Los 1: Lieferung von 34 Stück Thinkstation P5 (P Series), Produktcode: 30G9 (CTO 30G9CTO1WW) des Herstellers Lenovo (Ausstattung entsprechend Anlage B "Konfiguration") und 34 Stück Rack-Kit für P5-Workstation Der MDR hat in einem Proof-of-Concept (PoC) im Jahr 2025 einen intensiven Test der beschriebenen Lenovo P5-Workstation für den Einsatz als zukünftiges Arbeitsmittel im Rahmen der Modernisierung der broadcastfähigen Video-Schnittplätze (ESP) getestet. Die Workstation Lenovo Thinkstation P5 (30G9), in der beschriebenen Konfiguration, erfüllt die technischen Anforderungen des Modernisierungs-Projektes. Die produktneutrale Ausschreibung für MDR-IT Endgeräte wurde bereits im Jahr 2022 in einem produktoffenen Verfahren durchgeführt und ein Ergebnis war die Einführung der Lenovo Thinkstation P5 (30G9) in den MDR. Das "Modernisierungsprojekt der Schnittclients" knüpft daher an diese neutrale Produktauswahl an und setzt diese nun weiter um. Die Auswahl dieses Modells basiert auch darauf, dass diese Workstation bereits im MDR bei Redaktionsschnittplätzen (RSS) seit 2024 erfolgreich im Einsatz ist und dafür an die zentrale Softwareverteilung des MDRs angebunden wurde, über die insbesondere die Aktualisierung bestehender Softwarepakete erfolgt, um neben neuen Features auch wichtige Sicherheitspatches einzupflegen. Eine Vielzahl an unterschiedlichen parallel zu verwaltenden Workstations würde einer effektiven Mehrfachnutzung vorhandener Softwarepakete entgegenstehen, was zu Problemen bei der IT-Sicherheit führen könnte. Aus Service- und Betriebsgründen wird eine Harmonisierung der Videoschnitt-Workstations angestrebt und somit ist die Umsetzung weiterer Modernisierungsmaßnahmen bei broadcastfähigen Video-Schnittplätzen an den bereits vorhandenen Bestand an Workstations des Redaktionsschnittsystems (RSS) gebunden. Die Geräte sind dem Servicepersonal bekannt und Ersatzgeräte für den Fehlerfall sind vorhanden. Die Nutzbarkeit einer Workstation als professionelle Videoschnitt-Workstation erfordert eine sensible Auswahl an Einzelkomponenten und setzt voraus, dass diese Komponenten miteinander kompatibel sind und hoch performant miteinander arbeiten können. Einen Beweis solcher Fähigkeiten kann nur durch aufwändige Tests der Konfiguration erbracht werden. Eine nicht sofort erkennbare Instabilität, z.B. durch thermische Probleme im Dauerbetrieb, kann bei solch einem Test u.U. nicht sofort ermittelt werden und würde bei der Wahl eines anderen Workstation-Modells ein Betriebsrisiko darstellen. Ein ARD-Gemeinschaftsprojekt ist unmittelbar an den Erfolg des Modernisierungsprojektes der Schnittclients und an den fristgemäßen Abschluss Ende Q4/2026 gebunden. Zusätzliche Tests weiterer Workstations würden den Beginn und den Zeitplan des Gemeinschaftsprojektes gefährden. Daher ist eine Produktfestsetzung auf die Workstation Lenovo Thinkstation P5 (30G9) alternativlos. Los 2: Lieferung von 30 Stück KONA 5 Video I/O Karten des Herstellers AJA Der MDR hat in einem Proof-of-Concept (PoC) im Jahr 2025 zwei verschiedene Modelle an professionellen Video I/O-Karten überprüft. Dabei konnte nur die AJA KONA 5 Video I/O-Karte für den zukünftigen Einsatz in der Videoschnitt-Workstation Lenovo P5 Thinkstation überzeugen. Nach intensiven Marktrecherchen und einem fachlichen Austausch in einer der ARD-Arbeitsgruppen bietet offensichtlich nur diese Karte einen Hardware-Scaler an, der es ermöglicht, unabhängig von der Auflösung des Quellmaterials immer ein UHD-Video der Quelle auszugeben. Dieses Feature ist für das zukünftige Monitoring an den Videoschnittplätzen unbedingt notwendig. Da es offensichtlich keine Alternativen für diese hoch spezialisierte Karte gibt, ist eine produktneutrale Ausschreibung nicht zielführend und die Produktfestsetzung auf die AJA KONA 5 Video I/O Karte alternativlos.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-03.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Workstations des Herstellers Lenovo und Video I/O-Katen des Herstellers AJA
Referenznummer: MDR 01-26
Kurze Beschreibung:
“Los 1:
Lieferung von 34 Stück Thinkstation P5 (P Series),
Produktcode: 30G9 (CTO 30G9CTO1WW) des Herstellers Lenovo
(Ausstattung entsprechend Anlage B...”
Kurze Beschreibung
Los 1:
Lieferung von 34 Stück Thinkstation P5 (P Series),
Produktcode: 30G9 (CTO 30G9CTO1WW) des Herstellers Lenovo
(Ausstattung entsprechend Anlage B "Konfiguration")
und 34 Stück Rack-Kit für P5-Workstation
Der MDR hat in einem Proof-of-Concept (PoC) im Jahr 2025 einen intensiven Test der beschriebenen Lenovo P5-Workstation für den Einsatz als zukünftiges Arbeitsmittel im Rahmen der Modernisierung der broadcastfähigen Video-Schnittplätze (ESP) getestet.
Die Workstation Lenovo Thinkstation P5 (30G9), in der beschriebenen Konfiguration, erfüllt die technischen Anforderungen des Modernisierungs-Projektes.
Die produktneutrale Ausschreibung für MDR-IT Endgeräte wurde bereits im Jahr 2022 in einem produktoffenen Verfahren durchgeführt und ein Ergebnis war die Einführung der Lenovo Thinkstation P5 (30G9) in den MDR. Das "Modernisierungsprojekt der Schnittclients" knüpft daher an diese neutrale Produktauswahl an und setzt diese nun weiter um.
Die Auswahl dieses Modells basiert auch darauf, dass diese Workstation bereits im MDR bei Redaktionsschnittplätzen (RSS) seit 2024 erfolgreich im Einsatz ist und dafür an die zentrale Softwareverteilung des MDRs angebunden wurde, über die insbesondere die Aktualisierung bestehender Softwarepakete erfolgt, um neben neuen Features auch wichtige Sicherheitspatches einzupflegen. Eine Vielzahl an unterschiedlichen parallel zu verwaltenden Workstations würde einer effektiven Mehrfachnutzung vorhandener Softwarepakete entgegenstehen, was zu Problemen bei der IT-Sicherheit führen könnte.
Aus Service- und Betriebsgründen wird eine Harmonisierung der Videoschnitt-Workstations angestrebt und somit ist die Umsetzung weiterer Modernisierungsmaßnahmen bei broadcastfähigen Video-Schnittplätzen an den bereits vorhandenen Bestand an Workstations des Redaktionsschnittsystems (RSS) gebunden. Die Geräte sind dem Servicepersonal bekannt und Ersatzgeräte für den Fehlerfall sind vorhanden.
Die Nutzbarkeit einer Workstation als professionelle Videoschnitt-Workstation erfordert eine sensible Auswahl an Einzelkomponenten und setzt voraus, dass diese Komponenten miteinander kompatibel sind und hoch performant miteinander arbeiten können. Einen Beweis solcher Fähigkeiten kann nur durch aufwändige Tests der Konfiguration erbracht werden. Eine nicht sofort erkennbare Instabilität, z.B. durch thermische Probleme im Dauerbetrieb, kann bei solch einem Test u.U. nicht sofort ermittelt werden und würde bei der Wahl eines anderen Workstation-Modells ein Betriebsrisiko darstellen.
Ein ARD-Gemeinschaftsprojekt ist unmittelbar an den Erfolg des Modernisierungsprojektes der Schnittclients und an den fristgemäßen Abschluss Ende Q4/2026 gebunden. Zusätzliche Tests weiterer Workstations würden den Beginn und den Zeitplan des Gemeinschaftsprojektes gefährden.
Daher ist eine Produktfestsetzung auf die Workstation Lenovo Thinkstation P5 (30G9) alternativlos.
Los 2:
Lieferung von 30 Stück KONA 5 Video I/O Karten des Herstellers AJA
Der MDR hat in einem Proof-of-Concept (PoC) im Jahr 2025 zwei verschiedene Modelle an professionellen Video I/O-Karten überprüft. Dabei konnte nur die AJA KONA 5 Video I/O-Karte für den zukünftigen Einsatz in der Videoschnitt-Workstation Lenovo P5 Thinkstation überzeugen.
Nach intensiven Marktrecherchen und einem fachlichen Austausch in einer der ARD-Arbeitsgruppen bietet offensichtlich nur diese Karte einen Hardware-Scaler an, der es ermöglicht, unabhängig von der Auflösung des Quellmaterials immer ein UHD-Video der Quelle auszugeben. Dieses Feature ist für das zukünftige Monitoring an den Videoschnittplätzen unbedingt notwendig.
Da es offensichtlich keine Alternativen für diese hoch spezialisierte Karte gibt, ist eine produktneutrale Ausschreibung nicht zielführend und die Produktfestsetzung auf die AJA KONA 5 Video I/O Karte alternativlos.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Produktionsausrüstung für Rundfunk und Fernsehen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 34 Stück Thinkstation P5 (P Series),
Produktcode: 30G9 (CTO 30G9CTO1WW) des Herstellers Lenovo
(Ausstattung entsprechend Anlage B...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 34 Stück Thinkstation P5 (P Series),
Produktcode: 30G9 (CTO 30G9CTO1WW) des Herstellers Lenovo
(Ausstattung entsprechend Anlage B "Konfiguration")
und 34 Stück Rack-Kit für P5-Workstation
Der MDR hat in einem Proof-of-Concept (PoC) im Jahr 2025 einen intensiven Test der beschriebenen Lenovo P5-Workstation für den Einsatz als zukünftiges Arbeitsmittel im Rahmen der Modernisierung der broadcastfähigen Video-Schnittplätze (ESP) getestet.
Die Workstation Lenovo Thinkstation P5 (30G9), in der beschriebenen Konfiguration, erfüllt die technischen Anforderungen des Modernisierungs-Projektes.
Die produktneutrale Ausschreibung für MDR-IT Endgeräte wurde bereits im Jahr 2022 in einem produktoffenen Verfahren durchgeführt und ein Ergebnis war die Einführung der Lenovo Thinkstation P5 (30G9) in den MDR. Das "Modernisierungsprojekt der Schnittclients" knüpft daher an diese neutrale Produktauswahl an und setzt diese nun weiter um.
Die Auswahl dieses Modells basiert auch darauf, dass diese Workstation bereits im MDR bei Redaktionsschnittplätzen (RSS) seit 2024 erfolgreich im Einsatz ist und dafür an die zentrale Softwareverteilung des MDRs angebunden wurde, über die insbesondere die Aktualisierung bestehender Softwarepakete erfolgt, um neben neuen Features auch wichtige Sicherheitspatches einzupflegen. Eine Vielzahl an unterschiedlichen parallel zu verwaltenden Workstations würde einer effektiven Mehrfachnutzung vorhandener Softwarepakete entgegenstehen, was zu Problemen bei der IT-Sicherheit führen könnte.
Aus Service- und Betriebsgründen wird eine Harmonisierung der Videoschnitt-Workstations angestrebt und somit ist die Umsetzung weiterer Modernisierungsmaßnahmen bei broadcastfähigen Video-Schnittplätzen an den bereits vorhandenen Bestand an Workstations des Redaktionsschnittsystems (RSS) gebunden. Die Geräte sind dem Servicepersonal bekannt und Ersatzgeräte für den Fehlerfall sind vorhanden.
Die Nutzbarkeit einer Workstation als professionelle Videoschnitt-Workstation erfordert eine sensible Auswahl an Einzelkomponenten und setzt voraus, dass diese Komponenten miteinander kompatibel sind und hoch performant miteinander arbeiten können. Einen Beweis solcher Fähigkeiten kann nur durch aufwändige Tests der Konfiguration erbracht werden. Eine nicht sofort erkennbare Instabilität, z.B. durch thermische Probleme im Dauerbetrieb, kann bei solch einem Test u.U. nicht sofort ermittelt werden und würde bei der Wahl eines anderen Workstation-Modells ein Betriebsrisiko darstellen.
Ein ARD-Gemeinschaftsprojekt ist unmittelbar an den Erfolg des Modernisierungsprojektes der Schnittclients und an den fristgemäßen Abschluss Ende Q4/2026 gebunden. Zusätzliche Tests weiterer Workstations würden den Beginn und den Zeitplan des Gemeinschaftsprojektes gefährden.
Daher ist eine Produktfestsetzung auf die Workstation Lenovo Thinkstation P5 (30G9) alternativlos.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arbeitsplätze📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-30 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2:
Lieferung von 30 Stück KONA 5 Video I/O Karten des Herstellers AJA
Der MDR hat in einem Proof-of-Concept (PoC) im Jahr 2025 zwei verschiedene...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2:
Lieferung von 30 Stück KONA 5 Video I/O Karten des Herstellers AJA
Der MDR hat in einem Proof-of-Concept (PoC) im Jahr 2025 zwei verschiedene Modelle an professionellen Video I/O-Karten überprüft. Dabei konnte nur die AJA KONA 5 Video I/O-Karte für den zukünftigen Einsatz in der Videoschnitt-Workstation Lenovo P5 Thinkstation überzeugen.
Nach intensiven Marktrecherchen und einem fachlichen Austausch in einer der ARD-Arbeitsgruppen bietet offensichtlich nur diese Karte einen Hardware-Scaler an, der es ermöglicht, unabhängig von der Auflösung des Quellmaterials immer ein UHD-Video der Quelle auszugeben. Dieses Feature ist für das zukünftige Monitoring an den Videoschnittplätzen unbedingt notwendig.
Da es offensichtlich keine Alternativen für diese hoch spezialisierte Karte gibt, ist eine produktneutrale Ausschreibung nicht zielführend und die Produktfestsetzung auf die AJA KONA 5 Video I/O Karte alternativlos.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-06 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage D - Eigenerklärung Bieterinformation. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage E1 - Eigenerklärung Eignung Los 1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage E1 - Eigenerklärung Eignung Los 1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dient die Anlage E1 "Eigenerklärung Eignung Los 1". In dieser Anlage bestätigt der Bieter u. a., dass er über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. im Auftragsfall eine solche abschließen wird.
Auch zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters dient die Anlage E1 "Eigenerklärung zur Eignung Los 1". Die Eignung wird durch die Angabe, über welchen Lenovo-Händlerstatus der Bieter verfügt, nachgewiesen.
Gefordert ist, dass der Bieter offizieller Lenovo-Händler ist und mindestens über den Status "Gold" verfügt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage E2 - Eigenerklärung Eignung Los 2 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage E2 - Eigenerklärung Eignung Los 2 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dient die Anlage E2 "Eigenerklärung Eignung Los 2". In dieser Anlage bestätigt der Bieter, dass er über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. im Auftragsfall eine solche abschließen wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anlage F - Eigenerklärung Energieeffizienz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Los 1 und Los 2:
Als Sicherheit für die Durchsetzung von Mängelansprüchen vereinbaren die Parteien einen Sicherheitsbetrag in Höhe von 5 % des...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Los 1 und Los 2:
Als Sicherheit für die Durchsetzung von Mängelansprüchen vereinbaren die Parteien einen Sicherheitsbetrag in Höhe von 5 % des Brutto-Gesamtauftragswertes. Der MDR ist berechtigt, diesen Betrag bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist einzubehalten.
Die Sicherheit kann wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind dafür die jeweiligen Formblätter des MDR zu verwenden. Bei Bedarf werden dem Auftragnehmer diese Formblätter zur Verfügung gestellt.
Die Bürgschaft ist von einem
a) in den Europäischen Gemeinschaften oder
b) in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
c) in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
a) Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
b) Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
c) Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
d) Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem MDR und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
e) Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des MDR zuständigen Stelle.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Los 1 und Los 2:
Die Zahlungsfrist beträgt ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit und des Zugangs der Rechnung 30 Tage. Zahlt der MDR innerhalb von 14 Tagen, ist...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Los 1 und Los 2:
Die Zahlungsfrist beträgt ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit und des Zugangs der Rechnung 30 Tage. Zahlt der MDR innerhalb von 14 Tagen, ist er berechtigt, einen Skontoabzug von 2% vorzunehmen.
sowie
Anlage C - Eigenerklärung §§ 123-124 GWB
Anlage G - Eigenerklärung Mindestlohngesetz
Anlage H - Eigenerklärung Russlandbezug
Anlage M - Lieferungs- und Leistungsbedingungen des MDR
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es sind ausschließlich Originalprodukte oder gleichwertige Produkte zu liefern. Als Originalprodukte gelten solche, die vom Hersteller autorisiert und für...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es sind ausschließlich Originalprodukte oder gleichwertige Produkte zu liefern. Als Originalprodukte gelten solche, die vom Hersteller autorisiert und für den europäischen Markt bestimmt sind.
Grauimporte, also Produkte, die außerhalb der offiziellen Vertriebskanäle des Herstellers für den europäischen Markt bezogen wurden, sind nur zulässig, wenn sie hinsichtlich Funktionalität, Garantiebedingungen, Supportleistungen und Produktsicherheit vollständig gleichwertig zu den Originalprodukten sind. Der Bieter hat auf Anforderung geeignete Nachweise zur Gleichwertigkeit vorzulegen. Die Lieferung muss sicherstellen, dass die Produkte den Anforderungen an Gewährleistung, technischen Support und Kompatibilität mit bestehenden Systemen entsprechen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5FYTUZ796JN#
Wollen Sie, dass Ihr Angebot nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen wird? Ja, dann befolgen Sie unbedingt...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5FYTUZ796JN#
Wollen Sie, dass Ihr Angebot nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen wird? Ja, dann befolgen Sie unbedingt folgende Hinweise: - Lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig durch! - Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen! - Verwenden Sie die beigefügten Vordrucke! - Fügen Sie nichts hinzu und lassen Sie nichts weg, was ausdrücklich gefordert wird! - Unterlassen Sie jegliche Beifügung oder Hinweis auf Ihre AGB! - Machen Sie etwaige Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen hinreichend deutlich! - Stellen Sie - vor Abgabe Ihrer Unterlagen - Bieterfragen, wenn Ihnen etwas unklar oder widersprüchlich erscheint! - Achten Sie auf die Beantwortung der Bieterfragen!
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏 Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig Referat 38 Telefon: +49.(0)341.977-3800 Fax:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig Referat 38 Telefon: +49.(0)341.977-3800 Fax: +49.(0)341.977-1049 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 024-079393 (2026-02-03)