Waldachtal - Klärschlammverwertung KA Vörbach

Zweckverband Abwasserbeseitigung Oberes Waldachtal

Abtransport und thermische Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Vörbach

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-10-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Waldachtal - Klärschlammverwertung KA Vörbach
Referenznummer: E58498631
Kurze Beschreibung: Abtransport und thermische Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Vörbach
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport 📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2783
Titel: Abtransport und thermische Verwertung des Klärschlammes KA Vörbach
Beschreibung der Beschaffung:
Abtransport und thermische Verwertung von rd. 1.000 t/a mechanisch entwässertem Klärschlamm (MEKS)
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung 📦
Postanschrift: Kläranlage Vörbach 1
Postleitzahl: 72178
Stadt: Waldachtal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Freudenstadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-03 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-03 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-11-03 14:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Nachweise oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung ist in der Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Abwasserbeseitigung Oberes Waldachtal
Nationale Registrierungsnummer: 08237054-A
Postanschrift: Zweckverband Abwasserbeseitigung Oberes Waldachtal
Postleitzahl: 72285
Postort: Pfalzgrafenweiler
Region: Freudenstadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rauser@zva-ow.de 📧
Telefon: 07445 2744 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E58498631 🌏
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Aspekte des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721 926-8730 📞
Fax: +49 721 926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 192-685413 (2026-10-01)