Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar (kurz: Zweckverband oder Auftraggeber) beabsichtigt die Beschaffung von Medienpulten (auch: Multimedia-Lehrerpulte) samt zugehöriger Leistungen für das Ernst-Mach-Gymnasium (kurz: EMG) in Haar. Gegenstand des Vertrags sind alle Leistungen zur vollständigen Lieferung, Zwischenlagerung, Montage, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der Multimedia-Lehrerpulte einschließlich sämtlicher Zubehör- und Mediensteuerungskomponenten. Die Leistungen umfassen sämtliche Nebenarbeiten, die für eine voll funktionsfähige Inbetriebnahme zwingend erforderlich sind. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den weiteren Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar: Medienpulte
Referenznummer: MaBu-2026-0082
Kurze Beschreibung:
“Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar (kurz: Zweckverband oder Auftraggeber) beabsichtigt die Beschaffung von Medienpulten (auch:...”
Kurze Beschreibung
Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar (kurz: Zweckverband oder Auftraggeber) beabsichtigt die Beschaffung von Medienpulten (auch: Multimedia-Lehrerpulte) samt zugehöriger Leistungen für das Ernst-Mach-Gymnasium (kurz: EMG) in Haar.
Gegenstand des Vertrags sind alle Leistungen zur vollständigen Lieferung, Zwischenlagerung, Montage, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der Multimedia-Lehrerpulte einschließlich sämtlicher Zubehör- und Mediensteuerungskomponenten. Die Leistungen umfassen sämtliche Nebenarbeiten, die für eine voll funktionsfähige Inbetriebnahme zwingend erforderlich sind.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den weiteren Vergabeunterlagen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Multimediaausrüstung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar (kurz: Zweckverband oder Auftraggeber) beabsichtigt die Beschaffung von Medienpulten (auch:...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar (kurz: Zweckverband oder Auftraggeber) beabsichtigt die Beschaffung von Medienpulten (auch: Multimedia-Lehrerpulte) samt zugehöriger Leistungen für das Ernst-Mach-Gymnasium (kurz: EMG) in Haar.
Gegenstand des Vertrags sind alle Leistungen zur vollständigen Lieferung, Zwischenlagerung, Montage, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der Multimedia-Lehrerpulte einschließlich sämtlicher Zubehör- und Mediensteuerungskomponenten. Die Leistungen umfassen sämtliche Nebenarbeiten, die für eine voll funktionsfähige Inbetriebnahme zwingend erforderlich sind.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den weiteren Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#Siehe Vergabeunterlagen.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerbezogene Geräte📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Leistungserbringung i.S.d. Systemlieferung muss in bayerischen Ferienzeiten (vgl. Vergabeunterlagen) erfolgen.”
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Dauer: 1 (DAY)
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Zu Optionen siehe Vergabeunterlagen” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-23 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-23 13:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Kein öffentlicher Termin.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 69
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens drei (3) erfolgreiche und vergleichbare Referenzprojekte aus...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens drei (3) erfolgreiche und vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu benennen. Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
• Rückabwicklung des Vertrages
• Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
• Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
• Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegnüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
• Nicht unwesentliche Überschreitung des Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Die Referenzprojekte müssen hinsichtlich Leistungsumfang, Art der Leistung, Stückzahl sowie Auftragswert mit dem Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sein. Vergleichbar sind insbesondere Projekte, die die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von medientechnisch integrierten Möbel- und/oder Medientechniklösungen in mehreren Räumen oder Standorten umfassen. Zu jeder Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen:
• Bezeichnung und Kurzbeschreibung des Projekts,
• Auftraggeber (mit Angabe der Rechtsform),
• Leistungszeitraum,
• Art und Umfang der erbrachten Leistungen,
• Stückzahl der ausgestatteten Einheiten,
• Auftragswert (in EUR),
• Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
Die Angaben sind gemäß den Vorgaben im Reiter "Referenzen" der Vergabeunterlagen vollständig und nachvollziehbar auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Referenzen, die die geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllen oder nicht ausreichend beschrieben sind, können bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt werden.
Der Bieter hat die Angaben gemäß der Vorgabe im Reiter "Referenzen" auszufüllen und zu beschreiben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter bestätigt, dass er über die erforderliche technische, berufliche und personelle Leistungsfähigkeit verfügt, um Leistungen der vorliegenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bestätigt, dass er über die erforderliche technische, berufliche und personelle Leistungsfähigkeit verfügt, um Leistungen der vorliegenden Ausschreibung fachgerecht, zuverlässig und termingerecht auszuführen.
Personelle Leistungsfähigkeit und Qualifikation
Der Bieter hat zu bestätigen, dass ihm für die Montage, Integration und Inbetriebnahme der ausgeschriebenen Leistungen ausreichend qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung steht.
Hierzu hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass ihm mindestens folgende personelle Ressourcen zur Verfügung stehen:
• mindestens eine fachlich qualifizierte Person mit Qualifikation im Bereich IT-Systemintegration (z. B. Fachinformatiker/in Systemintegration oder gleichwertige Qualifikation),
• mindestens eine fachlich qualifizierte Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 oder gleichwertiger Qualifikation.
Die benannten Personen müssen nicht beim Bieter selbst beschäftigt sein; der Einsatz geeigneter Unterauftragnehmer ist zulässig. Der Bieter hat in diesem Fall sicherzustellen, dass ihm diese personellen Ressourcen während der gesamten Dauer der Leistungserbringung verbindlich zur Verfügung stehen.
Die Qualifikation ist durch geeignete Nachweise (z. B. Abschluss-, Zertifikats- oder Qualifikationsnachweise, Kurzprofile ohne weitergehende personenbezogene Daten) zu belegen.
Sofern für die Leistungserbringung herstellerspezifische Partner- oder Servicezertifizierungen erforderlich sind, ist deren Vorliegen durch geeignete Nachweise oder gleichwertige Unterlagen zu belegen.
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Der Bieter bestätigt, dass er über die technische Leistungsfähigkeit verfügt, die AV-Integration mit den vorhandenen Epson-Projektoren sicherzustellen.
In den auszustattenden Räumen sind Projektoren des Herstellers EPSON vorhanden (genaues Modell: Epson EB-770F).
Für die Konfiguration und Inbetriebnahme während der Phasen (Lieferabschnitt 1: bayerische Pfingstferien 2026; Lieferabschnitt 2: Beginn am 01.04.2028) stellt der Bieter sicher, dass mindestens eine geeignete Person verfügbar ist. Diese verfügt über ein gültiges Epson-Zertifikat (nicht älter als 1 Jahr), z. B. Erfolgsbescheinigung aus training.epson.eu (Produkt-/Technologie-Module) oder "Epson Certified Pro AV Field Professional". Die Person muss nicht angestellt sein; erforderlich ist eine Zusage für Verfügbarkeit (innerhalb von max. 48 Std.).
Nachweis: Zertifikat-Kopie und Verfügbarkeitszusage mit dem Angebot (ergänzend vor Inbetriebnahme).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss über einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Der Versicherungsschutz muss...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss über einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Der Versicherungsschutz muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Es gelten nachfolgende Mindestanforderungen: Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die pauschal folgende Mindestversicherungssummen je Versicherungsfall abdeckt:
• 5.000.000 EUR für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden.
Die Gesamtleistung der Versicherung für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres darf mindestens dem Zweifachen der genannten Versicherungssumme entsprechen. Vermögensschadenhaftpflicht / IT-spezifische Risiken: Im Rahmen der Betriebshaftpflicht- oder einer separaten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind folgende IT-spezifische Risiken gemäß den Besonderen Bedingungen (z. B. Ziffern 1, 2 bzw. Ziffer 1.3 der RBE-IT-Dienstleister oder vergleichbarer Bedingungen) mindestens abzudecken:
• 300.000 EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden, insbesondere
o Daten- und Datenträgerverluste / Implementierungs-, Integrations- und Konfigurationsschäden / Viren- und Hackerschäden / Datenveränderungen / Erfüllungs- und Datenschutzschäden,
• 100.000 EUR je Versicherungsfall für
o Verzugsschäden / Rechtsverletzungen / Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglicher Nebenpflichten / Aufwendungen infolge fehlerhafter Installation, Konfiguration oder Inbetriebnahme der Leistungen.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens dem Zweifachen der jeweils vereinbarten Versicherungssummen entsprechen.
Sofern der bestehende Versicherungsschutz die geforderten Mindestdeckungssummen noch nicht vollständig abdeckt, ist der Bieter verpflichtet, den Versicherungsschutz spätestens vor Beginn der Leistungserbringung entsprechend anzupassen. Dies ist durch eine Erklärung im Angebot zuzusichern.
Der Nachweis ist auf Anforderung durch Versicherungsbestätigung oder Versicherungszertifikat eines zugelassenen Versicherers zu erbringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formell und inhaltlich beanstandungsfreie Eigenerklärungen gemäß Ziff. 4.2 der Bewer-bungsbedingungen, insbes. zu Ausschlussgründen und in Sachen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Formell und inhaltlich beanstandungsfreie Eigenerklärungen gemäß Ziff. 4.2 der Bewer-bungsbedingungen, insbes. zu Ausschlussgründen und in Sachen "Russland-Sanktionen".
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat nachzuweisen, dass er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
Tätigkeitsspezifischer Mindestjahresumsatz
In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren wurde ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von mindestens 500.000,00 EUR netto bezogen auf Leistungen vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand erzielt.
Als vergleichbar gelten insbesondere Umsätze aus der Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von medientechnisch integrierten Möbel- und/oder Medientechniklösungen in Bildungseinrichtungen oder vergleichbaren Umgebungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung geeignete Unterlagen, wie z. B. testierte Jahresabschlüsse, Gewinn- und Verlustrechnungen oder entsprechende Bestätigungen eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, anzufordern.
Sofern der Bieter aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lage ist, die geforderten Nachweise für den genannten Zeitraum vollständig zu erbringen, kann er gemäß § 45 Abs. 5 VgV auch andere geeignete Unterlagen vorlegen, die seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in gleichwertiger Weise belegen.
Angebote von Bietern, die den geforderten Mindestumsatz nicht nachweisen oder keine gleichwertigen Nachweise vorlegen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
“Siehe Vergabeunterlagen.” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betref-fende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentli-chung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltend-machung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 035-119412 (2026-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: schultech GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE312789773
Postanschrift: Zehntstadelweg 10
Postleitzahl: 89185
Postort: Hüttisheim
Region: Alb-Donau-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2026/S 081-286550 (2026-04-24)