Warenannahme
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Warenannahme
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-09.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-02-09 | Auftragsbekanntmachung |
| 2026-05-18 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2026-02-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Warenannahme
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Warenannahme
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Vergütung nach Tarifvertrag Sicherheitsdienstleistung Lohngruppe 1 ab 01.01.2026
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postanschrift: Frauentorgraben 49
Postleitzahl: 90443
Stadt: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 72 Monate
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: ca. 6 Jahre
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-19 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-11 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de 📧
Telefon: +49 89 📞
Fax: +49 89 📠
URL: https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRGYT30VEM4X/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRGYT30VEM4X 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRGYT30VEM4X 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 028-096363 (2026-02-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Warenannahme
Referenznummer:
2026-01#1370
Kurze Beschreibung: Warenannahme
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
2026-01#1370
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Warenannahme soll durch einen Mitarbeitenden externes Dienstleistungsunternehmen erfolgen. Einsatzzeiten sind werktags Montag, Dienstag und Mittwoch von 06:45 Uhr bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 06:45 Uhr - 17:30 Uhr und Freitag von 06:45 Uhr - 15:00 Uhr.
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#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste
📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Vergütung nach Tarifvertrag Sicherheitsdienstleistung Lohngruppe 1 ab 01.01.2026
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postanschrift: Frauentorgraben 49
Postleitzahl: 90443
Stadt: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 72 Monate
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: ca. 6 Jahre
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-19 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-11 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die geforderten Eignungsnachweise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, innerhalb der Frist zur Abgabe des Angebots abzugeben. Die Auftraggeberin kann die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korri-gieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu ver-vollständigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise be-steht nicht. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht (unter Berücksichtigung einer eventuel-len Nachfristsetzung) erbrachte Nachweis führt zum Ausschluss des Angebots.
Eine abschließende Liste mit sämtlichen von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Nachweisen und Erklärungen findet sich in Anlage 12.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Versicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis (Anlage A 9) einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
(nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den
Versicherungsfall sind folgende Mindestdeckungssummen pro Schadensfall:
Personenschäden 5.000.000 EURO
Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1.000.000 EURO
Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden 1 Mio. EUR
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Eigenerklärung zur Eignung
Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2) einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung zu Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen/Unterauftragnehmer benennt, muss die Eigenerklärung zu Eignung auch für die Drittunternehmen/Unterauftragnehmer eingereicht werden.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Es liegt kein Ausschlussgrund nach
- § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
- § 98c des Aufenthaltsgesetzes,
- § 19 des Mindestlohngesetzes und
- § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
vor.
Wettbewerbsregister
Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister
nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter
auf Anforderung durch die Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug
(nicht älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten
Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen
im Gewerbezentralregister sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen/Unterauftragnehmer benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen/Unterauftragnehmer eingereicht werden.
- siehe Anlage Teil A_B XI. 1. b)
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Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten…
… verurteilt:
§ 123 GWB iVm.
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… verurteilt:
§ 123 GWB iVm.
- § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… verurteilt:
§ 123 GWB iVm.
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… verurteilt:
§ 123 GWB iVm.
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,.
Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… verurteilt:
§ 123 GWB iVm.
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
- §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… verurteilt:
§ 123 GWB iVm.
- §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
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Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet,…
… weil
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… weil
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… weil
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… weil
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… weil
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… weil
- das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… weil
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… weil
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… weil
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… weil
- das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen
(a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
(b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
(c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Nationale Registrierungsnummer:
DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de 📧
Telefon: +49 89 📞
Fax: +49 89 📠
URL: https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRGYT30VEM4X/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRGYT30VEM4X 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRGYT30VEM4X 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRGYT30VEM4X#
Bietergemeinschaft - Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern und diese auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese durch unverzügliche Rückfragen bei der Auftraggeberin aufzuklären. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme bei der Erstellung des Angebots, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Die Bieter werden gebeten, Fragen an die Vergabestelleausschließlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung zu stellen. Hierzu ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens auf www.dtvp.de erforderlich. Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Soweit die Fragen auf die Identität oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Fragenstellers schließen lassen, werden die Bieter gebeten, ihre Fragen entsprechend zu anonymisieren. Auf der Internetseitewww.dtvp.de werden im Kommunikationsbereich zu dieser Ausschreibung zeitnah Antwortlisten erstellt, die die Bieter ohne Registrierung einsehen können und die sie dort selbstständig herunterladen müssen. Es obliegt den Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. Bieter, die sich bei Abruf dieser Vergabeunterlagen registriert haben, werden per E-Mail benachrichtigt, wenn abrufbare Informationen vorhanden sind.
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammerstellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
t:022894990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen
Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies
gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon
müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK
Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers
mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen
einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer
stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 und § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 028-096363 (2026-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 0.01 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 0.01 💰
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00000000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkleidung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00000000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00000000
Verfahren
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-28 📅
Titel: SDN Protection AG, 90471 Nürnberg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 0.01 💰
Niedrigstes Angebot: 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SDN Protection AG
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Breslauer Str. 396
Postleitzahl: 90471
Postort: Nürnberg
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mueller@sdn-sicherheitsdienst.de 📧
Telefon: +4991147766160 📞
URL: http://www.sdn-sicherheitsdienst.de 🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 095-340896 (2026-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 0.01 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 0.01 💰
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00000000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkleidung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00000000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00000000
Verfahren
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-28 📅
Titel: SDN Protection AG, 90471 Nürnberg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 0.01 💰
Niedrigstes Angebot: 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
5 - 568697
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SDN Protection AG
Nationale Registrierungsnummer:
HRB41211 Nürnberg
Postanschrift: Breslauer Str. 396
Postleitzahl: 90471
Postort: Nürnberg
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mueller@sdn-sicherheitsdienst.de 📧
Telefon: +4991147766160 📞
URL: http://www.sdn-sicherheitsdienst.de 🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRGYTV37SQUY#
Bietergemeinschaft - Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern und diese auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese durch unverzügliche Rückfragen bei der Auftraggeberin aufzuklären. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme bei der Erstellung des Angebots, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Die Bieter werden gebeten, Fragen an die Vergabestelleausschließlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung zu stellen. Hierzu ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens auf www.dtvp.de erforderlich. Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Soweit die Fragen auf die Identität oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Fragenstellers schließen lassen, werden die Bieter gebeten, ihre Fragen entsprechend zu anonymisieren. Auf der Internetseitewww.dtvp.de werden im Kommunikationsbereich zu dieser Ausschreibung zeitnah Antwortlisten erstellt, die die Bieter ohne Registrierung einsehen können und die sie dort selbstständig herunterladen müssen. Es obliegt den Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. Bieter, die sich bei Abruf dieser Vergabeunterlagen registriert haben, werden per E-Mail benachrichtigt, wenn abrufbare Informationen vorhanden sind.
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammerstellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 095-340896 (2026-05-18)
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