Auftragsbekanntmachung (2026-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung, Inspektion und Reinigung von Fahrgastunterständen im Rheinbahnstreckennetz
Kurze Beschreibung:
“Wartungs-, Inspektions- und Reinigungsleistungen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wartungs-, Inspektions- und Reinigungsleistungen”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartehäuschen an Bushaltestellen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Reparatur- und Wartungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Inspektionen📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Details zur Ausgestaltung der Option ergeben sich aus den §§ 4.7 und 6.6 des Vertrags.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-28 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-28 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 125
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in
dem das Unternehmen ansässig...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in
dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf
andere Weise.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ich erkläre, dass aktuell bereits eine gültige, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ich erkläre, dass aktuell bereits eine gültige, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2,5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall besteht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 1,5 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ich erkläre, dass unser Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils über mindestens 15 Vollzeitäquivalente (FTE) verfügt hat....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ich erkläre, dass unser Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils über mindestens 15 Vollzeitäquivalente (FTE) verfügt hat. (Mindestanforderung M)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist in Summe mindestens ein Referenzauftrag aus den letzten drei Jahren (Stichtag ist der Submissionstermin) (Mindestbedingung M) einzureichen, der mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist in Summe mindestens ein Referenzauftrag aus den letzten drei Jahren (Stichtag ist der Submissionstermin) (Mindestbedingung M) einzureichen, der mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar ist und der zugleich die folgenden Kriterien a) bis c) (Mindestkriterien M) erfüllt:
a) Durchführung von Reinigungsleistungen im öffentlichen Raum, wie z. B. in öffentlichen Verkehrseinrichtungen (gemeint sind hier insbesondere Haltestellen, Bahnsteige, Bahnhöfe, Verkehrsstationen, Gleis- und Straßenanlagen, Aufzüge, Treppenanlagen, Wartebereiche, Zugangs- und Verbindungswege, einschließlich der zugehörigen technischen, sicherheitsrelevanten und betrieblichen Anlagen). (M)
b) Durchführung von Inspektions- und Prüfleistungen einfacher Bauwerke (bauliche Anlagen geringer Komplexität ohne besondere technische oder statische Anforderungen). (M)
c) Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an einfachen Bauwerken über einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr. (M)
Diese Mindestanforderungen müssen nicht zwingend in einem Referenzprojekt, aber kumulativ über alle genannten Projekte erfüllt sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wir erklären, dass während der Vertragslaufzeit Mitarbeitende mit den entsprechen den Qualifikationen für die folgenden Bereiche eingesetzt werden:
(a)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wir erklären, dass während der Vertragslaufzeit Mitarbeitende mit den entsprechen den Qualifikationen für die folgenden Bereiche eingesetzt werden:
(a) Mindestens ein Mitarbeiter als Sachverständiger mit nachgewiesener Sachkunde im Bereich der Bauwerksprüfung. (Mindestanforderungen M)
(b) Mindestens ein Mitarbeiter als verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). (Mindestanforderungen M)
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Personen zu benennen und die Qualifikationsnachweise offenzulegen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Kurze Beschreibung der Ausführung”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID-Nr.: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +492514113514📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 142 GWB in Verbindung mit § 134 Absatz 1 und 2 GWB hin: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 052-180331 (2026-03-12)