Wartungsleistungen für eine IBM TS4500 Bandbibliothek in Jaguar-Technologie und für IBM TS4500 Bandbibliothekskomponenten in LTO-Technologie sowie Wartungsleistungen für Bandlaufwerke
Es sollen Wartungsleistungen für die IBM Bandbibliotheken bzw. Bandbibliothekskomponenten inklusive Bandlaufwerke sowie allen zugeordneten Zusatzfeatures beschafft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-30.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartungsleistungen für eine IBM TS4500 Bandbibliothek in Jaguar-Technologie und für IBM TS4500 Bandbibliothekskomponenten in LTO-Technologie sowie Wartungsleistungen für Bandlaufwerke
Referenznummer: 26-040
Kurze Beschreibung:
“Es sollen Wartungsleistungen für die IBM Bandbibliotheken bzw. Bandbibliothekskomponenten inklusive Bandlaufwerke sowie allen zugeordneten Zusatzfeatures...”
Kurze Beschreibung
Es sollen Wartungsleistungen für die IBM Bandbibliotheken bzw. Bandbibliothekskomponenten inklusive Bandlaufwerke sowie allen zugeordneten Zusatzfeatures beschafft werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Informationstechnologieeinrichtungen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Komponenten der IBM TS4500 Bandbibliothek mit Jaguar-Laufwerken”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Komponenten der IBM TS4500 Library mit LTO-Laufwerken” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), Eigenerklärung EU RUS Sanktionen Einhaltung der Exportkontrollvorschriften. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, oder Eintragung in einem Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag/Angebot mitzuteilen. Der entsprechende Nachweis ist nach der Wahl des Bewerbers/Bieters mit einer Eigenerklärung oder dem nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokument zu führen (z. B. Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Bewerbungsbedingungen, sowie dem Anhang 2 -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Bewerbungsbedingungen, sowie dem Anhang 2 - Leistungsbeschreibung. Eigenerklärung über erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten drei Geschäftsjahren. Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Auftraggeber (Anschrift, Kontaktmöglichkeit, Funktionsmail) - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Leistungszeitraum - Auftragssumme Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Bewerbungsbedingungen, sowie dem Anhang 1 -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Bewerbungsbedingungen, sowie dem Anhang 1 - Angebotsformular. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) ersichtlich sind.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“AGB der Universität Stuttgart” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nein”
“#Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YT79B8XPZ#
Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung:
Preis: 100 Punkte (100 %)
...”
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YT79B8XPZ#
Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung:
Preis: 100 Punkte (100 %)
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Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart geregelt. Zahlungen der Universität an den Auftragnehmer vor Erhalt des Gegenstandes/der Dienstleistung sind nach der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (§56 LHO) grundsätzlich verboten. Ist eine Vorleistung im Ausnahmefall erforderlich, weil der Gegenstand/die Dienstleistung ansonsten nicht beschafft werden könnte, so muss die Vorleistung mittels einer selbstschuldnerische Bankbürgschaft (§§ 232, 1113 ff., 1191 ff. BGB) abgesichert werden.
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Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart.
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Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
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Support und Beratung zum Vergabeportal: Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/ Beratung: support@cosinex.de
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Bei der Vergabe von IT-Dienstleistungen beachten Sie §12 "Vertragsbedingung hinsichtlich der Pflicht zur Meldung von Cyberangriffen beziehungsweise Sicherheitsvorfällen" der AGB.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: DE147794196
Postanschrift: Keplerstraße 7
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@verwaltung.uni-stuttgart.de📧
Telefon: +49 7116850📞
URL: https://www.uni-stuttgart.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 064-226619 (2026-03-30)