Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zulässig.
Enthalten die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen nach
Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder
Fehler, so hat er den AG unverzüglich, gebündelt, darauf
hinzuweisen. Die Einreichung erfolgt in Textform über das
Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD. Die Beantwortungen
von Bieterfragen werden rechtzeitig, in anonymisierter Form, an
die beteiligten Bieter über das Vergabeportal bekannt gegeben.
Die Beantwortungen von Bieterfragen werden als Änderung,
Ergänzung bzw. Konkretisierung verstanden und werden
ebenfalls Bestandteil der Vergabeunterlagen und
Vertragsbestandteil.
Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform
(eHAD) zu führen, damit Sie stets direkt über mögliche
Änderungen in den Vergabeunterlagen, bei Bieterfragen und
Antworten informiert werden können. Die Angebotsunterlagen
sind vollständig zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind
nicht zulässig. Grundlage des Angebots sind die Allgemeinen
Bestimmungen der Landeshauptstadt Wiesbaden vom
09.01.2007 (ABL).
Bei technischen Problemen mit der Vergabeplattform (eHAD)
wenden Sie sich bitte an die Hotline der
Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. unter Tel. 0611-97458828
oder E-Mail:
support@had.de.
Hinweis für Bietergemeinschaften:
Sämtliche Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen die
Anlage "Bietergemeinschaft" (Formblatt) ausgefüllt einreichen.
Es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen und die
gesamtschuldnerische Haftung anzuerkennen.
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Hinweis zur Eignungsleihe:
Sofern Bewerber den Einsatz von Nachunternehmen in
Betracht ziehen, muss bei Eignungsleihe ein Nachweis geführt
werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur
Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann in
Form einer Erklärung in Formular "BVB Weitergabe v Arbeiten
Angaben über den NU" eingereicht werden.
Vertragsstrafe nach Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz:
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine
Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der
Nettoauftragssumme zu zahlen.
Die Bieter und deren Nachunternehmer haben nach dem Hess.
Vergabe- und Tariftreuegesetz (Gültig ab 01.09.2021) die
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4
Abs.1-2 und die Bescheinigung über die Teilnahme am
Sozialkassenverfahren nach § 5 Abs. 3 abzugeben. Die
Verpflichtungserklärung nach HVTG und die Erklärung bzgl.
Zuverlässigkeit sind bei Eignungsleihe mit dem Angebot vom
Nachunternehmer unterschrieben abzugeben. Dies gilt auch für
Verleihunternehmen.