Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport, ggf. Sortierung und die Vermarktung des kommunalen Anteils an Papier, Pappe und Kartonagen sowie des Anteils an lizenzierten Verkaufsverpackungen (sofern keine physische Übergabe an die Systembetreiber erfolgt).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von PPK aus der Hansestadt Lübeck
Referenznummer: EBL 2026
Kurze Beschreibung:
“Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport, ggf. Sortierung und die Vermarktung des kommunalen Anteils an Papier, Pappe und Kartonagen...”
Kurze Beschreibung
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport, ggf. Sortierung und die Vermarktung des kommunalen Anteils an Papier, Pappe und Kartonagen sowie des Anteils an lizenzierten Verkaufsverpackungen (sofern keine physische Übergabe an die Systembetreiber erfolgt).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem Los. Der Auftraggeber führt die Einsammlung und Erfassung von Papier, Pappe, Kartonagen mit eigenem Personal...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem Los. Der Auftraggeber führt die Einsammlung und Erfassung von Papier, Pappe, Kartonagen mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen durch. Die Einsammlung und Erfassung erfolgt - im Holsystem (mittels MGB Zweirad- und Vierradbehälter) und - im Bringsystem (mittels Depotcontainer und an Wertstoffhöfen). Der Betrieb der Übergabestelle sowie das Verpressen der Mengen erfolgen derzeit durch die Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (kurz: EZL) einem Tochterunternehmen der Entsorgungsbetriebe Lübeck / Hansestadt Lübeck. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport, ggf. Sortierung und die Vermarktung des kommunalen Anteils an Papier, Pappe und Kartonagen sowie des Anteils an lizenzierten Verkaufsverpackungen (sofern keine physische Übergabe an die Systembetreiber erfolgt).
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Zusätzliche Informationen:
“Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber bei Vertragsschluss in schriftlicher...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber bei Vertragsschluss in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers ist für die Angebotswertung eine Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer vorzulegen, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer 8 dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach 5.1.9 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach 5.1.9 entsprechend. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-21 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 101
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über mindestens eine Referenz für den Transport und die Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen mit einer Leistungsmenge von mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz für den Transport und die Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.500 Mg innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Tätigkeit "Befördern" von mindestens einer Abfallart vorliegt. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Übernahme, Transport und Verwertung von PPK)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Übernahme, Transport und Verwertung von PPK) vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie einer Umweltschadensversicherung -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie einer Umweltschadensversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 1,0 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall. - Eine Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 1,0 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall. - Eine Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJM0PQ#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: T: 0431 9884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: 0431 988-4542📞
Fax: 0431 988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: T: 0431 9884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: 0431 988-4542📞
Fax: 0431 988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 053-182573 (2026-03-13)