Zuschka 25-39, Objektplanung-/Baubetreuungsleistungen 09.03.2026
Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Objektplanung-/Baubetreuungsleistungen für Objekt: Zuschka 25-39 in Cottbus Wohnungsbauserie WBS 70 - 10.8 C Funktionskombination Block 12 211 / 12 213 / 12 214 Cottbus-Schmellwitz WK XII Baumaßnahme: Zuschka 25-39, Cottbus Komplexmodernisierung mit Zielstellung der energetischen und qualitativen Wohnraumverbesserung Leistungsphasen nach HOAI: 3-7 Leistungsphase nach HOAI: 8
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-06.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-02-06 | Auftragsbekanntmachung |
| 2026-04-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2026-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zuschka 25-39, Objektplanung-/Baubetreuungsleistungen 09.03.2026
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: 1
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Stadt: Cottbus
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Das Angebot ist bis Ablauf der Angebotsfrist auf den Vergabemarktplatz Brandenburg unter Nutzung des Bietertools elektronisch hochzuladen bzw. abzugeben.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-03-09 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-02 23:59:59 📅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Werbener Straße 3
Postleitzahl: 03046
Postort: Cottbus
Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stefan.bramburger@gwc-cottbus.de 📧
Telefon: +49 3557826-122 📞
URL: https://www.gwc-cottbus.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HFNW/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HFNW 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HFNW 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90HFNW#
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3318661-719 📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 027-092352 (2026-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zuschka 25-39, Objektplanung-/Baubetreuungsleistungen 09.03.2026
Referenznummer:
Zuschka 25-39, Objektplanung-/Baubetreuungsleistungen 09.03.2026
Kurze Beschreibung:
Objektplanung-/Baubetreuungsleistungen für Objekt: Zuschka 25-39 in Cottbus Wohnungsbauserie WBS 70 - 10.8 C Funktionskombination Block 12 211 / 12 213 / 12 214 Cottbus-Schmellwitz WK XII Baumaßnahme: Zuschka 25-39, Cottbus Komplexmodernisierung mit Zielstellung der energetischen und qualitativen Wohnraumverbesserung Leistungsphasen nach HOAI: 3-7 Leistungsphase nach HOAI: 8
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
1
Titel: 1
Beschreibung der Beschaffung:
Für die Objektplanung und Objektüberwachung sind jeweils ein vollständiges Honorar- angebot in Anlehnung an die Leistungsphase der HOAI und unter Berücksichtigung al- ler der Ausschreibung beiliegenden Anlagen und Angaben abzugeben: Angebot für die Leistungsphasen nach HOAI: 3-7 Angebot für die Leistungsphase nach HOAI: 8 Weiterhin sind mit den Honorarangeboten die Stundenverrechnungssätze des Objekt- planers und des Objektüberwachers mit anzubieten. Der zeitliche Ablauf für die Erbringung der Leistungen ist den nachfolgenden Terminen zu entnehmen. Beginn der Objektplanung: nach Beauftragung (Anfang April 2026) (geplante Beauftragung 15.KW 2026) LP3 bis Ende Mai 2026 LP4 bis Ende Mai 2026 LP5-6 bis Ende Juni 2026 LP7 bis Ende Juli 2026 Ausführungsbeginn (Beginn LP 8): 08.2026 (31.08.26) Geplante Zwischentermine BA1_HNr. 31-33 (inkl. ZBV 33/34) 08.2026 bis 04.2027 BA2_HNr. 25-30 (inkl. ZBV 30/31) 02.2027 bis 10.2027 BA3_HNr. 34-39 09.2027 bis 08.2028 (Ausführungszeiträume BA2 und BA3 können noch wechseln - Abhängigkeiten) Ausführungsende (Ende LP 8): 08.2028 Die o.g. Termine sind damit Grundlage für die Angebotsabgabe und zwingend einzuhalten.
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Für die Ausschreibung der Objektplanung und Objektüberwachung kommt das EU-weite Offene Verfahren zur Anwendung. Die Ausschreibung erfolgt elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Berlin-Brandenburg. Es werden keine Nebenangebote zugelassen bzw. finden eingereichte Nebenangebote keine Berücksichtigung bei der Prüfung und Wertung. Hinweis: Der Bieter hat alle geforderten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen. Eine Nachforderung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Für die einzelnen Leistungsphasen erfolgt eine stufenweise Beauftragung seitens des AG. Die Termine zur Fertigstellung der einzelnen Leistungsphasen sind damit Grundlage für die Angebotsabgabe und zwingend einzuhalten.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Auftragnehmer muss die gestellten Anforderungen erfüllen. Somit gibt es keine Wichtungsoptionen für den Auftraggeber.
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Für die Ausschreibung der Objektplanung und Objektüberwachung kommt das EU-weite Offene Verfahren zur Anwendung. Die Ausschreibung erfolgt elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Berlin-Brandenburg. Es werden keine Nebenangebote zugelassen bzw. finden eingereichte Nebenangebote keine Berücksichtigung bei der Prüfung und Wertung. Hinweis: Der Bieter hat alle geforderten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen. Eine Nachforderung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Für die Objektplanung und Objektüberwachung sind jeweils ein vollständiges Honorar- angebot in Anlehnung an die Leistungsphase der HOAI und unter Berücksichtigung al- ler der Ausschreibung beiliegenden Anlagen und Angaben abzugeben: Angebot für die Leistungsphasen nach HOAI: 3-7 Angebot für die Leistungsphase nach HOAI: 8 Weiterhin sind mit den Honorarangeboten die Stundenverrechnungssätze des Objekt- planers und des Objektüberwachers mit anzubieten. Für die einzelnen Leistungsphasen erfolgt eine stufenweise Beauftragung seitens des AG. Die Einreichung von Bieterfragen ist bis einschießlich 02.03.2026 zulässig. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Beantwortung von Bieterfragen in Abhängigkeit des Umfanges bis zu 5 Werktage dauern kann.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Das Angebot ist bis Ablauf der Angebotsfrist auf den Vergabemarktplatz Brandenburg unter Nutzung des Bietertools elektronisch hochzuladen bzw. abzugeben.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Es werden nur elekjtronsiche Angebote zugelassen. Aus diesem Grund werden keine Gasthörer bei der Angebotsöffnugn zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-03-09 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Das Angebot ist bis Ablauf der Angebotsfrist auf den Vergabemarktplatz Brandenburg unter Nutzung des Bietertools elektronisch hochzuladen bzw. abzugeben.
Zusätzliche Informationen:
Es werden nur elekjtronsiche Angebote zugelassen. Aus diesem Grund werden keine Gasthörer bei der Angebotsöffnugn zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-02 23:59:59 📅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten (ähnliche Leistungsbe- reiche) in den letzten 5 Jahren - aufgrund von umfangreich geplanten Betonsanierungsarbeiten ist eine entsprechende Sachkunde/Erfahrung nachzuweisen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, Mindestwerte: Personenschäden 3.000.000,00 EUR, Sonstige Schäden 500.000,00 EUR - Nachweis zur Zahlung/ Abgaben von Beiträgen zur Sozialversicherung - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Nachweis über die Befähigung oder Erlaubnis zur Berufsausübung - Angaben zu Ausstattung der Büroorganisation, z.B. technische Ausstattung, QM, Programme etc. - Darstellung der personellen Leistungsfähigkeit zur Umsetzung der zeitnahen Projektbearbeitung und Termineinhaltung o Anzahl der AK in der Planungsphase / Liste + jeweilige Qualifikation o Anzahl der AK vor Ort-Ausführung / Liste + jeweilige Qualifikation - Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, Mindestwerte: Personenschäden 3.000.000,00 EUR, Sonstige Schäden 500.000,00 EUR - Nachweis zur Zahlung/ Abgaben von Beiträgen zur Sozialversicherung - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - Nachweis von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten (ähnliche Leistungsbe- reiche) in den letzten 5 Jahren aufgrund von umfangreich geplanten Betonsanierungsarbeiten ist eine entsprechende Sachkunde/Erfahrung nachzuweisen
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Rein nationale Ausschlussgründe: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
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Bildung krimineller Vereinigungen: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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Bildung terroristischer Vereinigungen: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
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Betrug oder Subventionsbetrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
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Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
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Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
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Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von…
… Steuern oder Abgaben: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
… Sozialversicherungsbeiträgen vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
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Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
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Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
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Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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Insolvenz: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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Einstellung der beruflichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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Schwere Verfehlung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
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Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
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Interessenkonflikt: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
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Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
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Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
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Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE138775788
Postanschrift: Werbener Straße 3
Postleitzahl: 03046
Postort: Cottbus
Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stefan.bramburger@gwc-cottbus.de 📧
Telefon: +49 3557826-122 📞
URL: https://www.gwc-cottbus.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HFNW/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HFNW 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HFNW 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90HFNW#
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer:
03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3318661-719 📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 027-092352 (2026-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-31 📅
Titel: 1
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kobel Architekten
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 03046
Postort: Cottbus
Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90HNU6#
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 074-258935 (2026-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-31 📅
Titel: 1
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots:
2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kobel Architekten
Nationale Registrierungsnummer:
05615708994
Postleitzahl: 03046
Postort: Cottbus
Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90HNU6#
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 074-258935 (2026-04-15)
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