- Zertifizierter Passivhaus-Planer
- Energetische Fachplanung für einen EFRE geförderten Erweiterungsbau in Holzbauweise im Passivhausstandard
- Energetische Bewertung des Erweiterungsgebäudes nach DIN V 18599 und GEG 2024; mit Bestandsaufnahme, energetischer Bilanzierung, Berücksichtigung EFRE- Richtlinie, Unterstützung bei Planung, Ausschreibung, Baubegleitung und Qualitätssicherung, Inbetriebnahme und Abnahme, Erstellung der Nachweise.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Ausführungszeitraum ist vom 01.06.2026 bis 01.10.2026 für die Planung und vom Q3/2027 bis Q3/2028 für die Bauüberwachung.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Energieeinsparung📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Das Projekt wird mit EU-Fördermitteln (EFRE) gefördert und ist eine Kernmaßnahme die doppelt bewertet wird. Der Fördermittelgeber hat einen...”
Beschleunigtes Verfahren
Das Projekt wird mit EU-Fördermitteln (EFRE) gefördert und ist eine Kernmaßnahme die doppelt bewertet wird. Der Fördermittelgeber hat einen Fertigstellungstermin vorgegeben. Der aktuelle Terminplan ist darauf abgestimmt und muss eingehalten werden. Wir benötigen die auszuschreibenden Leistungen daher so schnell wie möglich, da ansonsten die weiteren am Projekt beteiligten Fachplaner ihre Planung nicht fortführen können weil die entsprechenden Informationen fehlen. Dies würde zu Terminverzug führen und der vorgegebene Fertigstellungstermin kann nicht eingehalten werden.
Die Nichteinhaltung des Fertigstellungstermin kann zu Fördermittelrückforderungen führen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Berechtigung zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen:
Nachweis als zertifizierter Passivhaus-Planer”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis von 2 geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in den 3 letzten Kalenderjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis von 2 geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in den 3 letzten Kalenderjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: Auftragswert, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt/Dauer der Leistungserbringung, Umfang und Art des Dienstleistungsauftrags und die Angabe des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers. Es wird eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Leistung angenommen, wenn diese im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung erlauben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 071-250604 (2026-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-29) Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 30 Kalendertagen nach dieser...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 30 Kalendertagen nach dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe geltend gemacht werden, soweit nicht eine vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB erfolgte. Für am Vergabeverfahren Beteiligte gelten die kürzeren Fristen gem. § 134 Abs. 2 S. 2 GWB bzw. § 160 Abs. 3 GWB, über welche die Beteiligten im Rahmen des Vergabeverfahrens unterrichtet wurden.
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Quelle: OJS 2026/S 084-297460 (2026-04-29)