Beschaffung von Hebebockanlagen (HBA) in besonders kompakter Bauform, von der Planung bis zur Endabnahme, im „Neuen Werk Cottbus“ im Jahr 2026.
Die HBA sollen in Halle 1, im dortigen Gebäudeteil 1, auf den drei IS 700-Bearbeitungsgleisen 122, 123 sowie 124 aufgestellt werden.
Jede HBA besteht aus vier Hebern mit einer Tragfähigkeit von je 20t. Insgesamt sollen 39 gleichartige HBA beschafft werden. Die erprobte Übergabe der zu beschaffenden Hebebockanlagen an den Betrieb ist bis zum 28.10.2026 geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Eisenbahnwerkstätten
Referenznummer: 23FEA68175
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Hebebockanlagen (HBA) in besonders kompakter Bauform, von der Planung bis zur Endabnahme, im „Neuen Werk Cottbus“ im Jahr 2026.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Eisenbahnwerkstätten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Hebezeuge und Fördermittel sowie Teile📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Quelle: OJS 2023/S 191-597992 (2023-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 23 22 541 005 Hebebockanlagen DB FZI GmbH, Neues Werk Cottbus
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Hebebockanlagen (HBA) in besonders kompakter Bauform, von der Planung bis zur Endabnahme, im „Neuen Werk Cottbus“ im Jahr 2026.
Die HBA...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Hebebockanlagen (HBA) in besonders kompakter Bauform, von der Planung bis zur Endabnahme, im „Neuen Werk Cottbus“ im Jahr 2026.
Die HBA sollen in Halle 1, im dortigen Gebäudeteil 1, auf den drei IS 700-Bearbeitungsgleisen 122, 123 sowie 124 aufgestellt werden.
Jede HBA besteht aus vier Hebern mit einer Tragfähigkeit von je 20t. Insgesamt sollen 39 gleichartige HBA beschafft werden. Die erprobte Übergabe der zu beschaffenden Hebebockanlagen an den Betrieb ist bis zum 28.10.2026 geplant.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Eisenbahnwerkstätten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Hebebockanlagen (HBA) in besonders kompakter Bauform, von der Planung bis zur Endabnahme, im „Neuen Werk Cottbus“ im Jahr 2026.
Die HBA...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Hebebockanlagen (HBA) in besonders kompakter Bauform, von der Planung bis zur Endabnahme, im „Neuen Werk Cottbus“ im Jahr 2026.
Die HBA sollen in Halle 1, im dortigen Gebäudeteil 1, auf den drei IS 700-Bearbeitungsgleisen 122, 123 sowie 124 aufgestellt werden.
Jede HBA besteht aus vier Hebern mit einer Tragfähigkeit von je 20t. Insgesamt sollen 39 gleichartige HBA beschafft werden. Die erprobte Übergabe der zu beschaffenden Hebebockanlagen an den Betrieb ist bis zum 28.10.2026 geplant.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2024/S 110-337755 (2024-06-05)