Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der/Die Bewerber*in / Generalplaner*in ggf. mit Nachunternehmen / Bewerber*innen-Gemeinschaft verfügt über in Summe mindestens 25 entsprechend qualifizierte technische Mitarbeiter*innen davon mindestens 12 Architekt*innen und/oder Ingenieur*innen / Master / Bachelor (siehe Bewerbungsbogen unter C.I.)
Das Team "Projektleitung des Generalplaners" setzt sich zusammen aus Projektleiter*in des Gesamtprojektes, Stellvertretender Projektleiter*in des Gesamtprojektes und jeweils Fachliche/r Projektleiter*in pro Leistungsbild / Leistungsbereich:
- für Leistungsbild Gebäude und Innenräume
- für Leistungsbild Freianlagen
- für Leistungsbild Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen)
- für Leistungsbild Tragwerksplanung
- für Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung
- für Bauphysik - Bauakustik (Schallschutz)
- für Bauphysik - Raumakustik
- für Brandschutz
Mindestens ein Mitglied des Teams "Projektleitung des Generalplaners" muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 67 Abs. 3 Nr. 2 BauO NRW verfügen.
Persönliche Referenzen sind jeweils für die namentlich zu benennenden Personen des Teams "Projektleitung des Generalplaners" für ihr jeweils verantwortetes Leistungsbild / Leistungsbereich zu erbringen.
Für die Referenzprojekte werden nur Referenzen gewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Ein Referenz-Projekt muss nach dem 01.01.2018 abgeschlossen sein (gerechnet vom Abschluss dieser Leistung = Inbetriebnahme). Referenzen vor diesem Zeitraum oder ohne Abschluss werden nicht gewertet.
- Als Referenz-Projekt wird gewertet, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind.
- Ausländische Bewerber*innen haben gleichwertige Nachweise beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
- Gemäß den Bewertungskriterien erhält ein/e Bewerber*in mehr Wertungspunkte in der Bewertung, wenn er/sie für die Projektleiter*in des Gesamtprojektes oder/und Stellvertretende Projektleiter*in des Gesamtprojektes mehr vollständige Referenzprojekte nachweist als mindestens gefordert.
- Als Bewerber*innen-Gemeinschaft können die Bewerber*innen für ihre jeweiligen Leistungsteile auch jeder für sich die Referenzen beibringen, so dass zusammen genommen die Bewerber*innen-Gemeinschaft die Anforderung erfüllt. Beim Einsatz von Nachunternehmen müssen diese für ihren Leistungsteil die Referenzen beibringen.
Für Projektleiter*in für das Gesamtprojekt und für Stellvertretende/r Projektleiter*in für das Gesamtprojekt sind jeweils mindestens 2 Nachweise über persönliche, vollständige Referenzen vorzulegen, über erbrachte Gesamtprojektleitung:
a) von Dienstleistungen der Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, §§ 34 ff. HOAI, zu Gebäuden mindestens der Honorarzone III
b) von Dienstleistungen der Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI, zu Gebäuden mindestens der Honorarzone II
c) Referenz - Projekt mit Gesamtbaukosten der Kostengruppen 300 bis 600 nach DIN 276 in Höhe von mindestens 8 Mio. Euro netto
Es ist mindestens eine persönliche Referenz pro Leistungsbild und Fachliche/r Projektleiter*in, von Dienstleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 (mindestens) in folgenden Leistungsbildern für den jeweils verantworteten Leistungsteil einzureichen:
- Leistungsbild Gebäude und Innenräume: Gebäudenutzungsart: Feuerwehrhaus, -wache; Mindestens Honorarzone III gem. § 35 HOAI und Objektliste für Gebäude in Anlage 10, HOAI unter 10.2.; Netto-Baukosten der Kostengruppe [300 + 400] mindestens 5 Mio. EUR; BGF-Fläche nach DIN 277 mindestens 2 000 qm;
- Leistungsbild Freianlagen: Referenz mit Dachbegrünung, mit Verkehrsflächen; Mindestens Honorarzone III gem. §§ 39, 40 HOAI und gemäß Objektliste für Freianlagen in Anlage 11, HOAI unter 11.2; Netto-Baukosten der Kostengruppe [500] mindestens 300.000 EUR;
- Leistungsbild Technische Ausrüstung: Gebäudenutzungsart: Gewerbe oder Industrie; Mindestens Honorarzone II gem. § 56 HOAI, für die Anlagengruppen 1 bis 8 gem. § 53 HOAI und Objektliste für technische Ausrüstung in Anlage 15, HOAI unter 15.2 oder entsprechend; Netto-Baukosten der Kostengruppe [400] mindestens 1,5 Mio. EUR;
- Leistungsbild Tragwerksplanung: Mindestens Honorarzone III gem. § 52 und der Anlage 14, Nummer 14.2 Objektliste Tragwerksplanung, HOAI; Netto-Baukosten gem. § 50 Abs. 1 HOAI mindestens 2,5 Mio. EUR.