Wirtschaftsprüfungsleistungen einschließlich IT-Prüfung
Universitätsklinikum des Saarlandes
Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung einschließlich aller damit verbundenen prüfungsbezogenen Leistungen für das Universitätsklinikum des Saarlandes als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (UKS AöR) sowie für die UKS Service GmbH als in den regulären Prüfungsauftrag einbezogene Tochtergesellschaft. Die UKS Energie GmbH ist nicht Bestandteil des regulären Prüfungsumfangs und wird nur bei gesonderter Beauftragung als optionale Leistung geprüft. Die EK-UNICO GmbH ist nicht Gegenstand eigenständiger Prüfungshandlungen; zu berücksichtigen sind lediglich die Angaben im Lagebericht zum Jahresabschluss und zur Minderheitsbeteiligung.
DeadlineDeadline 2026-11-04
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-10-05 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wirtschaftsprüfungsleistungen einschließlich IT-Prüfung
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betriebsprüfung 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Postleitzahl: 66424
Stadt: Homburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
15.0
5.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-04 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-04 13:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-04 13:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-26 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Postleitzahl: 66424
Postort: Homburg
Region: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dezernat III - Beschaffung und Logistik
E-Mail: vergabestelle@uks.eu 📧
Telefon: +49 68411621-161 📞
URL: https://www.uniklinikum-saarland.de/de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-beschaffung-logistik/beschaffung 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM2KT/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM2KT 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM2KT 🌏
Name: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend verschlüsselt über das Vergabeportal dtvp zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4LM2KT#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 194-692784 (2026-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wirtschaftsprüfungsleistungen einschließlich IT-Prüfung
Referenznummer:
III.DL-344-26-EU
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung einschließlich aller damit verbundenen prüfungsbezogenen Leistungen für das Universitätsklinikum des Saarlandes als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (UKS AöR) sowie für die UKS Service GmbH als in den regulären Prüfungsauftrag einbezogene Tochtergesellschaft. Die UKS Energie GmbH ist nicht Bestandteil des regulären Prüfungsumfangs und wird nur bei gesonderter Beauftragung als optionale Leistung geprüft. Die EK-UNICO GmbH ist nicht Gegenstand eigenständiger Prüfungshandlungen; zu berücksichtigen sind lediglich die Angaben im Lagebericht zum Jahresabschluss und zur Minderheitsbeteiligung.
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Produkte/Dienstleistungen: Betriebsprüfung 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
III.DL-344-26-EU
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung einschließlich aller damit verbundenen prüfungsbezogenen Leistungen für das Universitätsklinikum des Saarlandes als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (UKS AöR) sowie für die UKS Service GmbH als in den regulären Prüfungsauftrag einbezogene Tochtergesellschaft. Die UKS Energie GmbH ist nicht Bestandteil des regulären Prüfungsumfangs und wird nur bei gesonderter Beauftragung als optionale Leistung geprüft. Die EK-UNICO GmbH ist nicht Gegenstand eigenständiger Prüfungshandlungen; zu berücksichtigen sind lediglich die Angaben im Lagebericht zum Jahresabschluss und zur Minderheitsbeteiligung. Die Leistungen umfassen sämtliche Tätigkeiten, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Abschlussprüfung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere: - Prüfung des Jahresabschlusses, - Prüfung des Lageberichts, - Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), - Durchführung erforderlicher IT-Prüfungshandlungen, - Erstellung des Prüfungsberichts, - Erstellung von Management Lettern, - Durchführung gesetzlich oder regulatorisch erforderlicher Testate, - Berichterstattung gegenüber Vorstand, Aufsichtsrat und weiteren zuständigen Gremien. Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, berufsrechtlichen und fachlichen Anforderungen zu erbringen.
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Postleitzahl: 66424
Stadt: Homburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftrag kann maximal 3-mal um ein 1 Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dann 5 Jahre.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
15.0
5.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung einschließlich aller damit verbundenen prüfungsbezogenen Leistungen für das Universitätsklinikum des Saarlandes als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (UKS AöR) sowie für die UKS Service GmbH als in den regulären Prüfungsauftrag einbezogene Tochtergesellschaft. Die UKS Energie GmbH ist nicht Bestandteil des regulären Prüfungsumfangs und wird nur bei gesonderter Beauftragung als optionale Leistung geprüft. Die EK-UNICO GmbH ist nicht Gegenstand eigenständiger Prüfungshandlungen; zu berücksichtigen sind lediglich die Angaben im Lagebericht zum Jahresabschluss und zur Minderheitsbeteiligung. Die Leistungen umfassen sämtliche Tätigkeiten, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Abschlussprüfung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere: - Prüfung des Jahresabschlusses, - Prüfung des Lageberichts, - Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzgesetz (HGrG), - Durchführung erforderlicher IT-Prüfungshandlungen, - Erstellung des Prüfungsberichts, - Erstellung von Management Lettern, - Durchführung gesetzlich oder regulatorisch erforderlicher Testate, - Berichterstattung gegenüber Vorstand, Aufsichtsrat und weiteren zuständigen Gremien. Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, berufsrechtlichen und fachlichen Anforderungen zu erbringen.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-04 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-04 13:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-04 13:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-26 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
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Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufsrechtliche Zulassung: Der Bieter muss als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ordnungsgemäß zugelassen sein. Die für die Leistung verantwortlichen Berufsträger müssen über die erforderliche berufsrechtliche Zulassung verfügen. Eigenerklärung in Anlage 6; auf Anforderung geeigneter Nachweis der Zulassung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die berufsrechtliche Unabhängigkeit muss gewährleistet sein; Interessenkonflikte, die einer ordnungsgemäßen Prüfung entgegenstehen, dürfen nicht vorliegen. Unabhängigkeits- und Vertraulichkeitserklärung gemäß Anlage 5.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss über einschlägige Erfahrungen mit Prüfungsleistungen im Gesundheitswesen, Krankenhaussektor oder bei Einrichtungen der öffentlichen Hand verfügen. Mindestens drei vergleichbare Referenzmandate aus den letzten drei Jahren gemäß Anlage 3
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Der Bieter muss Erfahrungen mit komplexen Organisations-, Beteiligungs- oder IT-gestützten Prüfungsumgebungen nachweisen. Darstellung in den Referenzblättern gemäß Anlage 3, insbesondere zu IT-Umfeld, Leistungsumfang und Vergleichbarkeit.
Der Bieter muss über qualifizierte IT-Prüfungskompetenz verfügen, insbesondere für IT-gestützte Rechnungslegungsprozesse, SAP-Umgebungen, Berechtigungen, Schnittstellen, IT-Kontrollen sowie rechnungslegungs- und abschlussprüfungsrelevante IT-Risiken. Als Mindestqualifikation ist mindestens ein IT-Prüfungsspezialist mit einschlägiger Zertifizierung (z. B. CISA, CISM oder gleichwertig) und mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung in der IT-Prüfung IT-gestützter Rechnungslegungsprozesse zu benennen. Benennung und Qualifikationsdarstellung der IT-Prüfungsspezialisten in Anlage 4; ergänzend Referenzen nach Anlage 3.
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Der Bieter muss ein qualifiziertes Kernteam bereitstellen, das mindestens einen verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, einen Prüfungsleiter oder stellvertretenden Wirtschaftsprüfer, einen IT-Prüfungsspezialisten sowie weitere erforderliche Fachmitarbeiter umfasst. Teamblatt gemäß Anlage 4; Eigenerklärung zur personellen Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 6
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Der Bieter muss über ausreichende personelle und organisatorische Kapazitäten verfügen, um Vorprüfung, Hauptprüfung, IT-Prüfung, Pflichttestate, Berichterstattung und Gremientermine fristgerecht durchzuführen. Verfügbarkeits- und Kapazitätszusage gemäß Anlage 7
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz von 500.000 EUR netto aus Jahresabschlussprüfungen erzielt haben. Bei Bietergemeinschaften und im Falle einer zulässigen Eignungsleihe werden die Umsätze der für dieses Eignungskriterium benannten Unternehmen zusammengerechnet. Eigenerklärung gemäß Anlage 6 über die Umsätze aus Jahresabschlussprüfungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; auf Anforderung geeignete Nachweise.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 4 Mio. EUR je Einzelfall für Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Versicherungsjahr, verfügen; die Deckung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß Anlage 6; auf Anforderung Versicherungsnachweis.
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Der Bieter muss über ein geeignetes Qualitätssicherungssystem verfügen, das eine ordnungsgemäße, berufsrechtskonforme und nachvollziehbare Leistungserbringung sicherstellt. Eigenerklärung; Darstellung im Angebot bzw. in Anlage 4; auf Anforderung ergänzende Nachweise.
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben.
nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
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nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
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nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
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nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
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nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet…
… hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
… hat.
nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
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nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer:
DE234776341
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Postleitzahl: 66424
Postort: Homburg
Region: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dezernat III - Beschaffung und Logistik
E-Mail: vergabestelle@uks.eu 📧
Telefon: +49 68411621-161 📞
URL: https://www.uniklinikum-saarland.de/de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-beschaffung-logistik/beschaffung 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM2KT/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM2KT 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM2KT 🌏
Name: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend verschlüsselt über das Vergabeportal dtvp zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4LM2KT#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer:
10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 194-692784 (2026-10-05)
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