Auftragsbekanntmachung (2026-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wand- und Bodenbeschichtungsarbeiten - Neubau Geb.32 - Sanierung KEA
Referenznummer: 2025/0163
Kurze Beschreibung:
“Wand- & Bodenbeschichtungsarbeiten Neubau Geb.32- Sanierung KEA”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Rat der Stadt Hemer hat im März 2023 beschlossen, die im Stadtteil Deilinghofen auf einem städtischen
Grundstück befindliche kommunale Erstaufnahme...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Rat der Stadt Hemer hat im März 2023 beschlossen, die im Stadtteil Deilinghofen auf einem städtischen
Grundstück befindliche kommunale Erstaufnahme Einrichtung (KEA) für Geflüchtete auf unbestimmte Zeit
weiterzuführen. Ziel ist es, dauerhaft 250 Plätze zur Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen zur
Verfügung zu stellen. (siehe Sitzungsvorlage / Protokoll Ratssitzung vom 20.06.2023)
Um dies zu gewährleisten, muss der Gebäudebestand einer ehemaligen britischen Militäreinrichtung aus den 1950-
er Jahren grundlegend saniert und ertüchtigt werden, sofern er weiterhin und mindestens mittelfristig als
Erstaufnahmeeinrichtung genutzt werden soll. Angestrebt wird eine nachhaltige Lösung, die eine weitere
Nutzungsdauer von bis zu ca. 20 Jahren ermöglichen soll.
Aufgrund vorliegender Untersuchungen kann davon ausgegangen werden, dass die bestehenden Gebäude
grundsätzlich schadstoffbelastet sind. Im Zuge einer Schadstoffsanierung wird das Gebäude 32 daher bis auf die
Bodenplatte zurück gebaut werden.
Aufbauend auf diesem Bestand wird anschließend eine neuen Holzbaukonstruktion errichtet, die Grundfläche neu
organisiert und zeitgemäße Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen.
Sämtliche technische Anlagen und Installationen werden in diesem Zusammenhang ebenso ersetzt werden, wie
Dach, Fenster und Fassade sowie der Ausbau und die Oberflächen.
Im Zuge dieser Sanierung sind auch Beschichtungsarbeiten an Wänden und Böden durchzuführen.
Dies sind im
einzelnen:
ca. 390 m2 PUR-Flüssigharz- Bodenbeschichtung Wohnbereiche
ca. 90 m2 PUR-Flüssigharz- Bodenbeschichtung Nassbereiche inkl. Abdichtung
ca. 290 m2 PUR-Flüssigharz Wandbeschichtung Nassbereiche inkl. Abdichtung
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Oberflächenbeschichtungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Märkischer Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-16 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-16 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hemer -Submissionsstelle - Zi.609
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Wir bitten darum, auf die Teilnahme am Öffnungstermin möglichst zu verzichten.
Über Ihr Unternehmenskonto auf dem Vergabemarktplatz NRW erhalten Sie eine...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Wir bitten darum, auf die Teilnahme am Öffnungstermin möglichst zu verzichten.
Über Ihr Unternehmenskonto auf dem Vergabemarktplatz NRW erhalten Sie eine schriftliche Information über die Ergebnisse.
Bei besonderem Interesse an der persönlichen Teilnahme melden Sie sich bitte vorab an.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Handelsregister- / Berufsregistereintragung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister bzw. Berufsregister”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“siehe Anlage 214 Besondere Vertragsbedingungen:
4.)Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B):
Sicherheit für die Vertragserfüllung in...”
Geforderte Kautionen und Garantien
siehe Anlage 214 Besondere Vertragsbedingungen:
4.)Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B):
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
5.) Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
6.) Bürgschaften (§ 17 VOB/B):
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des
Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft"
- die Mängelansprüche das Formblatt "Mängelansprüchebürgschaft"
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen
gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt
"Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft".
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Anlage 214 Besondere Vertragsbedingungen:
3.)Zahlung (§ 16 VOB/B):
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
siehe Anlage 214 Besondere Vertragsbedingungen:
3.)Zahlung (§ 16 VOB/B):
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für
die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des
Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe auch Ausschreibungsunterlagen:
- 163-25_214 Besondere Vertragsbedingungen
- 163-25_weitere BVB Anlage 214 S.2.1.
Die Stadt Hemer hat bei der...”
Die Stadt Hemer hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns.
Hierzu wird die Stadt Hemer Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YDYYTZWT4K5W#
Die Urkalkulation ist spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung dem AG in einem verschlossenen...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YDYYTZWT4K5W#
Die Urkalkulation ist spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung dem AG in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 030-102955 (2026-02-11)