Berufspflichtversicherung mit der folgenden Mindestversicherungssumme gefordert. - Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 3 Mio. EUR
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mindestes eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Branche Autovermietung /...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mindestes eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Branche Autovermietung / Automotive tätig ist, eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Leasingbranche tätig ist, sowie eine Referenz von einem Unternehmen, welches im öffentlichen Bereich mit Beratungsprojekten mit internationalem Bezug anzusiedeln ist, aus den letzten drei Jahren (Beginn der Leistungserbringung) gefordert. Der Tätigkeitsbereich des Auftraggebers umfasst die Bereiche der Autovermietung / Automotive, Leasing sowie Beratungsprojekten mit internationalem Bezug. Daher verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Expertise der Bieter die vorgenannten Referenzen. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im Angebotsformular veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Eine Kombination der einzelnen Mindestanforderungen innerhalb einer konkreten Referenz ist zulässig. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe Angaben zum Informationssicherheitsmanagementsystem zu machen. Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe Angaben zum Informationssicherheitsmanagementsystem zu machen. Die Angaben erfolgen auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular. Hier erklärt der Bieter, ob sein Unternehmen gemäß DIN EN ISO27001 zertifiziert ist oder ob das Unternehmen über ein und mit der DIN EN ISO 27001 vergleichbares Informationssicherheitsmanagementsystem verfügt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe Angaben zum Kernteam zu machen. Die Angaben erfolgen auf Basis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe Angaben zum Kernteam zu machen. Die Angaben erfolgen auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular. Hier erklärt der Bieter, dass das Kernteam für die BwFuhrparkService GmbH aus mindestens zwei (2) nach § 40 des Steuerberatergesetzes (StBerG) bestellten Steuerberatern besteht.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUM5NH#
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUM5NH#
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 009-025837 (2026-01-13)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 532 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mindestes eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Branche Autovermietung /...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mindestes eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Branche Autovermietung / Automotive tätig ist, eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Leasingbranche tätig ist, sowie eine Referenz von einem Unternehmen, welches im öffentlichen Bereich mit Beratungsprojekten mit internationalem Bezug anzusiedeln ist, aus den letzten drei Jahren gefordert. Der Tätigkeitsbereich des Auftraggebers umfasst die Bereiche der Autovermietung / Automotive, Leasing sowie Beratungsprojekten mit internationalem Bezug. Daher verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Expertise der Bieter die vorgenannten Referenzen. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im Angebotsformular veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Eine Kombination der einzelnen Mindestanforderungen innerhalb einer konkreten Referenz ist zulässig. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Bekanntmachung Ziffer 5.1.9: Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen: Alt: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit...”
Text
Bekanntmachung Ziffer 5.1.9: Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen: Alt: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mindestes eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Branche Autovermietung / Automotive tätig ist, eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Leasingbranche tätig ist, sowie eine Referenz von einem Unternehmen, welches im öffentlichen Bereich mit Beratungsprojekten mit internationalem Bezug anzusiedeln ist, aus den letzten drei Jahren (Beginn der Leistungserbringung) gefordert. Der Tätigkeitsbereich des Auftraggebers umfasst die Bereiche der Autovermietung / Automotive, Leasing sowie Beratungsprojekten mit internationalem Bezug. Daher verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Expertise der Bieter die vorgenannten Referenzen. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im Angebotsformular veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Eine Kombination der einzelnen Mindestanforderungen innerhalb einer konkreten Referenz ist zulässig. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben. Neu: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mindestes eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Branche Autovermietung / Automotive tätig ist, eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Leasingbranche tätig ist, sowie eine Referenz von einem Unternehmen, welches im öffentlichen Bereich mit Beratungsprojekten mit internationalem Bezug anzusiedeln ist, aus den letzten drei Jahren gefordert. Der Tätigkeitsbereich des Auftraggebers umfasst die Bereiche der Autovermietung / Automotive, Leasing sowie Beratungsprojekten mit internationalem Bezug. Daher verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Expertise der Bieter die vorgenannten Referenzen. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im Angebotsformular veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Eine Kombination der einzelnen Mindestanforderungen innerhalb einer konkreten Referenz ist zulässig. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
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Quelle: OJS 2026/S 029-097291 (2026-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-07) Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 26/Steuerberatung/05
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-30 📅
Titel: Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Steuerberatungsleistungen.
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nationale Registrierungsnummer: DE814811803
Postanschrift: Luise-Straus-Ernst-Str. 2
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: de-kpmgausschreibung@kpmg.com📧
Telefon: 03020680📞
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMFDT#” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2026/S 068-236556 (2026-04-07)