Auftragsbekanntmachung (2026-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wäscheservice LEA Freiburg 2026
Referenznummer: RPF152-135-681
Kurze Beschreibung:
“Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung des Regierungsbezirks Freiburg”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 892 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über den Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Freiburg. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über den Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Freiburg. Die Leistung des AN umfasst neben der fachgerechten Reinigung der Wäsche insbesondere auch deren Abholung und Anlieferung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. In der Landeserstaufnahmeeinrichtung können bis zu 1.200 Personen bei Maximalbelegung untergebracht werden. Die Einzelaufträge erfolgen grundsätzlich abhängig vom jeweiligen Bedarf, der teils erheblichen Schwankungen unterliegt und insbesondere von der jeweiligen Zugangssituation von Asylsuchenden abhängt. Nähere Informationen sind der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholdienst für Wäsche📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Textilreinigung📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt dienstags, donnerstags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und, soweit erforderlich, zusätzlich samstags jeweils zwischen...”
Beschreibung der Optionen
Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt dienstags, donnerstags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und, soweit erforderlich, zusätzlich samstags jeweils zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Die Abholungen der Schmutzwäsche durch den AN erfolgt in der Regel zwei bis drei Mal je Woche; auf § 2 der Rahmenvereinbarung wird hingewiesen. In Abstimmung mit dem AG ist je nach Wäscheaufkommen die Abholfrequenz anzupassen. Die Abholungen sind mit dem AG oder einer von diesem beauftragten Person abzustimmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-29 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-29 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 93
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von einem Referenzobjekt aus den vergangenen drei Jahren (inkl. laufender Aufträge), das nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von einem Referenzobjekt aus den vergangenen drei Jahren (inkl. laufender Aufträge), das nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal weltweit/deutschlandweit).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Wäscheservice) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und beruflicher Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Unterauftragnehmer, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Unterauftragnehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Unterauftragnehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 10 - Erklärung Unterauftragnehmer bzw. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 10 und Anlage 11 vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 11a - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Unterauftragnehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung entsprechend den Nummern 2a) - 2c) (vgl. Teil 2 der Anlage 11a) und 8) (siehe nachfolgend) anfordern. Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Nachweis der Eintragung ins Handelsregister oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Nachweis der Eintragung ins Handelsregister oder vergleichbar für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 10 - Erklärung Unterauftragnehmer; 5) ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer; 6) ggf. Anlage 8 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 11a - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Eigenerklärung, dass der / die Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Eigenerklärung, dass der / die Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es ist zu bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). 2) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) (Anlage 13 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist,...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
“#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYGYMWT#” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Freiburg
Nationale Registrierungsnummer: DE811429436
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 25
Postleitzahl: 79100
Postort: Freiburg
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 060-208008 (2026-03-24)