Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. Juni 2026 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren liefert, als auch die damit verbundenen Beratungs- und administrativen Leistungen im Sinne der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erbringt. Hinweis: Der Ausschreibung liegt § 1 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom 14. Nov.1980 i.d.g.F. zu Grunde, wonach die Preisspannen und Preise der Apotheken bei einer Abgabe an Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ausgenommen sind. Die Vertragsapotheke versorgt die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein ab dem 01.06.2026 mit folgenden Leistungen: 1. apothekenpflichtige, u.a.rezeptpflichtige Arzneimittel 2. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel 3. apothekenübliche Waren (u. a. ärztliches Verbrauchsmaterial und Medizinprodukte) 4. pharmazeutische Beratung 5. administrative Leistungen. Die Vertragsapotheke liefert den gesamten Bedarf der Justizvollzugseinrichtungen an Arzneimitteln. Die Abnahme einer bestimmten Warenmenge wird nicht vereinbart. In begründeten Fällen können ärztliches Verbrauchsmaterial, Medizinprodukte und andere apothekenübliche Waren seitens der Justizvollzugseinrichtungen über andere Stellen bezogen werden. Bei den zu versorgenden JVAen handelt es sich um die folgenden Einrichtungen: JVA Flensburg, JVA Itzehoe, JVA Kiel inkl. Außenstelle der JVA Kiel in Neumünster, JVA Lübeck, JVA Neumünster, Jugendarrestanstalt Moltsfelde in Neumünster, JA Schleswig. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung liegt bei 6.000.000,00 € netto für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-27.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes SH mit Arzneimitteln
Referenznummer: ZV-L2-26-0062000-412 .08
Kurze Beschreibung:
“Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. Juni 2026 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren...”
Kurze Beschreibung
Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. Juni 2026 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren liefert, als auch die damit verbundenen Beratungs- und administrativen Leistungen im Sinne der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erbringt.
Hinweis:
Der Ausschreibung liegt § 1 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom 14. Nov.1980 i.d.g.F. zu Grunde, wonach die Preisspannen und Preise der Apotheken bei einer Abgabe an Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ausgenommen sind.
Die Vertragsapotheke versorgt die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein ab dem 01.06.2026 mit folgenden Leistungen:
1. apothekenpflichtige, u.a.rezeptpflichtige Arzneimittel
2. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel
3. apothekenübliche Waren (u. a. ärztliches Verbrauchsmaterial und Medizinprodukte)
4. pharmazeutische Beratung
5. administrative Leistungen.
Die Vertragsapotheke liefert den gesamten Bedarf der Justizvollzugseinrichtungen an Arzneimitteln.
Die Abnahme einer bestimmten Warenmenge wird nicht vereinbart. In begründeten
Fällen können ärztliches Verbrauchsmaterial, Medizinprodukte und andere apothekenübliche
Waren seitens der Justizvollzugseinrichtungen über andere Stellen bezogen werden.
Bei den zu versorgenden JVAen handelt es sich um die folgenden Einrichtungen:
JVA Flensburg,
JVA Itzehoe,
JVA Kiel inkl. Außenstelle der JVA Kiel in Neumünster,
JVA Lübeck,
JVA Neumünster,
Jugendarrestanstalt Moltsfelde in Neumünster,
JA Schleswig.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung liegt bei 6.000.000,00 € netto für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. Juni 2026 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. Juni 2026 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren liefert, als auch die damit verbundenen Beratungs- und administrativen Leistungen im Sinne der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erbringt.
Hinweis:
Der Ausschreibung liegt § 1 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom 14. Nov.1980 i.d.g.F. zu Grunde, wonach die Preisspannen und Preise der Apotheken bei einer Abgabe an Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ausgenommen sind.
Die Vertragsapotheke versorgt die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein ab dem 01.06.2026 mit folgenden Leistungen:
1. apothekenpflichtige, u.a.rezeptpflichtige Arzneimittel
2. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel
3. apothekenübliche Waren (u. a. ärztliches Verbrauchsmaterial und Medizinprodukte)
4. pharmazeutische Beratung
5. administrative Leistungen.
Die Vertragsapotheke liefert den gesamten Bedarf der Justizvollzugseinrichtungen an Arzneimitteln.
Die Abnahme einer bestimmten Warenmenge wird nicht vereinbart. In begründeten
Fällen können ärztliches Verbrauchsmaterial, Medizinprodukte und andere apothekenübliche
Waren seitens der Justizvollzugseinrichtungen über andere Stellen bezogen werden.
Bei den zu versorgenden JVAen handelt es sich um die folgenden Einrichtungen:
JVA Flensburg,
JVA Itzehoe,
JVA Kiel inkl. Außenstelle der JVA Kiel in Neumünster,
JVA Lübeck,
JVA Neumünster,
Jugendarrestanstalt Moltsfelde in Neumünster,
JA Schleswig.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung liegt bei 6.000.000,00 € netto für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort Schleswig-Holstein, hier: Flensburg, Lübeck, Itzehoe, Neumünster, Kiel, Schleswig” Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag beginnt am 01.06.2026 und endet am 31.05.2028.
Wird nicht sechs Monate vor Vertragsende seitens des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG)...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag beginnt am 01.06.2026 und endet am 31.05.2028.
Wird nicht sechs Monate vor Vertragsende seitens des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG) oder der Vertragsapotheke der Vertrag gekündigt, verlängert sich dieser jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Vertragsdauer von vier Jahren (maximal bis zum 31.05.2030).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Angaben zur Erbringung der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-13 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-16 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 79
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“6. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
6. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“7. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
7. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende
Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“8. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Versandapotheke),...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
8. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Versandapotheke), jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre (2023-2025) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“9. Nachweis (Formblatt) über Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren
(2023-2025) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
9. Nachweis (Formblatt) über Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren
(2023-2025) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (Belieferung
insbesondere öffentlicher Auftraggeber mit vergleichbaren jährlichen Auftragswerten), der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“10. Nachweis der Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln in der Bundesrepublik Deutschland nach § 11 a des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz ApoG).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
10. Nachweis der Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln in der Bundesrepublik Deutschland nach § 11 a des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz ApoG).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“11. Benennung und berufliche Qualifikation der Projektleiterin bzw. des Projektleiters.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“12. Eigenerklärung über die Qualifikation des mit der Durchführung des Auftrags
verantwortlichen und benannten Personals.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)”
“Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge,...”
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattformwww.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die
Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
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2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift,
Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal,
Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse,
Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung auf max. 4 DIN A4 Seiten).
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3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen
Eintragungen enthält.
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4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der
EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
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5. Eigenerklärung, dass der bei Auftragserteilung zu schließende gesonderte Vertrag anerkannt wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 019-062327 (2026-01-27)